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ᐅ Kombinationsverbot BEG WG und BEG EM aufgehoben


Erstellt am: 01.02.24 21:55

Vanman161002.02.24 19:05
Markkkkk schrieb:

Ich stelle mir die gleiche Frage. Laut meiner Bank hat die kfw noch keine genauen Informationen zur Kombination herausgegeben.

Auf der kfw Website steht noch unter häufige Fragen:

Kann ich die Förderung „Wohngebäude – Kredit (261)“ mit der neuen Heizungsförderung kombinieren?
Ja, Sie können die bestehende Förderung „Wohngebäude – Kredit (261)“ mit der neuen Heizungsförderung kombinieren und Ihre Vorhaben parallel durchführen, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

Sie haben mit dem Vorhaben im Programm „Wohngebäude – Kredit (261)“ noch nicht begonnen bzw. für die neue Heizungsanlage noch keinen Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen.
Sie rechnen spätestens für die Bestätigung nach Durchführung (BnD) die Kosten für die neue Heizung im Programm „Wohngebäude – Kredit (261)“ heraus.
Wichtiger Hinweis: Die Vorteile für ein Effizienzhaus Erneuerbare-Energien-Klasse im Programm „Wohngebäude – Kredit (261)“ können bei dieser Kombination nicht geltend gemacht werden.

Genau auf dem Stand waren wir auch.
Ich habe unsere Energieberaterin heute diesbezüglich kontaktiert und selbst sie konnte noch nicht einschätzen was genau das Aufheben des Kombinationsverbots jetzt für die Praxis bedeutet.
Martin..01.09.24 11:15
Hallo, ich habe gerade erst von dieser Änderung erfahren (wir sanieren seit Februar 2024 mit KfW 261), aber ein paar Maßnahmen sind noch offen, wir müssten aber rasch wissen, wie genau die Kombinationsregelung mit BAFA jetzt ausgelegt wird. Hat hier jemand aktuelle Informationen zu den oben gestellten Fragen, also: Kann ich mir wirklich die Fenster (die Lüftungsanlage, die Kellerdeckendämmung) durch Kfw 261 und Bafa EM fördern lassen? (klingt für mich merkwürdig, aber wir könnten den Zuschuss schon gebrauchen.; oder geht es um verschiedene Maßnahmen?
dertill03.09.24 06:36
Steht in der Förderrichtlinie zum KfW 261.
Bei Sanierung zum Effizienzhaus X kann jede Maßnahme entweder über den Kredit oder beg EM gefördert werden. Eine doppelte Berücksichtigung ist nicht zulässig.

Bei EE-Klasse muss die Heizungsanlage über den Kredit laufen, Beg EM ist da nur für die Gebäudehülle zulässig.
bafakfwkreditbeg