Liebe Foristen,
wir wurden zu einem Treffen beim Bürgermeister eingeladen, da wir die Möglichkeit haben ein Grundstück für eine Doppelhaushälfte in unserer Heimatgemeinde zu erwerben.
Vor dem Gespräch mit dem Bürgermeister, wo auch die anderen Interessenten beisitzen werden, hat sich bei mir schon die ein oder andere Frage ergeben.
Uns gefällt am besten das Grundstück Nr. 14, da es relativ groß ist für eine Doppelhaushälfte, es nicht gegenüber den Blöcken (Nr. 3 & 2) liegt, die Zufahrt auf der anderen Straße liegt (blauer Pfeil) und man somit auch ein bisschen mehr abgekapselt ist vom Doppelhaushälfte-Nachbar.
Allerdings liegt es auf der falschen „Sonnenseite“ und man bekommt keine Südsonne ab. Der Lageplan ist genordet.
- Welches Grundstück (Nr. 14 - 17) würdet Ihr auswählen & warum?
- Ist die Firstrichtung gemäß Bebauungsplan vorgegeben? Die gestrichelt eingezeichneten Häuser sind nur ein Gebäudevorschlag laut Bebauungsplan. Oder übersehe ich hier etwas? Uns würde eine Doppelhaushälfte mit parallel verlaufenden First gefallen. Ähnlich wie „Satteldach 209 von Einsteinhaus“.
Wir präferieren eigentlich ein EH, jedoch haben dafür unsere Sozialpunkte nicht gelangt und es gab zu wenig absagen von Leuten vor uns in der Rangliste.
Allerdings sehen wir nun auch die Möglichkeiten, die eine Doppelhaushälfte bietet. Kleineres Grundstück, somit geringere Kosten und auch die damit einhergehende platzsparende Grenzbebauung.
Vielen Dank
Gruß
PS. Ich konnte den Bebauungsplan leider nicht hochladen. Anbei der Link zur PDF auf unserer Gemeindewebseite.
Bebauungsplan
wir wurden zu einem Treffen beim Bürgermeister eingeladen, da wir die Möglichkeit haben ein Grundstück für eine Doppelhaushälfte in unserer Heimatgemeinde zu erwerben.
Vor dem Gespräch mit dem Bürgermeister, wo auch die anderen Interessenten beisitzen werden, hat sich bei mir schon die ein oder andere Frage ergeben.
Uns gefällt am besten das Grundstück Nr. 14, da es relativ groß ist für eine Doppelhaushälfte, es nicht gegenüber den Blöcken (Nr. 3 & 2) liegt, die Zufahrt auf der anderen Straße liegt (blauer Pfeil) und man somit auch ein bisschen mehr abgekapselt ist vom Doppelhaushälfte-Nachbar.
Allerdings liegt es auf der falschen „Sonnenseite“ und man bekommt keine Südsonne ab. Der Lageplan ist genordet.
- Welches Grundstück (Nr. 14 - 17) würdet Ihr auswählen & warum?
- Ist die Firstrichtung gemäß Bebauungsplan vorgegeben? Die gestrichelt eingezeichneten Häuser sind nur ein Gebäudevorschlag laut Bebauungsplan. Oder übersehe ich hier etwas? Uns würde eine Doppelhaushälfte mit parallel verlaufenden First gefallen. Ähnlich wie „Satteldach 209 von Einsteinhaus“.
Wir präferieren eigentlich ein EH, jedoch haben dafür unsere Sozialpunkte nicht gelangt und es gab zu wenig absagen von Leuten vor uns in der Rangliste.
Allerdings sehen wir nun auch die Möglichkeiten, die eine Doppelhaushälfte bietet. Kleineres Grundstück, somit geringere Kosten und auch die damit einhergehende platzsparende Grenzbebauung.
Vielen Dank
Gruß
PS. Ich konnte den Bebauungsplan leider nicht hochladen. Anbei der Link zur PDF auf unserer Gemeindewebseite.
Bebauungsplan
Bajuware93 schrieb:
Der vorherige Bauabschnitt des Neubaugebietes wurde vor etwa 6 Jahren erschlossen. Die dortigen Mehrfamilienhäuser weisen auch eine Tiefgarage auf.
Betrifft Euch das in irgend einer Form?B
Bajuware9314.01.24 16:55K a t j a schrieb:
Wie kommst Du auf Tiefgarage? Hab ich das überlesen? Noch dazu, wenn ein Keller nicht drin ist?
Ich finde Eure Wahl aus den von Euch genannten Gründen auch nicht schlecht.
Wird es eventuell schattig, weil die Südsonne fehlt? Ja! Aber ein geschickter Planer hält dagegen mit großen Fensterflächen auf den restlichen Seiten und von oben.
Angst vorm Schnee räumen? - ist ja albern. Mein fast 80jähriger Dad räumt im Winter seine 100m lange Einfahrt, den Gehweg und aus Spaß noch den Weg der Nachbarn mit seiner Schneekanone. Da werden Euch die paar Meter doch nicht abschrecken?
Bei der 14 sehe ich auch am ehesten die Chance auf einen hübschen Garten im Nordwesten. Bei den anderen wird das einzige Stück Grün meist durch die Einfahrt verbaut. Also ja - ich tät auch die 14 nehmen.
Was soll die schwarze "Punktelinie" bedeuten? Kannst Du mit der Garage direkt an diese ran rücken?Die schwarze Punktlinie zeigt gemäß Bebauungsplan eine „Abgrenzung von Bereichen unterschiedlicher Nutzung“ auf. Ich denke, es handelt sich um die Abgrenzung von einer Doppelhaushälfte zu Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus.
Die Garage könnte meines Laienwissens nach, an die Grenze gesetzt werden. Komisch nur, warum dies nicht im Plan gemacht wurde.
Vielen Dank auch für deine Gedankengänge.
Ganz unberechtigt find ich den Einwand mit dem Schneeräumen nicht. Ich arbeite im 12 Stunden Schichtsystem und wenn doch mal jemand stürzt und zivilrechtlich Ansprüche erhebt, wäre das schon nervig. Allerdings kommt das wohl nicht häufig vor und stellt einen untergeordneten Aspekt in der Grundstücksauswahl dar. Zudem schneit es bei uns immer seltener -.-
Wenn ich bis jetzt ein Resumee ziehen kann, dann weist die 14 schon Potential auf und die fehlende Südsonne muss durch viele Fenster ausgeglichen werden. Dann darf ich nur hoffen, dass die anderen Interessenten nicht zufällig hier im Forum aktiv sind und jetzt auch auf die 14 geiern.
H
hanghaus202314.01.24 17:28Bajuware93 schrieb:
Darf ich den Grund erfragen?Darfst Du. Ich mag es etwas mehr nach Süden ausgerichtet.
Rübe1 schrieb:
Bebauungsplan, Teil C Punkt 2.3: Doppelhaushälften in WA2 müssen deckungsgleich sein.Sehr gut recherchiert bzw nachgelesen.Bajuware93 schrieb:
Denkst du, ein solches Haus ist überhaupt realisierbar gemäß Bebauungsplan?... ich bin dahingehend, fremde Bebauungspläne zu lesen, etwas fauler, weil ich nicht der Architekt noch der Bauherr bin.Bajuware93 schrieb:
und die fehlende Südsonne muss durch viele Fenster ausgeglichen werden.was wiederum der Gleichheit entgegenspricht, außer den Baupartner möchte es ebenso. Ich hasse diese Deckungsgleichheit.Da ich ja etwas lesefaul bin, frage ich mal nach, ob die Firstrichtungen angegeben sind. @Rübe1 ?
Wenn Du Zickzackhäuser magst, ist Dir klar, dass Du durch Deine 14er Grundstückswahl wenig davon hast, wenn Du von Norden das Grundstück befährst?
B
Bajuware9314.01.24 18:27K a t j a schrieb:
Betrifft Euch das in irgend einer Form?Nein, eigentlich nicht. Jedoch hat 11ant das Thema in Post 4 angeschnitten. Weis aber auch nicht genau, worauf er hinaus wollte.
Möglicherweise ist es störend, wenn die Einfahrt zur Tiefgarage gegenüber der eigenen Einfahrt liegt, aufgrund der stärkeren Frequentierung?!
Gruß
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