ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?
Erstellt am: 11.07.19 12:33
EFH_202412.01.24 15:06
wannbautihr schrieb:
Haben heute das selbe Schreiben erhalten. Die offizielle Info geht erst am Montag raus. Man muss den Online-Antrag (QR-Code) ausfüllen dann wird auf der letzten Seite das Ergebnis Angezeigt.Funktioniert dieser bei Ihnen? Wenn ich auf "mit Bau nicht begonnen" drücke, geht es nicht weiter...wannbautihr12.01.24 15:16
wannbautihr schrieb:
Haben heute das selbe Schreiben erhalten. Die offizielle Info geht erst am Montag raus. Man muss den Online-Antrag (QR-Code) ausfüllen dann wird auf der letzten Seite das Ergebnis Angezeigt.Ja hat problemlos funktioniert. Vielleicht besser am PC öffnen bzw. anderen Browser ausprobieren. GrußLiZ202312.01.24 15:28
Hallo, haben das Schreiben auch erhalten. Wir haben eine Zwischenfinanzierung abgeschlossen die ab Februar läuft. Heißt wir haben "schon begonnen"??. Am Haus selbst nicht. Aber die Zwischenfinanzierung ist halt unterschrieben.
Würde mich auch mal interessieren um wie viel der Betrag steigt.
Würde mich auch mal interessieren um wie viel der Betrag steigt.
Danijel99112.01.24 19:31
Um was genau handelt sich da bei den schreiben , ich habe heute auch das bekommen?
Lg
Lg
EFH_202412.01.24 19:39
LiZ2023 schrieb:
Hallo, haben das Schreiben auch erhalten. Wir haben eine Zwischenfinanzierung abgeschlossen die ab Februar läuft. Heißt wir haben "schon begonnen"??. Am Haus selbst nicht. Aber die Zwischenfinanzierung ist halt unterschrieben.
Würde mich auch mal interessieren um wie viel der Betrag steigt.Sockelbetrag steigt um 22k,Tilgungszuschuss 7,6k
wannbautihr12.01.24 20:40
LiZ2023 schrieb:
Hallo, haben das Schreiben auch erhalten. Wir haben eine Zwischenfinanzierung abgeschlossen die ab Februar läuft. Heißt wir haben "schon begonnen"??. Am Haus selbst nicht. Aber die Zwischenfinanzierung ist halt unterschrieben.
Würde mich auch mal interessieren um wie viel der Betrag steigt.Eine Zwischenfinanzierung ist doch aber kein Baubeginn?!
Konkret steht da: Als Vorhabensbeginn wird die rechtsgültige Vereinbarung über das zu fördernde Objekt verstanden. Hierzu zählen unter anderem notarielle Kaufverträge, Werkverträge mit Bauträgern oder Liefer- und Leistungsverträge. Unberücksichtigt hiervon bleiben Vereinbarungen zum Beispiel zum Erwerb eines Grundstückes oder Planungsaufträge.
So lange ihr also noch keine Bauverträge unterschrieben habt, müsste es passen. Oder?