Hallo und allen ein gesundes neuen Jahr,
unsere Hausübergabe ist jetzt fast erfolgreich erfolgt und nachdem der Bauleiter weg war, habe ich nun erstmal unsere neue Toilette genutzt... was soll ich sagen: Ich kann meine rechte Hand gar nicht "nach hinten" führen, da die Toilette nur 13 cm von der Wand weg und z.B. meinem Mann mit breiten Schultern berührt die Wand.
Auf den Plänen war die Lage der Objekte nicht bemaßt und für uns zu keinem Zeitpunkt erkennbar, dass da wohl ein kleiner Planungsfehler vorliegt. Das Ständerwerk für die Toilette hätte meines Erachtens durchaus etwas nach rechts Richtung Bidet gestellt werden können, um mehr Platz zur Wand zu schaffen.
Eine DIN für Abstände von Objekten zu den Wänden scheint es, außer für Behinderten-WC, nicht zu geben.
Ist das ein Mangel? Oder haben wir einfach mal Pech gehabt?
Hat jemand Ahnung, wie die Rechtslage für uns aus sieht?
Vielen Dank


unsere Hausübergabe ist jetzt fast erfolgreich erfolgt und nachdem der Bauleiter weg war, habe ich nun erstmal unsere neue Toilette genutzt... was soll ich sagen: Ich kann meine rechte Hand gar nicht "nach hinten" führen, da die Toilette nur 13 cm von der Wand weg und z.B. meinem Mann mit breiten Schultern berührt die Wand.
Auf den Plänen war die Lage der Objekte nicht bemaßt und für uns zu keinem Zeitpunkt erkennbar, dass da wohl ein kleiner Planungsfehler vorliegt. Das Ständerwerk für die Toilette hätte meines Erachtens durchaus etwas nach rechts Richtung Bidet gestellt werden können, um mehr Platz zur Wand zu schaffen.
Eine DIN für Abstände von Objekten zu den Wänden scheint es, außer für Behinderten-WC, nicht zu geben.
Ist das ein Mangel? Oder haben wir einfach mal Pech gehabt?
Hat jemand Ahnung, wie die Rechtslage für uns aus sieht?
Vielen Dank
jens.knoedel schrieb:
Nur möglich, wenn man die Wand bis zum Rohbau zurück baut. Andere UP Gestelle, andere Wasserleitungen, andere Abwasserleitungen - beim Bidet passt nix großes durch ;-)
Na logisch muss man die Rohre weiterführen bzw. tauschen. Das macht mein Sanitär bei Trockenbau in der Stunde fertig. jens.knoedel schrieb:
Das Kind ist tatsächlich und endgültig in den Brunnen gefallen. 150€ Schmerzensgeld als Lehrgeld. Beim nächsten Haus wird’s dann besser.Quark, da gibt es ganz andere "Baustellen", die wirklich problematisch wären. So paar Fliesen und 3 Rohre neu verlegt, sind meist kein Hexenwerk.J
jens.knoedel03.01.24 00:18K a t j a schrieb:
Quark, da gibt es ganz andere "Baustellen", die wirklich problematisch wären. So paar Fliesen und 3 Rohre neu verlegt, sind meist kein Hexenwerk.Problematisch nicht. Aber es muss wirklich ALLES neu gemacht werden (wirklich kompletter Rückbau inklusive Tausch der UP Gestelle). Das ist nicht „mal eben“ gemacht. Das kostet richtig Zeit und Geld. Kannst dir ja noch einmal das Foto aus der Rohbauphase anschauen.
J
jokersmile03.01.24 00:57Abstände und Bewegungsflächen für Sanitärobjekte sind in der VDI 6000 geregelt. Da stehen meines Wissens auch die 20cm zu ein Wand drin. Üblich sind 40-50cm von Wand bis Mitte Spülkasten, je nach Platzangebot.
H
HilfeHilfe03.01.24 05:38Mal ne andere Glaubensfrage.... Braucht man wirklich ein Bidget ???? Oder weg damit und nur die Toilette in die Mitte
J
Jesse Custer03.01.24 07:41HilfeHilfe schrieb:
Mal ne andere Glaubensfrage.... Braucht man wirklich ein Bidget ????Wer keins hat, kann das schlicht nicht beurteilen - wer eins hat und es artgerecht benutzt, wird es nie mehr hergeben. Spart auch Waschmittel in der Waschmaschine...
Jesse Custer schrieb:
Wer keins hat, kann das schlicht nicht beurteilen - wer eins hat und es artgerecht benutzt, wird es nie mehr hergeben. Spart auch Waschmittel in der Waschmaschine...Sollte man sich nicht auch ohne Bidet den Hintern so abputzen können, dass man für die Unterhose nicht mehr Waschpulver braucht?Ein Bidet ist eine feine Sache aber es gibt auch feuchtes Toilettenpapier.