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ᐅ Schotterpolster über Grundstücksgrenze - Zustimmung notwendig?


Erstellt am: 13.12.23 12:12

H
Häuslebauer202
13.12.23 15:46
sascha-t4-le schrieb:

3. Variante:



die Unterkante deiner Bodenplatte ist etwas tiefer? Wieviel?

Als Kompromiss, soll dein Nachbar einen Streifen Unterbau (Schotterpackung) in der Breite von 50cm entlang der Grenze für deine Bodenplatte mitmachen. OK Schotter auf deinem Grundstück ist UK Bodenplatte. Du arbeitest den Rest später bei und betonierst.
Aber ehrlich, solche Dinge bespricht man nicht in einem Forum, wie hier schon geschrieben dürfen keine Unregelmässigkeiten vorkommen (Schächte...).
5cm, unsere 25cm, seine 20 cm

Danke, das ist keine Schlechte Idee. Dann könnten wir im Anschluss anbauen.

Da gebe ich Dir recht, dass wird hier noch einige Gesprächsrunden nach sich ziehen. Wir haben ganz unverhofft die Aufforderung erhalten kurzfristig zuzustimmen ohne zu wissen was es überhaupt bedeutet und da war als erste Anlaufstelle um ein Gefühl dafür zu bekommen vllt ganz gut. 😉
1
11ant
13.12.23 15:46
Häuslebauer202 schrieb:

Wenn du die Gründe für "nicht in die Pötte kommen" kennen würdest,
Die Gründe sind der Wirklichkeit egal.
Häuslebauer202 schrieb:

Das wir deren Bodenplatte nicht beschädigen dürfen, ist selbstverständlich.
Nein, das habt Ihr nur halb verstanden: das ganze Ensemble funktioniert nur konzertiert geplant und ausgeführt.
Häuslebauer202 schrieb:

Wir haben leider noch keine Baugenehmigung... ansonsten hätte wir kein Problem damit, dass es mitgemacht wird.
Dann ist Eure Verweigerung der Zustimmung alternativlos, wie Frau Altkanzlerin gesagt hätte. Aber erläutert es den Nachbarn friedlich. Woher kommt denn die Problematik (einerseits ihrer Eile, und andererseits Euer noch ausstehenden Genehmigung) ?
Häuslebauer202 schrieb:

d.h. wenn Plan A "gemeinsame Bodenplatte" nicht funktioniert würde es auch mit Plan B " 50cm tieferes Streifenfundament als unser BP" gehen?
Auch daß sie abtreppten, gehört schon zur konzertierten Planung.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
1
11ant
13.12.23 15:50
Häuslebauer202 schrieb:

5cm, unsere 25cm, seine 20 cm
Und was wären die Höhen der Oberkanten dazu ?
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K
KarstenausNRW
13.12.23 15:51
Ich würde ganz pragmatisch damit umgehen. Lass Dir die Zustimmungserklärung als Word-Dokument geben. Dann fügst Du (oder lässt über Bauanwalt) hinzufügen), dass alle Mehrkosten für Euch (Abfangungen, besondere Maßnahmen oder was auch immer) vom Nachbarn getragen werden. Pauschal vielleicht maximal T€ 50 reinschreiben. Und schon wird das Thema erledigt sein...
H
Häuslebauer202
13.12.23 15:57
11ant schrieb:

Und was wären die Höhen der Oberkanten dazu ?
Kannst du es aus den Bildern ablesen, bevor ich etwas falsches herauslese?
Querschnitt eines Gebäudes mit Fundamentstützen, Treppe, Bodenprofil, Gelände und Frostfreiheit.

Technische Bauzeichnung: Quer- und Längsschnitt eines Gebäudes mit Treppen und Wänden.
1
11ant
13.12.23 16:11
KarstenausNRW schrieb:

Ich würde ganz pragmatisch damit umgehen. [...] Und schon wird das Thema erledigt sein...
Als Plan B im Sturheitsfalle ja. Aber für Verhältnismäßigkeiten sollte Ihr Verständnis erreichbar sein, auch ohne über eine noch größere Bedrohung zu triangulieren. Von welchem voraussichtlichen Geburtstermin Eurer Genehmigung reden wir denn überhaupt ?
Häuslebauer202 schrieb:

Kannst du es aus den Bildern ablesen, bevor ich etwas falsches herauslese?
Die weiße (20 cm) Bodenplatte hätte ihre Oberkante auf 89.25 und die rote (25 cm) auf 89.00, somit begänne Eure Bodenplatte 30 cm tiefer.
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genehmigungbodenplatte