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ᐅ Wohngebäudeversicherung als nicht Eigentümer


Erstellt am: 18.09.23 11:35

W
wilsumer
18.09.23 11:35
Hallo Zusammen, ich habe eine etwas spezielle Frage. Es geht um die normale Wohngebäudeversicherung.
Situation:

Doppelhaus. Eigentümer laut Grundbuch mein Vater.
Er bewohnt eine Hälfte, die andere bewohnen meine Freundin mein Sohn und ich. Nicht verheiratet.
Meine Freundin und ich haben im Grundbuch ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht eingetragen.
Wir haben unsere Hälfte auf unsere Kosten Kernsaniert.
Jede "Partei" hat für "seine" Hälfte eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen (bei der gleichen Versicherungsgesellschaft).
Jeder ist auch Versicherungsnehmer laut Police für für die jeweilige Haushälfte.

Jetzt hat uns jemand gesagt, da meine Freundin und ich nicht Eigentümer laut Grundbuch sind, wir quasi nicht versichert wären. Wohngebäudeversicherungen können nur Eigentümer abschließen.

Kennt sich damit jemand, vielleicht auch rechtssicher aus?

Danke
A
andimann
18.09.23 12:56
Moin,
wie wäre es einfach mal die Versicherung anzurufen und nachzufragen? Und dabei SCHRIFTLICH bestätigen lassen, dass die Situation für die Versicherung bekannt und in Ordnung ist?

Viele Grüße,

Andreas
S
sysrun80
18.09.23 13:14
In der Regel ist es so das nur der im Grundbuch eigetragene Eigentümer eines Objektes rechtssicher eine solche Versicherung abschliessen kann. Es kann bei euch also wirklich sein das die Versicherung im Schadensfall einen Strick draus drehen kann. Geld nehmen sie gern, ausgeben nicht.

Daher erstmal die Versicherung kontaktieren und im Zweifel muss dein Vater für beide abschliessen und ihr zahlt ihm das Geld.
W
wilsumer
18.09.23 13:23
andimann schrieb:

Moin,
wie wäre es einfach mal die Versicherung anzurufen und nachzufragen? Und dabei SCHRIFTLICH bestätigen lassen, dass die Situation für die Versicherung bekannt und in Ordnung ist?

Viele Grüße,

Andreas


Das machen wir sowieso parallel nebenbei :-). Aber selbst unser Makler konnte und keine exakte Antwort geben.
sysrun80 schrieb:

In der Regel ist es so das nur der im Grundbuch eigetragene Eigentümers eines Objektes rechtssicher eine solche Versicherung abschliessen kann. Es kann bei euch also wirklich sein das die Versicherung im Schadensfall einen Strick draus drehen kann. Geld nehmse gern, ausgeben nicht.

Daher erstmal die Versicherung kontaktieren und im Zweifel muss dein Vater für beide abschließen und ihr zahlt ihm das Geld.


Unglaublich wenn das tatsächlich so ist. Dann hat die Versicherung (in diesem Fall der Makler) uns ja eine Versicherung verkauft, mit dem Wissen (oder in diesem Fall nicht Wissen) das sowieso nicht gezahlt wird, denn dem Makler sind die Verhältnisse genauestens bekannt. Grundsätzlich ist das kein Problem wenn wir die komplette Versicherung über meinen Vater laufen lassen, ABER er würde dann im Schadenfall ja auch das Geld bekommen. Die Kosten der Kernsanierung + Garten haben wir natürlich getragen (gleich wie ein Neubau). Natürlich würde mein Vater uns das Geld stand heute komplett auszahlen, aber wann ist wenn man sich mal doch nicht mehr so gut versteht. Dann würde ich da mit leeren Händen dastehen.

Und noch zum Thema nur der Eigentümer kann nur rechtssicher eine Versicherung abschließen. Warum geht das bei Auto´s? Selbst das Leben von meiner Freundin kann ich versichern ohne "Eigentümer" zu sein. Bei einem Haus soll das nicht gehen. Geht mir nicht in den Kopf.
Ich werde berichten was die Regionaldirektion der Versicherung dazu sagt. Da erhalte ich jetzt kurzfristig einen Rückruf.
S
sysrun80
18.09.23 13:30
Genau hier liegt das Problem: Wenn der Begünstigte NICHT der eingetragene Besitzer ist gibt es im Fall des Falles Stress.
M
mayglow
18.09.23 13:49
wilsumer schrieb:

Grundsätzlich ist das kein Problem wenn wir die komplette Versicherung über meinen Vater laufen lassen, ABER er würde dann im Schadenfall ja auch das Geld bekommen. Die Kosten der Kernsanierung + Garten haben wir natürlich getragen (gleich wie ein Neubau).
Natürlich würde mein Vater uns das Geld stand heute komplett auszahlen, aber wann ist wenn man sich mal doch nicht mehr so gut versteht.
Naja, das Problem habt ihr aber ja allgemein, Versicherung hin oder her, dass ihr sehr viel Geld in Eigentum deines Vaters investiert habt, was euch demnach gar nicht gehört. Wenn euch wichtig ist, was passiert, wenn man sich mit dem Vater mal doch nicht mehr so gut versteht, solltet ihr ggf mit ihm darüber reden, die Hälfte in der ihr wohnt zu kaufen oder auf euch zu übertragen. (Versicherungsproblematik solltet ihr natürlich so oder so klären, stimmt natürlich auch)
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