S
Susanne aus Ba17.04.23 12:50Hallo zusammen,
mein Nachbar hat L-Steine an der Grundstücksgrenze verlegt, wobei das Fundament unterirdisch in einer Tiefe von etwa 50cm in mein Grundstück ragt. Kann ich verlangen, dass dieser Beton auf meiner Seite wiieder entfernt wird? Ist dann das Nachbargrundstück überhaupt noch stabil? Im vorderen Bereich ist die Hofeinfahrt, im hinteren Teil soll noch eine Garage hingestellt werden. Freue mich über jeden Ratschlag.
Vielen Dank schon einmal.
mein Nachbar hat L-Steine an der Grundstücksgrenze verlegt, wobei das Fundament unterirdisch in einer Tiefe von etwa 50cm in mein Grundstück ragt. Kann ich verlangen, dass dieser Beton auf meiner Seite wiieder entfernt wird? Ist dann das Nachbargrundstück überhaupt noch stabil? Im vorderen Bereich ist die Hofeinfahrt, im hinteren Teil soll noch eine Garage hingestellt werden. Freue mich über jeden Ratschlag.
Vielen Dank schon einmal.
M
Marvinius17.04.23 15:15Ich denke nicht, dass Du es dulden musst. Eventuell ist es aber geschickter, die 50cm Deinem Nachbarn zu verkaufen bzw. Eine finanzielle Entschädigung zu verlangen
K
K a t j a17.04.23 15:24Wenn da die Auffahrt hin soll, kann man das vielleicht einfach überbauen. Bei Schwierigkeiten zahlt halt der Nachbar den Mehraufwand. Rückbau wäre schon heftig, nehme ich an. Das könnte vor Gericht landen.
Wie immer bleibt die Frage, wieso reklamiert Ihr erst nach dem alles zu spät ist?
Wie immer bleibt die Frage, wieso reklamiert Ihr erst nach dem alles zu spät ist?
H
hanghaus202317.04.23 19:41Ohne das gesehen zu haben kann man doch keinem helfen. Fotos und Pläne können mehr sagen als tausend Worte.
Wie weit ragt denn der Beton auf Dein Grundstück?
Wie weit ragt denn der Beton auf Dein Grundstück?
B
Benutzer 100117.04.23 19:45K a t j a schrieb:
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Wie immer bleibt die Frage, wieso reklamiert Ihr erst nach dem alles zu spät ist?Weil der Nachbar vorher gebaut hat zb..H
hanghaus202317.04.23 19:57Offtopic schrieb:
Weil der Nachbar vorher gebaut hat zb..Dein Glaskugel hätte ich gern.Ähnliche Themen