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ᐅ Heizung im Anbau auf Grundstücksgrenze


Erstellt am: 26.03.23 18:07

K
Karlsson
26.03.23 18:07
Unser derzeitiger Entwurf sieht einen Anbau hinter dem Carport auf der Grundstücksgrenze als Kellerersatzraum vor. Er soll über einen direkten Zugang zum Haus verfügen. Bisher habe ich widersprüchliche Aussagen erhalten, ob man diesen Raum auch als Technikraum (vorrangig für die Heizung) verwenden kann. Vielleicht könnt ihr mir helfen und hier für Klarheit sorgen. Ist es erlaubt, in diesem Raum die Heizungsanlage unterzubringen? Mein jetziger Nachbar hat das auch so gemacht, daher hat mich die letzte Aussage von einem Fertighaushersteller, dass das nicht genehmigungsfähig wäre, etwas verwundert.
W
WilderSueden
26.03.23 20:15
@i_b_n_a_n hat einen Technikraum auf der Grenze und kann da sicherlich was zu sagen unter welchen Umständen das erlaubt ist
M
markusla
26.03.23 20:53
In NRW zB muss das Außengerät der Luftwärmepumpe min mit 3 m Abstand zur Grenze positioniert werden.
I
i_b_n_a_n
26.03.23 21:32
KORRE
WilderSueden schrieb:

@i_b_n_a_n hat einen Technikraum auf der Grenze und kann da sicherlich was zu sagen unter welchen Umständen das erlaubt ist
Korrekt, ist auf der Grenze und dort sind Solewasserwärmepumpe, E-Hauptverteilung, Hauswasserwerk und sämtlich Anschlüsse untergebracht. KEIN direkter Zugang zum Haus, wofür auch? Ist sehr gut isoliert bis auf die relativ bilige Türe, natürlich deswegen ausserhalb der thermischen Hülle.
Voraussetzung hier ist in NRW war: Kein Öl oder Gas oder Pellets. Einziger Nachteil: Muss der Router mal (besonders im Winter) stromlos gemacht werden heisst es Schlappen an und Jacke überwerfen (ich hätte den aber auch in meinen internen Hauswirtschaftsraum verfrachten können, wollte ich aber nicht wg. extra Aufwand)
K
KarstenausNRW
26.03.23 22:47
markusla schrieb:

In NRW zB muss das Außengerät der Luftwärmepumpe min mit 3 m Abstand zur Grenze positioniert werden.
Sorry, aber das stimmt leider nicht.
Auch in NRW (wie inzwischen in den meisten Bundesländern) darf die Wärmepumpe auch direkt auf der Grenze stehen.
Die Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstandes muss schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden. Gem. Erlass der Landesregierung NRW wird dieser Ausnahme dann zugestimmt. Das wurde 2022 im Vorgriff auf die Novellierung der Landesbauordnung (01.01.2024 geplant) beschlossen.

Mit diesem Erlass wurden weitere Erleichterungen beschlossen, z.B. dass man Solaranlagen ohne Abstand zur Grenzwand auf Dächer installieren darf. Das war vorher auch anders.
X
xMisterDx
27.03.23 19:29
Meine einzige Sorge wäre, dass mir in der gegenwärtigen Situation (Wärmepumpen werden in den kommenden Jahren wegen Mangel wie Gold gehandelt werden) irgendwann, wenn ich nicht da bin, mal jemand die relativ billige Türe knackt und die Heizung abbaut.
Vielleicht solltest du da langfristig in eine nicht so ganz so billige Türe investieren. Immerhin schützt diese Tür eine Anlage im Wert von... bestimmt 40.000 EUR? 😉
türetechnikraumheizungerlass