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ᐅ Kostenschätzung - Werkvertrag


Erstellt am: 25.04.14 22:53

splatterjoe25.04.14 22:53
Hallo Community,

wir haben leider ein kleines "Problem" mit unserem Architekten. Wir planen ein 1,5 geschossiges Einfamilienhaus mit Doppelgarage. Unser Architekt hat nach der Vorplanung eine Kostenschätzung nach DIN 276 erstellt und uns ausgehändigt. Dort wurden die KG 300, 400 und 700 aufgezählt. Für mein Anliegen ist die KG 300 wichtig.
Dieses betrug einen Betrag X.

Nach Baugenehmigung & Co haben wir nun einen Werkvertrag bekommen, wo keine Fenster+Türen, Bodenbeläge, Baugrube, Baustellen WC und Zaun enthalten sind. Die letzten beiden Positionen wurden uns damals von Anfang an als "inklusive" versprochen. Nun das Problem...

Der Betrag, der beim Werkvertrag auf der letzten Seite steht, ist der Betrag X+3000€.

Wir sind momentan etwas weniger gut gelaunt und haben dem Architekten gebeten alles noch mal zu überprüfen. Er hat Werkvertrag noch mal überflogen, meinte er, und hat nichts weiter festgestellt. Nach mehrmaligen Fragen, wie das sein kann, kam heraus, dass die Doppelgarage nicht in der Kostenschätzung eingeflossen ist. Komischerweise steht auf jeden Dokument, dass wir ein Einfamilienhaus+Doppelgarage bauen wollen. Er kann doch jetzt nicht auf einmal sagen, dass die die ganze Zeit nicht inklusive war, oder?

Auf anderen Dokumenten, wo die Kostenschätzung eingetragen werden musste, wurde der gleiche Preis, wie in der Schätzung nach DIN 276 (ohne KG 700) berechnet, eingetragen. Natürlich mit dem Titel Einfamilienhaus+DG!

Ich habe schon ein wenig recherchiert und wenig passendes gefunden. Könnt ihr mir ein paar Bauherren-Hinweise geben??


Danke schon mal =)


splatterjoe
Bauexperte25.04.14 23:51
Guten Abend,

ich räume ein, es ist schon sehr spät oder auch früh; je nach Standpunkt des Betrachters. Nur - Dein Beitrag ist derart wirr, daß ich nicht wirklich weiß, was Du wissen möchtest.

Also bitte etwas verständlicher formulieren. Danke

Grüße, Bauexperte
splatterjoe26.04.14 00:41
Der Post ist eigentlich nicht wirr...eher unsere Situation

Kurz gefasst... der Preis im Werkvertrag haut nicht hin!

Im Werkvertrag ist mittlerweile nur das reine Bauwerk (Wände+Dach+Estrich) enthalten.

In der Kostenschätzung muss ja das komplette Gebäude angegeben werden, richtig?
Denn im Vergleich zur Schätzung (nur Kostengruppe 300, Bauwerk) ist der Preis leicht gestiegen. Das Problem an der Sache.... Zum Bauwerk gehören eigentlich auch Fenster und Böden....und die sind nicht im Werkvertrag enthalten (sollen sie auch net)

Nach einem Telefonat meinte der Architekt, dass die Garage nicht in die Kostenschätzung eingeflossen ist. Die steht aber bei jedem Antrag und jeder Kostenschätzung dabei. Der Architekt erklärt den Mehrpreis jetzt nämlich mit den "Mehrkosten" der Garage. Das kann es doch nicht sein, oder?
Jaydee26.04.14 07:49
Hallo,

vielleicht stehe ich jetzt auch echt auf dem Schlauch, aber wenn Ihr mit Architekten baut, bekommt Ihr im Vorfeld immer nur eine KostenSchätzung. Dass die tatsächlichen Kosten dann 15 - 30% höher liegen können, ist beim Bau mit Architekten so. Der gibt halt keine Festpreise wie ein GU.
Bauexperte26.04.14 09:12
Guten Morgen,
splatterjoe schrieb:

Der Post ist eigentlich nicht wirr...eher unsere Situation
Sonst hätte ich wohl kaum nachgefragt. Für mich liest es sich so, daß die Kostenschätzung um den Faktor TEUR 3 überschritten wurde und diese Kosten, was ich gar nicht glauben mag, der Mehrpreis für eine Doppelgarage sein soll.
splatterjoe schrieb:

Im Werkvertrag ist mittlerweile nur das reine Bauwerk (Wände+Dach+Estrich) enthalten.
Du nimmst den Innenausbau incl. Gewerk Fenster + Haustüre in Eigenregie vor?
splatterjoe schrieb:

In der Kostenschätzung muss ja das komplette Gebäude angegeben werden, richtig?
Denn im Vergleich zur Schätzung (nur Kostengruppe 300, Bauwerk) ist der Preis leicht gestiegen. Das Problem an der Sache.... Zum Bauwerk gehören eigentlich auch Fenster und Böden....und die sind nicht im Werkvertrag enthalten (sollen sie auch net)
Das ist kein Problem, denn der Architekt kann anhand der Vorgaben aus dem Honorarvertrag arbeiten. Von "müssen" kann zunächst also nicht die Rede sein; entscheidend ist immer der Vertrag zwischen Auftraggeber und Architekt.
splatterjoe schrieb:

Nach einem Telefonat meinte der Architekt, dass die Garage nicht in die Kostenschätzung eingeflossen ist. Die steht aber bei jedem Antrag und jeder Kostenschätzung dabei. Der Architekt erklärt den Mehrpreis jetzt nämlich mit den "Mehrkosten" der Garage. Das kann es doch nicht sein, oder?
Dazu müsste ich wissen, was Du vertraglich vereinbart hast. Du kannst imho aber davon ausgehen, daß es nicht reicht, einen Briefkopf im Betreff als "Beweis" vorliegen zu haben. Die Kosten der Doppelgarage müssen auch aufgeführt werden. Ist ähnlich wie bei "eingerichteten" Hausentwürfen; da hast Du auch "nur" das Haus gekauft und nicht die abgebildeten Möbel.

Fakt ist, es gibt viele Urteile, bis rauf zum Verwaltungsgerichtshof, daß Überschreitungen der Kostenermittlung bis 15% im Rahmen der Toleranz liegt. TEUR 3 sollten damit mehr als abgegolten sein.

Grüße, Bauexperte
Jaydee26.04.14 19:34
Ich kenne eigentlich nur Architekten-Häuser, die am Ende mehr gekostet haben, als vorher geplant.

Wenn die 3.000,- € die einzigen Kosten bleiben, die über Eurer Planung liegen, zünde in der Kirche jeden Tag aus Dank eine Kerze an.
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