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ᐅ Restbetrag wird nicht augezahlt da Grundbuch nicht freigegeben...


Erstellt am: 23.04.14 12:50

deepstarone23.04.14 12:50
Wir haben am 01.06.2013 eine neu errichtete Immobilie übernommen, die bei der Übergabe noch einige Mängel aufwies.
Diese wurden bis heute nicht beseitigt. Für die Mängel wurde von uns ein Geldbetrag einbehalten. Durch die Nichtzahlung möchte der Bauunternehmer das Grundbuch nicht freigeben obwohl er eine Schriftliche Zusage (per Mail) gegeben hat, dass der einbehaltene Betrag erst nach Beseitigung der Mängel bezahlt werden muss.
Diese Zusage wurde uns 11.2013 gegeben... Seit dem rufen, schreiben und faxen wir in regelmäßigen Abständen das Unternehmen an. ....leider ohne Erfolg....
Am Telefon werden wir nur vertröstet und auf unsere Schreiben erhalten wir keine Antwort...

Da wir bei unserem Kreditgeber noch einen Geldbetrag liegen haben, der für Arbeiten am Haus eingeplant war(Garten etc.), der aber den Betrag nicht freigibt, weil das Grundbuch noch nicht freigegeben wurde, wissen wir nun nicht mehr was wir tun sollen...

Kann uns jemand hier einen Tipp geben?
Anwalt haben wir bis jetzt vermieden, da wir die Sache nicht unbedingt verschärfen wollen...

Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen...
Doc.Schnaggls23.04.14 13:08
Hallo deepstarone,

hier im Forum darf keine Rechtsberatung erfolgen - Eine Rechtsberatung ist aber genau das, was Du benötigst.

Da Du ja offensichtlich schon alles versucht hast um das Bauunternehmen in Bewegung zu bringen, wird Dir wahrscheinlich außer einem Gang zum Fachanwalt nicht viel übrig bleiben.

Grüße,

Dirk
Wastl23.04.14 13:25
Hast du dem Bauunternehmer schon eine Frist gesetzt bis wann er die Mängel beseitigt haben muss? Diese Frist musst du schriftlich (am Besten mit Einschreiben) an ihn senden.
Nach Verzug der Frist nochmal eine Mahnung und danach / zeitgleich dann zum Anwalt, sonst wird das nichts mehr 🙁
toxicmolotof23.04.14 13:30
Bauunternehmer? Grundbuch freigeben?

Ich rate mal Bauträger mit fertiggestelltem Neubau?

Ich tendiere auch zur Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Baurecht.
Bauexperte23.04.14 13:38
Hallo,
deepstarone schrieb:

Durch die Nichtzahlung möchte der Bauunternehmer das Grundbuch nicht freigeben
Du hast eine Bauträgermaßnahme gekauft - Grund + Haus aus einer Hand? Wieso steht der Bauunternehmer (BU) im Grundbuch und nicht Deine finanzierende Bank?
deepstarone schrieb:

Da wir bei unserem Kreditgeber noch einen Geldbetrag liegen haben, der für Arbeiten am Haus eingeplant war(Garten etc.), der aber den Betrag nicht freigibt, weil das Grundbuch noch nicht freigegeben wurde, wissen wir nun nicht mehr was wir tun sollen...
Solange Du keinen Druck ausübst, wird sich imho nichts ändern; wartest ja schon seit Juni letzten Jahres zu.

Als erstes mußt Du hergehen und eine Mängelrüge mit Fristsetzung aufsetzen; wenn Du nicht weißt, wie das geht, schreibe mir einen PN und ich sehe zu, daß ich Dir dabei helfen werde. Diese Frist sollte - in Anbetracht der verstrichenen Monate - auf nicht länger als 3 Wochen angesetzt werden; es sei denn, es ist Gefahr im Verzug. Wenn diese Frist - wovon Du wohl ausgehen mußt, fruchtlos verläuft, eine weitere mit einer 1-wöchigen Frist hinterher senden. Erst, wenn auch diese Frist seitens Deines BU ungenutzt verstrichen ist, einen RA mit Schwerpunkt Vertrags- und Baurecht aufsuchen.

Du kannst natürlich - was ich imho als geeigneter ansehen würde, die Mängelrüge direkt über einen RA Deines Vertrauens aufsetzen lassen. So ein Briefkopf wirkt nicht selten Wunder.

Grüße, Bauexperte
deepstarone23.04.14 14:49
Danke für Eure Antworten...
toxicmolotow schrieb:
Bauunternehmer? Grundbuch freigeben?

Ich rate mal Bauträger mit fertiggestelltem Neubau?

Wenn ich das richtig verstehe, dann würde ich dir Rechtgeben... Eine Fertigstellung des BU wurde unserer Bank leider auch nicht mitgeteilt...
Bauexperte schrieb:

Du hast eine Bauträgermaßnahme gekauft - Grund + Haus aus einer Hand? Wieso steht der Bauunternehmer (BU) im Grundbuch und nicht Deine finanzierende Bank

Ich meinte, die Bank des BU steht im Grundbuch... Unsere Steht auch drin aber nicht ganz oben...
Bauexperte schrieb:

Solange Du keinen Druck ausübst, wird sich imho nichts ändern; wartest ja schon seit Juni letzten Jahres zu.
Grüße, Bauexperte

Wir fühlen uns da auch nicht wirklich ernstgenommen...


Wir werden wohl nicht um die Sache herum kommen uns einen Rechtsbeistand zu nehmen...

Was haltet Ihr davon, den Notar der den Vertrag angefertigt hat um Rat zu fragen...??? Dieser ist nämlich auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht...
Was haltet Ihr davon zu Verbraucherzentrale zu gehen? Wäre das ein Versuch wert oder sind wir da nicht so gut beraten als wenn wir direkt zu einem Fachanwalt gehen?
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