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ᐅ Grundstück vorhanden aber erst Eigentumswohnung?


Erstellt am: 08.01.23 19:51

Tassimat10.01.23 00:54
Warum zum Geier sollte man der Bank nur ein Gehalt vorzeigen?? Nach deiner Daumenregel reichen die genannten 5200€ für 600.000€ Kredit.
BackSteinGotik10.01.23 07:45
Tassimat schrieb:

Warum zum Geier sollte man der Bank nur ein Gehalt vorzeigen?? Nach deiner Daumenregel reichen die genannten 5200€ für 600.000€ Kredit.

Diese krumme Regel galt für niedrige Zinsen. Jetzt ist das anders. Die Bank wird zunächst saftig hohe Lebenshaltungskostenpauschalen ansetzen (Inflation, Energie) und dagegen dann ein noch sinnvollen Ratenbetrag. 600.000€ und 100.000€ Eigenkapital - gibt dir bei 2% Tilgung auf 10 Jahre eine reine Rate bei 2800€. Das kriegt man bei der Bank mit 5200€ Einkommen wohl nur schwer/nicht durch..
Tassimat10.01.23 08:34
Mit hohen Zinsen geht auch wieder 1% Tilgung. Dann ist man in ca. 40 Jahren auch durch. Mit Erbe in der Hinterhand finde ich ein absolutes Minimum an Tilgung vertretbar.

Die Frage an bleibt: Wieviel ist die Bank maximal bereit euch zu geben?
WilderSueden10.01.23 09:12
Tassimat schrieb:

Warum zum Geier sollte man der Bank nur ein Gehalt vorzeigen?? Nach deiner Daumenregel reichen die genannten 5200€ für 600.000€ Kredit.
Weil aktuell nur ein Gehalt vorhanden ist?
In der Regel akzeptieren die Banken keine Versprechungen der Sorte "ich steige bald wieder mit X ein".
Tassimat10.01.23 09:18
Es wird doch einen bestehenden Arbeitsvertrag mit klar definiertem Ende der Elternzeit geben.
Und wann das der Bank nicht reicht, dann wird auf den Tag gewartet, an dem wieder gearbeitet wird.
kati133710.01.23 09:23
WilderSueden schrieb:

Weil aktuell nur ein Gehalt vorhanden ist?
In der Regel akzeptieren die Banken keine Versprechungen der Sorte "ich steige bald wieder mit X ein".
Das geht schon wenn man das schriftlich hat.
Hatten wir beim ersten Haus auch. Ich hatte von meinem AG ein Dokument aufsetzen lassen in dem stand, dass ich ab Datum X wieder mit X Stunden einsteigen kann. Das hat die Bank angesetzt.
tilgungzinsen