W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Vermieter falsche Angaben zur Stromabrechnung der Gasheizung.


Erstellt am: 31.03.14 23:35

DerBjoern31.03.14 23:35
Hallo zusammen,

folgend ein völlig hypothetischer Fall einer Person, nennen wir ihn Mieter.

Ein Mieter hat bis vor kurzen in einem Zweiparteienhaus zur Miete gewohnt im EG. Nun ist dieser Mieter vor einigen Wochen bereits umgezogen. Er hat da schon Fotos von allen Zählerständen gemacht. Nun 2 Wochen später fiel ihm auf, das 30KWH verbraucht wurden obwohl keinerlei Verbraucher noch angeschlossen sind. Er hat sich dann auf die Suche begeben und hat festgestellt das die Heizung über seinen Sicherungskasten in der Wohnung läuft. Auch eine Gemeinschaftsflurbeleuchtung und die Außeneingangsbeleuchtung. Eigentlich hatte der Vermieter ihm gesagt das die Heizung über einen Gemeinschaftsanschluss läuft. Allerdings gibt es im Haus auch nur zwei Zähler wie ihm nun aufgefallen ist. Ein fürs Erdgeschoss (Er) und das Obergeschoss (2. Mieter). Nun schleicht sich bei ihm doch der dringende Verdacht ein, das Er über 5 Jahre den Strom für die Heizung, die Flur- und Außenbeleuchtung allein gezahlt hat. Ein Ausgleich über die Nebenkostenabrechnung hat nicht stattgefunden.

Eigentlich hat er die Einstellung 5 grade sein zu lassen, dem Vermieter entsprechend eine Ansage zu machen und gut ist. Doch leider hält sich auch der Vermieter nicht mehr an mündliche Zusagen und nun überlegt er was für rechtliche Möglichkeiten er hat. Eine Offizielle Abnahme soll in den nächsten Tagen mit einer Abrechnungsfirma erfolgen. Er überlegt nun diesen Mißstand in das Abnahmeprotokoll aufnehmen zu lassen, damit es schon mal beweise gibt. (mittels Sicherung könnte es demonstriert werden). Wäre das schon mal eine richtige Vorgehensweise um sich evtl. Ansprüche sichern zu können? Außerdem was könnte er erwirken? Sprich könnte er die Kosten für die ganzen Jahre geltend machen? Auch wenn er schon die Nebenkostenabrechnungen der vergangenen Jahre akzeptiert hat?

Wie wäre es in diesem hypothetischem Fall? Wäre das sogar Betrug? Oder Stromdiebstahl? Oder nur ein Abrechnungsfehler?

Ergänzend noch zu sagen das es sich bei der Heizung um eine Gemeinschaftsheizung handelt. (Gasheizung) Die Heizkosten wurden korrekt über die Nebenkostenabrechnung beiden Mietern berechnet (Wärmemengenzähler). Es geht also um die Stromkosten für die Gasheizung... Die Stromzähler wurden nicht über den Vermieter abgerechnet sondern von beiden Mietern mit ihren jeweiligen Wunschversorgern direkt. Hier kann also nichts verrechnet worden sein.
Bauexperte01.04.14 00:23
Guten Abend,
DerBjoern schrieb:

Wie wäre es in diesem hypothetischem Fall? Wäre das sogar Betrug? Oder Stromdiebstahl? Oder nur ein Abrechnungsfehler?
Ich räume ein, es ist spät ... ich räume weiters ein, daß ich heute Abend die ein oder andere Sangria getrunken habe ... und - honestly -, daß mein "introvertiertes Ich" sich bereits in die Nacht verabschiedet hat. Aber - so viel klarer Verstand ist noch wach, weshalb schreibst Du von Dir selbst in der 3. Person?

Grüße, Bauexperte
DerBjoern01.04.14 07:16
Bauexperte schrieb:
Guten Abend,


Ich räume ein, es ist spät ... ich räume weiters ein, daß ich heute Abend die ein oder andere Sangria getrunken habe ... und - honestly -, daß mein "introvertiertes Ich" sich bereits in die Nacht verabschiedet hat. Aber - so viel klarer Verstand ist noch wach, weshalb schreibst Du von Dir selbst in der 3. Person?

Grüße, Bauexperte

Sorry Copypasete. In einem anderem Forum müssen Fragen die in die rechtliche Schiene gehen hypothetisch und mit nicht konkreten Personen gestellt werden. Der Mieter ist in diesem Fall meine Person
HilfeHilfe01.04.14 07:32
Hallo

welche mündlichen Zusagen wurden mit dem Vermieter abgeschlossen ? Um welche Beträge geht es den ?

Grundsätzlich würde ich abwägen sowas "eskalieren" zu lassen wenn wir hier um 50,50 € sprechen und man sich auch normal einigen kann.
DerBjoern01.04.14 07:40
HilfeHilfe schrieb:
Hallo

welche mündlichen Zusagen wurden mit dem Vermieter abgeschlossen ? Um welche Beträge geht es den ?

Die anderen mündlichen Zusagen an die sich der Vermieter nicht mehr hält betreffen nicht die Heizungs-Stromanschlussgeschichte. Da gings um Renovierungsarbeiten etc.
Grundsätzlich würde ich abwägen sowas "eskalieren" zu lassen wenn wir hier um 50,50 € sprechen und man sich auch normal einigen kann.

Sehe ich genauso, aber ich vermute der Vermieter wirds auf seiner Seite darauf anlegen. Um wie viel es geht? 2 KWH Verbrauch pro Tag gemessen über einen Zeitraum von 19 Tagen.
Das Mietverhältnis dauerte über 5 Jahre.
emer01.04.14 09:10
Die Beträge können, vor allem über einen solchen Zeitraum schon nicht ganz unerheblich sein. Bei uns ist es auch so, dass Heizung und Gemeinschaftsstrom über unseren Zähler gehen. Über uns ist noch eine ein-Zimmer Wohnung vermietet. Jedes Jahr schreibt der Vermieter uns daher 7% aller Nebenkosten gut.
vermietergasheizungwohnungzählernebenkostenabrechnung