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ᐅ 70er Jahre Bestandsimmobilie, unsaniert, als Vermietungsobjekt


Erstellt am: 20.10.22 11:18

kati133720.10.22 12:50
Yosan schrieb:

Für mich hört es sich ehrlichgesagt so an, als ob da jede Menge böse Überraschungen lauern könnten und man daher gar nicht weiß, was einen das ganze am Ende kosten wird.
Irgendwo läuft Wasser in die Decke... Aha... Wo das schon welchen Schaden angerichtet hat, ist vermutlich dann ebenso unbekannt und zeigt sich vllt erst, wenn man beim aufreißen sieht, dass man immer weiter muss, um das Ende des Problems zu finden.
Könntet ihr sowas locker flockig bezahlen? Falls nicht, würde ich es nicht machen

Ja, durch die Ausführungen von Myrna hat sich das quasi schon erledigt.
Die Schäden durch das Wasser sind vermutlich bisher überschaubar. Das trat nur auf, wenn man im OG hat Wasser laufen lassen, und das betreffende OG war lange unbewohnt. In angrenzenden Räumen ist entsprechend kein Schaden zu sehen.
Aber du hast natürlich recht - nichts genaues weiß man nicht.
SaniererNRW12320.10.22 13:12
Myrna_Loy schrieb:

Bei einem Eigentümerwechsel gilt, dass Gas- oder Ölheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, außer Betrieb genommen werden und Heiz- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen gedämmt werden müssen.
Das ist pauschal falsch. Erneuert werden muss nur, wenn es sich NICHT um Brennwert- oder Niedertemperaturanlagen handelt. Leitungsdämmung ist korrekt.
Myrna_Loy schrieb:

  • Zudem resultieren aus dem Gebäudeenergiegesetz Sanierungspflichten der obersten Geschossdecke. Fehlt dort bislang ein Wärmeschutz, muss die Decke nachträglich gedämmt werden, wobei jedoch auch Ausnahmen zugelassen sind.
  • Ist nicht einmal der Mindestwärmeschutz vorhanden, verpflichtet das Gebäudeenergiegesetz zur nachträglichen Dämmung. Und diese muss dann den Mindestwärmeschutz übertreffen.
Auch das ist nicht korrekt. Es müssen Dach oder OG-Decke gedämmt werden, sofern kein Mindestwärmeschutz vorhanden ist. Bei Dämmung gilt, dass der u-WErt nicht über 0,24 W/m²K liegen darf.
Zitat: "Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Ist der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 der obersten Geschossdecke im Altbau erfüllt, muss der Käufer nicht neu dämmen. Ob das Haus diese DIN-Vorschrift einhält, sollten Hauskäufer am besten einen Sachverständigen überprüfen lassen, empfiehlt Thomas W, Bauherrenberater vom Verband Privater Bauherren (Verband Privater Bauherren). Die DIN-Norm ist erfüllt, wenn das Haus einen R-Wert – so nennt man den Wert des Wärmedurchlasswiderstands – von 0,90 Watt pro Quadratmeter und Grad Kelvin hat. „Das gilt aber nur für Bauteile, die pro Quadratmeter mehr als 300 Kilogramm wiegen. Und so schwer ist eigentlich nur Stahlbeton“, erklärt der Experte. Für andere Decken gelte laut DIN 4108-2 ein R-Wert von 1,57, was circa sieben Zentimeter dicker Mineralwolle entspreche."

Insofern kann es sein, dass die Maßnahmen - für die man zwei Jahre Zeit hat - nur ein paar Hundert € kosten. Auf die oberste Geschossdecke (also über der OG-Wohnung) würde z.B. 24cm Mineralwolle als Dämmmaßnahme ausreichen.
WilderSueden20.10.22 13:28
Ich würde Geld in einen Sachverständigen investieren der sich das Haus mal anschaut und die Problemstellen einschätzt. Eine große Sanierung würde ich mir jetzt auch nicht unbedingt aufbürden, falls das aber sonst in Ordnung ist und nur kleines Geld braucht...warum nicht? Setzt natürlich auch voraus, dass die Bank euch noch zusätzlich einen Kredit einräumen würde
ypg20.10.22 13:31
Myrna_Loy schrieb:

Wechseln Ein- oder Zweifamilienhäuser ihre Eigentümer, entstehen daraus häufig Pflichten zur energetischen Sanierung für die neuen Eigentümer.
Ich habe die Kenntnis, dass das bei Vermietung heutzutage erforderlich ist.

Kati, wenn Ihr Euer Leben als Sklave einer vermieteten Immobilie seht, dann zuschlagen.
Wenn ihr endlich mal zur Ruhe kommen wollt, sein lassen.
Tolentino20.10.22 13:35
Habt ihr denn aufgrund der familiären Geschichte auch einen emotionalen Bezug zum Haus? Oder geht es euch darum einen evtl. Schnapper machen zu können?
Als Investition wären mir nur zwei Wohneinheiten einfach zu viel Klumpenrisiko.
SaniererNRW12320.10.22 13:35
ypg schrieb:

Ich habe die Kenntnis, dass das bei Vermietung heutzutage erforderlich ist.
Die Pflichten stehen oben. Hat aber mit Vermietung nichts zu tun, trifft Dich auch bei Eigennutzung.
verband privater bauherrendin 4108mindestwärmeschutzgeschossdeckesachverständigenmineralwollevermietung