ᐅ An welche Dinge muss ich denken vor dem Hausverkauf?
Erstellt am: 14.10.22 14:15
I
i_b_n_a_n14.10.22 14:15Ich habe nächste Woche den Termin beim Notar und dann geht endlich meine alte Hütte weg ;-)
Die Übergabe erfolgt aber erst nach ca. 6-8 Wochen da wir das Büro noch umziehen müssen und ich
erst anschliessend einige (voraussichtlich) Container mit angesammeltem "Schrott" füllen müssen werde
damit das Haus "besenrein" übergeben werden kann. Dann fliesst auch erst das Geld.
Internetanschlüsse habe ich geklärt, nehme ich mit bzg. kann ich mit Frist von 4 Wochen kündigen.
Aber was mache ich mit allen anderen Verträgen und Abgaben?
Wen sollte ich dringend vorab informieren bzw. welche Verträge oder Versicherungen kündigen?
Denke insbesondere an Gebäudeversicherung / Hausrat?
Sehr dankbar wäre ich über Infos von erfahrenen Hausverkäufern.
Die Übergabe erfolgt aber erst nach ca. 6-8 Wochen da wir das Büro noch umziehen müssen und ich
erst anschliessend einige (voraussichtlich) Container mit angesammeltem "Schrott" füllen müssen werde
damit das Haus "besenrein" übergeben werden kann. Dann fliesst auch erst das Geld.
Internetanschlüsse habe ich geklärt, nehme ich mit bzg. kann ich mit Frist von 4 Wochen kündigen.
Aber was mache ich mit allen anderen Verträgen und Abgaben?
Wen sollte ich dringend vorab informieren bzw. welche Verträge oder Versicherungen kündigen?
Denke insbesondere an Gebäudeversicherung / Hausrat?
Sehr dankbar wäre ich über Infos von erfahrenen Hausverkäufern.
Wir haben ja gerade sowohl ge- als auch verkauft.
Bei unserem Kauf hat der Notar dem Verkäufer empfohlen, der Versicherung noch vor Besitzübergang mitzuteilen, dass das Haus leer steht, weil das für die Leistung im Schadensfall relevant ist. Die Versicherung hat daraufhin ihrerseits gekündigt und es musste extra für die Zeit bis zum Eigentumsübergang noch eine Versicherung für ein leerstehendes Haus abgeschlossen werden.
Nach Eigentumsübergang haben wir als Käufer dann der Gebäudeversicherung den Wechsel angezeigt und direkt sonder-gekündigt.
Über die Gebäudeversicherung hinaus werden wir jetzt bei unserem eigenen Verkauf folgende Parteien informieren:
- Aktuelle Mieter (wissen schon Bescheid, aber der Form wegen)
- Stadtwerke wegen Strom, Wasser und Gas
- Stadtverwaltung wegen Gebühren
- Gebäudehaftpflicht kündigen
Bei unserem Kauf hat der Notar dem Verkäufer empfohlen, der Versicherung noch vor Besitzübergang mitzuteilen, dass das Haus leer steht, weil das für die Leistung im Schadensfall relevant ist. Die Versicherung hat daraufhin ihrerseits gekündigt und es musste extra für die Zeit bis zum Eigentumsübergang noch eine Versicherung für ein leerstehendes Haus abgeschlossen werden.
Nach Eigentumsübergang haben wir als Käufer dann der Gebäudeversicherung den Wechsel angezeigt und direkt sonder-gekündigt.
Über die Gebäudeversicherung hinaus werden wir jetzt bei unserem eigenen Verkauf folgende Parteien informieren:
- Aktuelle Mieter (wissen schon Bescheid, aber der Form wegen)
- Stadtwerke wegen Strom, Wasser und Gas
- Stadtverwaltung wegen Gebühren
- Gebäudehaftpflicht kündigen
S
SaniererNRW12314.10.22 16:08i_b_n_a_n schrieb:
Aber was mache ich mit allen anderen Verträgen und Abgaben?
Wen sollte ich dringend vorab informieren bzw. welche Verträge oder Versicherungen kündigen?
Denke insbesondere an Gebäudeversicherung / Hausrat?Bei Übergabe mitteilen, dass ein neuer Eigentümer/Nutzer da ist. Also Zählerstände melden.Gebäudeversicherung geht automatisch auf den Käufer über. Aber natürlich denen auch (spätestens) zum Auszug mitteilen, dass Du raus bist. Hausrat ebenfalls.
leschaf schrieb:
Bei unserem Kauf hat der Notar dem Verkäufer empfohlen, der Versicherung noch vor Besitzübergang mitzuteilen, dass das Haus leer steht, weil das für die Leistung im Schadensfall relevant ist. Die Versicherung hat daraufhin ihrerseits gekündigt und es musste extra für die Zeit bis zum Eigentumsübergang noch eine Versicherung für ein leerstehendes Haus abgeschlossen werden.Ungewöhnlich. Habe ich noch nie von gehört.Befass Dich mal mit Deiner aktuellen Grundsteuer. Am besten beim Notar im Kaufvertrag regeln, dass der Käufer die Grundsteuer ab Eintrag im Grundbuch übernimmt.
Die Gemeinden schreiben die Grundsteuer unterjährig nicht um ! Und dann auch nur, wenn die Gemeinde vom Finanzamt eine Mitteilung bekommt. Das kann dauern.
Die Gemeinden schreiben die Grundsteuer unterjährig nicht um ! Und dann auch nur, wenn die Gemeinde vom Finanzamt eine Mitteilung bekommt. Das kann dauern.
S
SaniererNRW12314.10.22 16:32Chloe83 schrieb:
Am besten beim Notar im Kaufvertrag regeln, dass der Käufer die Grundsteuer ab Eintrag im Grundbuch übernimmt.Das wird automatisch aufgenommen - Lastenübergang. Muss man nur dem Käufer sagen, dass man gerne die zu viel gezahlte Grundsteuer zurück haben möchte.Wenn es noch einmal ganz explizit drin steht, schadet es aber nicht.
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