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ᐅ Maklergeühr - wie funktioinert das genau?


Erstellt am: 10.09.22 15:30

Y
ypg
11.09.22 01:56
SaniererNRW123 schrieb:

P.S. Habe selbst die 34c Erlaubnis.
Ist das der Grund, warum Du seit Wochen hier so herrlich selbstgerecht umherspukst?
Antwort kannst Du Dir für mich sparen…. Ist mir nur aufgefallen, dass Du seit einigen Wochen hier wie der einzig Wissende Deine Aufgabe als Sanierer meisterst 😉
war sympathischer in seiner Antwortgebung.

Ps: den 34c macht man hier an einem Samstag in der VHS...
S
SaniererNRW123
11.09.22 11:03
ypg schrieb:

Ist das der Grund, warum Du seit Wochen hier so herrlich selbstgerecht umherspukst?
Nö, aber ich gebe Antworten auf die Frage und denke sie mir nicht aus, wie Du.

Zum Thema Provision ja oder nein und ob man sie umgehen kannst, hast Du leider a) nicht geantwortet und b) das, was Du geschrieben hast, ist auch noch falsch.
ypg schrieb:

Ps: den 34c macht man hier an einem Samstag in der VHS...
Deshalb hast Du wahrscheinlich auch keine Ahnung von der Materie, weil Du nur in der VHS warst. Sorry, aber wenn man keine qualifizierte Antwort geben kann, dann sollte man es einfach sein lassen. Grundrisse kannst Du gut, solche Themen wir hier leider nicht. Ich halte mich aus Grundrissen raus, Du bitte aus den Themen, zu denen Du nichts sagen kannst.
P
Pascali
13.09.22 11:16
SaniererNRW123 schrieb:

Daneben muss man wissen, dass bei Vermietung ein Vertrag zwingend schriftlich abgeschlossen werden muss inkl. Widerrufsbelehrung.
Wenn der private Makler also einen schriftlichen Vertrag inklusive Widerrufsbelehrung zwischen Mieter und ihm abgeschlossen hat, dann ist alles rechtens. Oder muss der Makler auch irgendwie in Kontakt mit dem Vermieter sein - eine Erlaubnis bei ihm einholen oder den Mietvertrag mit in den Maklervertrag einbauen?
I
i_b_n_a_n
13.09.22 14:51
Pascali schrieb:

Wenn der private Makler also einen schriftlichen Vertrag inklusive Widerrufsbelehrung zwischen Mieter und ihm abgeschlossen hat, dann ist alles rechtens. Oder muss der Makler auch irgendwie in Kontakt mit dem Vermieter sein - eine Erlaubnis bei ihm einholen oder den Mietvertrag mit in den Maklervertrag einbauen?
Lustig 😉 wie soll ein Makler denn eine Wohnung anbieten können wenn er nicht "im Kontakt" mit dem Vermieter (Eigentümer, Verwalter) ist?
Bezahlt wird ja die Vermittlung einer Wohnung, ohne Mietvertrag, keine Maklergebühr. Ohne Erlaubnis vom Vermieter, kein Mietvertrag.
Logische Fehler bitte berichtigen - danke.
S
SaniererNRW123
13.09.22 16:26
i_b_n_a_n schrieb:

Lustig 😉 wie soll ein Makler denn eine Wohnung anbieten können wenn er nicht "im Kontakt" mit dem Vermieter (Eigentümer, Verwalter) ist?
Nennt sich Nachweismakler. Geht grundsätzlich schon. Ist bei Vermietung aber fast unmöglich umzusetzen, beim Kauf einfacher.

Um sicher Geld zu verdienen, sollte er a) im Kontakt mit den Vermieter stehen und b) muss natürlich auch durch seine aktive Vermittlung (Vermittlungsmakler) und Arbeit ein Vertrag zustande kommen
I
i_b_n_a_n
13.09.22 16:29
wieder was gelernt. Bestätigt meine Einstellung gegenüber Maklern wenn solche Dinge möglich sind 🤨
P.S. Ich kenne auch einen! sehr netten Makler von wegen "Ausnahmen ..."
mietvertragmaklervermieterwohnung