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ᐅ Umwandlung Sicherheitseinbehalt nach Bürgschrift


Erstellt am: 16.02.14 01:17

Krampmeier16.02.14 01:17
Heute kam ein ausgesprochen unfreundlich formulierter Brief als Einschreiben mit Rückschein von unserem Bauträger. Die Firma aus Norddeutschland baut für uns momentan ein Reihenhaus. Eigentlich sollten die Häuser schon im Oktober 2013 fertiggestellt sein. Seit Januar 2014 ist auch eine (geringe) Vertragstranche fällig. Sofern in einem normalen Tempo weitergearbeitet wird, sollte es aber problemlos möglich sein, die Bude noch im April fertigzustellen. Der Bauträger verlangt nun, dass wir die beigefügte Bürgschaft von einem Versicherungsunternehmen als Sicherheit für "die Rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel" akzeptieren und im Gegenzug die 5% des Kaufpreises, die wir vertragsgemäß einbehalten haben, nun innerhalb von 10 Tagen zahlen. Wenn ich darüber nachdenke, in welcher Situation ich zu einem solchen Schritt greifen würde, stellt sich ein sehr mulmiges Gefühl ein. Um das Geld etwa 2 Monate eher zu bekommen, nimmt der Bauträger die Kosten und Mühen einer Bürgschaft auf sich? Kennt sich jemand hier mit diesem Thema aus und kann mir etwas über die möglichen Hintergründe sagen? Kann der Bauträger die Umwandlung der Sicherheitsleistung wirklich einfach so fordern? Gibt es Nachteile für mich? Ich kann mir vorstellen, dass die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Versicherung schwieriger ist als der Einbehalt der Sicherheitsleistung bis zur Behebung der Mängel. Bereitet sich der Bauträger also schon darauf vor, ein mangelhaftes oder unfertiges Haus zu übergeben?
Bauexperte16.02.14 09:16
Hallo,
Krampmeier schrieb:

Der Bauträger verlangt nun, dass wir die beigefügte Bürgschaft von einem Versicherungsunternehmen als Sicherheit für "die Rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel" akzeptieren und im Gegenzug die 5% des Kaufpreises, die wir vertragsgemäß einbehalten haben, nun innerhalb von 10 Tagen zahlen.
Was steht denn zu diesem Thema in Deinen Vertragsunterlagen?


Bauexperte - von unterwegs
Krampmeier16.02.14 12:03
Hallo, Bauexperte,

Was steht denn zu diesem Thema in Deinen Vertragsunterlagen?

Das ist genau die richtige Frage, vielen Dank! Da hätte ich auch mal selber 'drauf kommen sollten...

Im Vertrag steht tatsächlich:
Können die Kaufpreisraten nur deshalb nicht fällig gestellt werden, weil noch eine oder mehrere Voraussetzungen des § 3 der Makler- und Bauträgerverordnung noch nicht erfüllt sind, kann die Verkäuferin gem. § 7 Makler- und Bauträgerverordnung dem Käufer durch Übergabe einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft Ersatzsicherheit leisten.

Sieht also so aus, als würde die ganze Aktion zulässig sein. Trotzdem empfinde ich sie so kurz vor Fertigstellung des Hauses als etwas seltsam!
JanWichmann16.02.14 19:22
Ich sehe es folgendermaßen, der Brief ist ohne ein Aufklärendes Vorgespräch eine Frechheit.
Sowie ich es sehe ist dein Bauträger in Zahlungsschwierigkeiten, deswegen auch der Baustopp. Nun versucht er irgendwie an Geld zu kommen.
Wenn du dieser Zahlung zustimmst erkennt du den Bau als Mängelfrei an, was ist aber wenn es doch Mängel gibt und der Bau nicht mehr fertig gestellt wird?
Such auf alle Fälle das Gespräch
Krampmeier16.02.14 19:34
Naja, einen Baustopp gibt es nicht, und die Bürgschaft der Bank sollte mich ja weiterhin gegen Mängel absichern. Trotzdem empfinde ich es ebenfalls als Frechheit, die Zahlung nun plötzlich ohne Vorgespräch zu fordern...
toxicmolotof16.02.14 22:38
Wie lautet der genaue Wortlaut der Bürgschaft? Da sollte man u.U. aufpassen. Insbesondere ob es eine selbstschuldnerische Bürgschaft auf erstes Anfordern hin ist.

Grundsätzlich solltest Du selber wissen wie vertrauenswürdig der Bürgschaftsgeber ist. Aber ich nehme an, dass das im grünen Bereich ist. Und so teuer ist so eine Bürgschaft jetzt auch nicht.
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