ᐅ Blower Door Test während des Baus nicht berücksichtigt/Was jetzt?
Erstellt am: 11.02.14 16:13
S
Sanguinius12.02.14 12:59Bei uns gibt es m.E. so ein Konzept nicht.
B
Bauexperte12.02.14 13:18Hallo Nordanney,
ist ja eigentlich €uro´s Fachgebiet ...
"Ist eine Lüftungsanlage geplant und sollen Fördermittel beantragt werden, ist ein BlowerDoor Test als Nachweis der Luftdichtheit Pflicht. Denn damit eine Lüftungsanlage einwandfrei und effizient arbeiten kann, bestehen erhöhte Anforderungen an die Luftdichte"
Quelle: Z.B.: Energieberatung RWE
Grüße, Bauexperte
ist ja eigentlich €uro´s Fachgebiet ...
nordanney schrieb:Diese Aussage ist so nicht richtig:
Für die KfW ist kein BDT zwingend notwendig! Dann wird aber m.W. etwas anders im Wärmeschutznachweis gerechnet
"Ist eine Lüftungsanlage geplant und sollen Fördermittel beantragt werden, ist ein BlowerDoor Test als Nachweis der Luftdichtheit Pflicht. Denn damit eine Lüftungsanlage einwandfrei und effizient arbeiten kann, bestehen erhöhte Anforderungen an die Luftdichte"
Quelle: Z.B.: Energieberatung RWE
Grüße, Bauexperte
N
nordanney12.02.14 14:41Bauexperte schrieb:
Hallo Nordanney,
ist ja eigentlich €uro´s Fachgebiet ...
Diese Aussage ist so nicht richtig:
"Ist eine Lüftungsanlage geplant und sollen Fördermittel beantragt werden, ist ein BlowerDoor Test als Nachweis der Luftdichtheit Pflicht. Denn damit eine Lüftungsanlage einwandfrei und effizient arbeiten kann, bestehen erhöhte Anforderungen an die Luftdichte"
Quelle: Z.B.: Energieberatung RWE
Grüße, BauexperteDann könnte €uro doch eigentlich mal Licht ins Dunkel bringen Laut unserem Planer können wir auf den BDT verzichten, Verweis auf § 6 der Energieeinsparverordnung. Die Lüftungsanlagen wurde nicht zur Erreichung von Kfw 70 benötigt.
B
Bauexperte13.02.14 10:52Hallo Nordanney,
Wird eine Lüftungsanlage verbaut, ist der BDT - so weiß ich es, generell verpflichtend, wenn KfW-Mittel in Anspruch genommen werden; unabhängig davon, ob sie zur Erreichung von KfW "X" dient oder nicht. Da mir ansonsten der technische Leiter (vereidigter Gutachter bei Gericht) aufs Dach steigen würde, gehe ich davon aus, daß eine Pflicht besteht.
Grüße, Bauexperte
nordanney schrieb:Macht er vlt. noch
Dann könnte €uro doch eigentlich mal Licht ins Dunkel bringen
nordanney schrieb:Ich kann "nur" von unseren BV berichten und da ist ein BDT generell Pflicht für die BU; wohlwissend, daß er nicht immer erforderlich ist. Wobei dies wohl imho nicht ganz richtig ist; ich habe vielmehr den Eindruck, daß die Energieeinsparverordnung in dieser Hinsicht unterschiedlich zu interpretieren ist. Bei uns hat den simplen Hintergrund, die entsprechenden Gewerke zu "mehr Aufmerksamkeit" anzuhalten; gewissenhafter zu arbeiten. Trifft dies zu, fällt der BDT entsprechend aus und alle sind zufrieden. Die Kosten für einen BDT sind auch zu vernachlässigten, gemessen am gesamten Bauvolumen und im Festpreis enthalten.
Laut unserem Planer können wir auf den BDT verzichten, Verweis auf § 6 der Energieeinsparverordnung. Die Lüftungsanlagen wurde nicht zur Erreichung von KfW 70 benötigt.
Wird eine Lüftungsanlage verbaut, ist der BDT - so weiß ich es, generell verpflichtend, wenn KfW-Mittel in Anspruch genommen werden; unabhängig davon, ob sie zur Erreichung von KfW "X" dient oder nicht. Da mir ansonsten der technische Leiter (vereidigter Gutachter bei Gericht) aufs Dach steigen würde, gehe ich davon aus, daß eine Pflicht besteht.
Grüße, Bauexperte
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