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ᐅ Gebäudeenergiegesetz Berechnung - muss sein? Und wer macht die?


Erstellt am: 14.06.22 23:22

sergutsh20.06.22 12:50
ypg schrieb:

Eben! Aber das Rohr wird nicht extra beantragt, noch gibt es eine Berechnung im Bauantrag, weil es einer DIN unterliegt.
Und deshalb könnte es sein, dass man ein Haus nach geltender Gebäudeenergiegesetz, also dem Mindeststandard, nicht extra vorweisen muss. Es wäre ein Gedankenansatz und Vermutung von mir, nichts weiter.
Das bezweifle ich, denn die DIN ist ein technisches Regelwerk, Gebäudeenergiegesetz hingegen gehört ins öffentliche Recht.

Nun aber gut, ich konnte in der Bayerischen Landesbauordnung tatsächlich auf die schnelle keine Forderung nach der Vorlage von Gebäudeenergiegesetz-Nachweis finden. Bei uns in NRW ist es geregelt.
Elias_dee20.06.22 13:41
sergutsh schrieb:

Das bezweifle ich, denn die DIN ist ein technisches Regelwerk, Gebäudeenergiegesetz hingegen gehört ins öffentliche Recht.

Nun aber gut, ich konnte in der Bayerischen Landesbauordnung tatsächlich auf die schnelle keine Forderung nach der Vorlage von Gebäudeenergiegesetz-Nachweis finden. Bei uns in NRW ist es geregelt.
Danke fürs Nachsehen! Mist, dann heißt das, dass ich mir die 500 € hätte sparen können? :-D
sergutsh20.06.22 13:49
Elias_dee schrieb:

Danke fürs Nachsehen! Mist, dann heißt das, dass ich mir die 500 € hätte sparen können? :-D
Nein, das garantiert nicht. Es ist in der AVEn - Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften - geregelt.
Costruttrice20.06.22 13:57
Laut Bundesgesetzt muss jeder Bauherr nachweisen, dass die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz eingehalten sind.
Wann und wie regeln die Länder, nachlesen kannst du das für NRW in der „Verordnung zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes“.

Schnittbild eines Gesetzestextes mit §2 Nachweispflicht, Erfüllungs- und Unternehmerklärung
sergutsh20.06.22 14:12
Costruttrice schrieb:

Laut Bundesgesetzt muss jeder Bauherr nachweisen, dass die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz eingehalten sind.
Wann und wie regeln die Länder, nachlesen kannst du das für NRW in der „Verordnung zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes“.
Dies ist die Landesvorschrift für NRW, der TS kommt aus Bayern und kann damit nichts anfangen.

Laut der bayerischen AVEn (§2 ) sind die unteren Bauaufsichtsbehörden (Bauämter) für die Durchführung des Gebäudeenergiegesetz zuständig.

Im §5 Abs. (1) steht, dass vor Baubeginn eine Erfüllungserklärung (was auch immer es ist) über die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz nachzuweisen ist. Vermutlich handelt es sich hierbei um sowas wie Wärmeschutznachweis?
Costruttrice20.06.22 14:24
sergutsh schrieb:

Dies ist die Landesvorschrift, der TS kommt aus Bayern und kann damit nichts anfangen
Ach sorry, wg NRW. Keine Ahnung, wie ich drauf kam.

Aber egal welches Bundesland, drumrum kommt man wg Bundesgesetz wohl nicht. Hatte es vor Weile nachgelesen, weil unser Energieberater widerwillig und wenig auskunftsfreidig war.
gebäudeenergiegesetzverordnung