ᐅ Gebäudeenergiegesetz Berechnung - muss sein? Und wer macht die?
Erstellt am: 14.06.22 23:22
sergutsh17.06.22 12:00
Elias_dee schrieb:
Ja, in Bayern. Nein, wurde von uns nicht eingereicht und auch nicht gefordert, und der Antrag ist inzwischen genehmigt...
Hast du die Genehmigung komplett durchgelesen? Auch die Nebenbestimmungen?Elias_dee19.06.22 21:56
sergutsh schrieb:
Hast du die Genehmigung komplett durchgelesen? Auch die Nebenbestimmungen?Eigentlich ja, und ich meine darin nichts gefunden zu haben. Habe mit zwei meiner zukünftigen Nachbarn gesprochen (Neubaugebiet) und niemand hat die Gebäudeenergiegesetz Berechnung gemacht LOL.
Ich habe sie jetzt mal in Auftrag gegeben. Lieber haben und nicht brauchen als umgekehrt.
sergutsh19.06.22 23:01
Elias_dee schrieb:
Eigentlich ja, und ich meine darin nichts gefunden zu haben. Habe mit zwei meiner zukünftigen Nachbarn gesprochen (Neubaugebiet) und niemand hat die Gebäudeenergiegesetz Berechnung gemacht LOL.
Ich habe sie jetzt mal in Auftrag gegeben. Lieber haben und nicht brauchen als umgekehrt.Seltsam. Gelten in BY die Bundesgesetze nicht? Oder liegt Bayern in einer anderen klimatischen Zone sodass der Energiebedarf vernachlässigbar ist? ;-)ypg19.06.22 23:28
Ich gehe mal davon aus, dass eh nichts beantragt werden würde, was nicht erlaubt ist. Und wenn nach Gebäudeenergiegesetz bzw alt kfw70 gebaut wird, bedarf es auch keiner expliziten Beantragung oder Benennung mit Berechnung im Bauantrag.
Tolentino20.06.22 00:11
Genau, würde auch sagen, klar musst du dich dran halten, aber es wird dort halt nicht überprüft. So ähnlich wie ein Freisteller.
sergutsh20.06.22 09:34
ypg schrieb:
Ich gehe mal davon aus, dass eh nichts beantragt werden würde, was nicht erlaubt ist. Und wenn nach Gebäudeenergiegesetz bzw alt kfw70 gebaut wird, bedarf es auch keiner expliziten Beantragung oder Benennung mit Berechnung im Bauantrag.Wie wird es ohne der Berechnung gewährleistet? Etwa durch Einschätzung, nach dem Gusto " passt scho..." ;-)