ᐅ Kreditvertrag möglich bevor Auflassung für Grundbuch besteht
Erstellt am: 22.04.22 19:59
J
JetztOderNie22.04.22 19:59Hi. Hab eine Frage an euch zum Thema Baufinanzierung.
Hat jemand eine Baufinanzierung abgeschlossen obwohl der Grundbucheintrag noch nicht vorhanden ist? Wenn ja, was wurde der Bank alternativ vorgelegt?
Hintergrund ist, dass wir uns wegen den steigenden Zinsen mit der gesamten Planung richtig beeilt haben und auch schon eine Finanzierungsanfrage zu einem guten Angebot laufen haben. Das Grundstück in einem neu erschlossenen Baugebiet wurde aber erst im März von uns gekauft und der Notar kommt mit der Auflassung nicht voran. Der Grundbucheintrag ist die einzig fehlende Unterlage.
Wenn jetzt was mit der Baufinanzierung schief läuft wäre das mega ärgerlich. Danke euch.
Hat jemand eine Baufinanzierung abgeschlossen obwohl der Grundbucheintrag noch nicht vorhanden ist? Wenn ja, was wurde der Bank alternativ vorgelegt?
Hintergrund ist, dass wir uns wegen den steigenden Zinsen mit der gesamten Planung richtig beeilt haben und auch schon eine Finanzierungsanfrage zu einem guten Angebot laufen haben. Das Grundstück in einem neu erschlossenen Baugebiet wurde aber erst im März von uns gekauft und der Notar kommt mit der Auflassung nicht voran. Der Grundbucheintrag ist die einzig fehlende Unterlage.
Wenn jetzt was mit der Baufinanzierung schief läuft wäre das mega ärgerlich. Danke euch.
T
Tolentino22.04.22 20:25Der Notar kann nochmal eine Vorabbestätigung machen
Kostet 200 EUR oder so extra.
Wurde bei mir so gemacht.
Hab den genauen Begriff leider vergessen, aber frag einfach die Bank oder den Notar.
Kostet 200 EUR oder so extra.
Wurde bei mir so gemacht.
Hab den genauen Begriff leider vergessen, aber frag einfach die Bank oder den Notar.
J
JetztOderNie22.04.22 20:36Tolentino schrieb:
Der Notar kann nochmal eine Vorabbestätigung machen
Kostet 200 EUR oder so extra.
Wurde bei mir so gemacht.
Hab den genauen Begriff leider vergessen, aber frag einfach die Bank oder den Notar.Meinst du eine Auflassungsvormerkung? Geht das auch wenn es noch gar keinen Grundbucheintrag gibt? Ist bei uns ja ein Neubaugebiet.T
Tolentino22.04.22 20:56Hi,
nein, habe nochmal nachgeguckt. Das Teil heißt Rangbescheinigung (auch Notarbescheinigung). In der bescheinigt der Notar, dass er die für die Finanzierung zu bestellende Grundschuld beim Amt beantragt hat. So weiß die Bank, dass - obwohl noch keine Grundbucheintragung vorliegt - die Grundschuld schon beantragt ist und somit der Auszahlung aus der Finanzierung nichts im Wege steht.
nein, habe nochmal nachgeguckt. Das Teil heißt Rangbescheinigung (auch Notarbescheinigung). In der bescheinigt der Notar, dass er die für die Finanzierung zu bestellende Grundschuld beim Amt beantragt hat. So weiß die Bank, dass - obwohl noch keine Grundbucheintragung vorliegt - die Grundschuld schon beantragt ist und somit der Auszahlung aus der Finanzierung nichts im Wege steht.
J
JetztOderNie22.04.22 21:06Tolentino schrieb:
Hi,
nein, habe nochmal nachgeguckt. Das Teil heißt Rangbescheinigung (auch Notarbescheinigung). In der bescheinigt der Notar, dass er die für die Finanzierung zu bestellende Grundschuld beim Amt beantragt hat. So weiß die Bank, dass - obwohl noch keine Grundbucheintragung vorliegt - die Grundschuld schon beantragt ist und somit der Auszahlung aus der Finanzierung nichts im Wege steht.Danke, das hilft mir auf jeden Fall.Ähnliche Themen