ᐅ KfW BEG Förderung gestoppt 261, 262, 263, 264, 461, 463, 464
Erstellt am: 24.01.22 09:48
halmi07.04.22 10:42
Hier darf schon noch jeder seine eigene Meinung haben, unabhängig davon ob sie dir gefällt oder nicht.
Seb_Opf07.04.22 10:45
Ich habe weder deinen Beitrag zitiert noch geschrieben.
Weshalb du dich angesprochen fühlst? Gute Frage
Weshalb du dich angesprochen fühlst? Gute Frage
Allthewayup07.04.22 11:05
Seb_Opf schrieb:
Ich habe weder deinen Beitrag zitiert noch geschrieben.
Weshalb du dich angesprochen fühlst? Gute FrageDas hatte ich so vernommen, wenn dem nicht so ist, habe ich dich dennoch nicht „unhöflich angefahren“. :-) Zumindest war das nicht meine Intention, sorry falls das so rüber kam.Tassimat07.04.22 11:21
sysrun80 schrieb:
Es war Vorgabe des "BMWK" diesen Passus in Vertraege zu nehmen damit einer Foerderfaehigkeit des Projektes erhalten bleibt auch wenn man den Vertrag schon VOR Beantragung abschliesst.Hast du dazu mehr Infos, wo diese Vorgabe steht? Ist dieser besagte Passus wirklich in sämtlichen Verträgen? Kann mir das nur schwerlich vorstellen, weil man als GU diesen Passus doch eigentlich nicht will, zwecks Planbarkeit.sysrun8007.04.22 11:25
Tassimat schrieb:
Hast du dazu mehr Infos, wo diese Vorgabe steht?Der Passus ist nur relevant wenn man Förderung in Anspruch nehmen will!
Dazu steht was in den FAQ zum BEG unter Punkt 3.11
Auszug:
Vor Antragstellung geschlossene Verträge über Beratungs- und Planungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn. Der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen über die zu fördernden Bauleistungen vor Antragstellung stellt hingegen den Vorhabenbeginn dar und steht grundsätzlich einer Förderung entgegen.
Im Zuwendungsrecht ist aber anerkannt, dass eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Liefer- und Leistungsverträgen im Hinblick auf die Gewährung der Förderung den Eintritt eines förderschädlichen Vorhabenbeginns verhindert.WilderSueden07.04.22 11:28
Tassimat schrieb:
Kann mir das nur schwerlich vorstellen, weil man als GU diesen Passus doch eigentlich nicht will, zwecks Planbarkeit.Ich glaube damals konnte man sich auch schwerlich vorstellen, dass die Klausel überhaupt zur Anwendung kommt. Der klassische Schwarze Schwan eben