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ᐅ KfW BEG Förderung gestoppt 261, 262, 263, 264, 461, 463, 464


Erstellt am: 24.01.22 09:48

hauskauf198705.04.22 21:49
WilderSueden schrieb:

Viele haben sich eine Klausel in den Vertrag reinschreiben lassen, dass der Vertrag vorbehaltlich der Förderung ist um den Vertrag vor Antragstellung für die Förderung abschließen zu können. Wenn das ungünstig formuliert ist, gibt es dem Bauunternehmer natürlich die Möglichkeit zu sagen "die besprochene Förderung gibt es nicht mehr, Vertrag wird aufgehoben"
Verstehe ich nicht. Was soll das denn? Die Förderung ist doch für den Käufer gedacht, was hat das mit dem Bauunternehmen zutun?
WilderSueden05.04.22 21:52
Hat doch in #1007 erklärt. Im Vertrag war eine Klausel "Vertrag nur gültig wenn Förderung bewilligt". Da die Förderung jetzt nicht mehr existiert ist der ganze Vertrag hinfällig.
hauskauf198705.04.22 21:53
WilderSueden schrieb:

Hat doch in #1007 erklärt. Im Vertrag war eine Klausel "Vertrag nur gültig wenn Förderung bewilligt". Da die Förderung jetzt nicht mehr existiert ist der ganze Vertrag hinfällig.
Ja das habe ich gelesen, aber was für ein Sinn hat das denn? Mal von der aktuellen Situation abgesehen...
sysrun8005.04.22 21:55
hauskauf1987 schrieb:

Verstehe ich nicht. Was soll das denn? Die Förderung ist doch für den Käufer gedacht, was hat das mit dem Bauunternehmen zutun?
Der "Sinn" ergibt sich aus der Vorgabe des BEG.

"Der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen über die zu fördernden Bauleistungen vor Antragstellung stellt hingegen den Vorhabenbeginn dar und steht grundsätzlich einer Förderung entgegen.". Deswegen kann man mit dieser "aufhebenden Bedingung" im Vertrag schon abschliessen bevor die Förderung beantragt wurde. Wir mussten das recht zuegig machen um die alten Konditionen des Unternehmens noch zu bekommen. Nunja, hat nicht funktioniert. Nun warten wir auf die Neuberechnung.
TmMike_205.04.22 21:56
hauskauf1987 schrieb:

Ja das habe ich gelesen, aber was für ein Sinn hat das denn? Mal von der aktuellen Situation abgesehen...
Der Bauunternehmer hat sich juristisch ein Backuptürchen offen gelassen.
Das ist der Sinn. Es ist natürlich fremdbeschämend dreist!
Ich kenne keine Details, noch bin ich Jurist oder kann das bewerten.
Nixwill205.04.22 21:58
sysrun80 schrieb:

Der "Sinn" ergibt sich aus der Vorgabe des BEG.

"Der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen über die zu fördernden Bauleistungen vor Antragstellung stellt hingegen den Vorhabenbeginn dar und steht grundsätzlich einer Förderung entgegen.". Deswegen kann man mit dieser "aufhebenden Bedingung" im Vertrag schon abschliessen bevor die Förderung beantragt wurde. Wir mussten das recht zuegig machen um die alten Konditionen des Unternehmens noch zu bekommen. Nunja, hat nicht funktioniert. Nun warten wir auf die Neuberechnung.
Darf man fragen bei welchem Hausbauer ihr seid? Mir schwant Böses…
förderungvertrag