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ᐅ Gehwegplatten defekt - 10 Tage Frist der Stadt


Erstellt am: 21.03.22 11:20

WilderSueden21.03.22 12:50
titoz schrieb:

Ok ihr habt Recht, natürlich ist die letzten 2,5 Jahre nichts passiert. Ein Angebot wurde zwar damals schon eingeholt.... aber eben nicht umgesetzt.
Aber eine Frist habe ich noch nie bekommen. Das ist nun die erste Frist und nur 10 Tage. Mir hat eben ein Unternehmen gesagt, dass sie es noch nicht mal schaffen in 10 Tagen ein Angebot zu schicken 🙂
Danke für eure Meinung
Und was ist mit selbst machen? Ein paar Gehwegplatten klingt jetzt nicht so wild.
Vielleicht machst du mal ein Foto davon?
gutentag21.03.22 12:51
tomtom79 schrieb:

Hatte hier nicht die Bagger Firma reagieren müssen?
Nein. Ansprechpartner ist immer der Bauherr. Warum sollten die was tun?
titoz21.03.22 12:55
WilderSueden schrieb:

Und was ist mit selbst machen? Ein paar Gehwegplatten klingt jetzt nicht so wild.
Vielleicht machst du mal ein Foto davon?
Selbst darf ich da nichts machen, sagte man mir.
Das muss eine Fachfirma machen.
Es geht hier um grob 23m² Gehweg.
K a t j a21.03.22 12:58
titoz schrieb:

Was meinst du genau? Stehe auf dem Schlauch 🙂
Na die 10 Tagesfrist bei Handwerkern. Ich glaub, selbst als Bundeskanzler hättest Du da 0 Chance. 😀
tomtom7921.03.22 13:03
gutentag schrieb:

Nein. Ansprechpartner ist immer der Bauherr. Warum sollten die was tun?
Ansprechpartner kann ja sein, aber Haftung der Verursacher unser Garten-Landschaftsbauer hatte richtig Respekt vor den Randsteinen der Stadt. Auf meine Frage darauf warum meinte er die Stadt verhängt Beinbeschädigung saftige Strafen.
gutentag21.03.22 13:13
tomtom79 schrieb:

Ansprechpartner kann ja sein, aber Haftung der Verursacher unser Garten-Landschaftsbauer hatte richtig Respekt vor den Randsteinen der Stadt. Auf meine Frage darauf warum meinte er die Stadt verhängt Beinbeschädigung saftige Strafen.
Das ist ja schön für Dich, dass Dein Garten-Landschaftsbauer so umsichtig ist. Trotzdem ist immer der Bauherr verantwortlich.

Mal ehrlich der Beitrag #8 hat schon seinen Sinn.

Ich formulieren den mal fuer den TE, denn der hat den ja nicht verstanden. "wer den Schaden hat, braucht fuer den Spott nicht zu sorgen."
gartenlandschaftsbauer