ᐅ KfW Förderzusage - Änderungen am Haus danach möglich?
Erstellt am: 29.01.22 10:21
HoisleBauer2229.01.22 10:21
Geschätzte Foristen,
hat jemand von euch nach der KfW Förderzusage noch Änderungen vorgenommen wie
a) Zusatzfenster im Keller mit Lichthof oder
b) den Dachboden gedämmt für ein kleines Büro oder
c) Keller aus der Erde 1 m hochgesetzt und Drempel reduziert oder
d) Verbreiterung von bodentiefen Fenstern um 1m?
Oder darf man da gar nichts mehr machen?
Wie sollte man vorgehen ohne die Förderung zu gefährden bzw. ohne gegen die unterschrieben AGB zu verstoßen?
hat jemand von euch nach der KfW Förderzusage noch Änderungen vorgenommen wie
a) Zusatzfenster im Keller mit Lichthof oder
b) den Dachboden gedämmt für ein kleines Büro oder
c) Keller aus der Erde 1 m hochgesetzt und Drempel reduziert oder
d) Verbreiterung von bodentiefen Fenstern um 1m?
Oder darf man da gar nichts mehr machen?
Wie sollte man vorgehen ohne die Förderung zu gefährden bzw. ohne gegen die unterschrieben AGB zu verstoßen?
Malunga29.01.22 14:04
Prüft nicht die Baubegleitung die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der Bauphase?
Sonst könntest ja einfach was beantragen/errechnen lassen und danach wärst vogelfrei.
Bauantrag/Förderungerlagen müssen dem finalen Bau entsprechen.
Alle äußerlichen Änderungen musst ja eh neu genehmigen lassen.
Denke damit würde sich auch die KfW Antragsgrundlage ändern
Grüße
PS: ich schau heute Abend mal im kleingedruckten 😉
U.a. siehst du in der Anlage, dass du halt gewährleisten musst, dass die Antragsbedingungen sich nicht ändern dürfen.
Wäre natürlich unklug 55 zu beantragen und im Ergebnis 40 zu haben.
Aber aktuell ists sowieso egal, da keiner weiß wo die Reise hingeht

Sonst könntest ja einfach was beantragen/errechnen lassen und danach wärst vogelfrei.
Bauantrag/Förderungerlagen müssen dem finalen Bau entsprechen.
Alle äußerlichen Änderungen musst ja eh neu genehmigen lassen.
Denke damit würde sich auch die KfW Antragsgrundlage ändern
Grüße
PS: ich schau heute Abend mal im kleingedruckten 😉
U.a. siehst du in der Anlage, dass du halt gewährleisten musst, dass die Antragsbedingungen sich nicht ändern dürfen.
Wäre natürlich unklug 55 zu beantragen und im Ergebnis 40 zu haben.
Aber aktuell ists sowieso egal, da keiner weiß wo die Reise hingeht
Hangman29.01.22 14:27
Wir haben Fensterpositionen verändert und die Dämmung ggü Antrag weiter verbessert. Die 'Endversion nach Bauabschluss' des Energieausweises war also besser als Antrag, und damit hat auch niemand ein Problem.
Was Du beschreibst sind aber wirklich umfangreiche Änderungen, die die Werte auch verschlechtern können (z.B. zusätzliche oder größere Fenster). Ich schätze das wird kritisch bis unmöglich.
Was Du beschreibst sind aber wirklich umfangreiche Änderungen, die die Werte auch verschlechtern können (z.B. zusätzliche oder größere Fenster). Ich schätze das wird kritisch bis unmöglich.
Pitigliano30.01.22 19:24
Du darfst ändern, insofern es die energetischen Anforderungen nicht zerschießt. Alle Änderungen musst du sowieso mit deinem Energieberater absprechen und der muss diese bewerten und neu berechnen. Dass wird der sich in der Regel auch bezahlen lassen.
HoisleBauer2230.01.22 20:16
Danke für eure Rückmeldungen. Ich hoffe doch sehr, dass mein Energieberater mein künftiges Haus in seiner Software (z.B. ZUB Helena) noch gespeichert hat. Dann sollten es ein paar Klicks sein, das neu zu berechnen.
Eine weitere Frage wäre dann: Muss ich bei der KfW die Neuberechnung dann melden? Steht das irgendwo?
Eine weitere Frage wäre dann: Muss ich bei der KfW die Neuberechnung dann melden? Steht das irgendwo?
Zipfel_2102.02.22 20:19
Wann bekommt man dieses Zuschuss eigentlich ausbezahlt?
Und kann ich diesen Zuschuss auch einsetzen für eine Garage?
Und kann ich diesen Zuschuss auch einsetzen für eine Garage?
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