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ᐅ Grundriss 2-Familienhaus mit Staffelgeschoss - zu kompakt?

Erstellt am: 09.01.22 23:41
C
Claudia-W
Guten Abend zusammen,

wir haben vor Kurzem ein vollerschlossenes Grundstück in unser Kleinstadt (im Norden von NRW) erworben und sind seit einiger Zeit dabei, das passende Haus für uns zu planen. Der aktuelle Grundriss stammt von einem GU und die Herausforderung besteht darin, dass unser Haus so kompakt wie möglich sein soll (damit die Kosten nicht durch die Decke gehen), aber trotzdem noch ausreichend Platz für eine fünfköpfige Familie + meine Eltern bieten soll.

Bebauungsplan/Einschränkungen
Größe des Grundstücks: 472m2
Hang: nein
Grundflächenzahl: 0,4
Anzahl Stellplatz: 4
Geschossigkeit: 2 (zwingend)
Dachform: offen
Maximale Höhen/Begrenzungen: max. 10m GH/ max. 7m TH
weitere Vorgaben: keine (max. 2 Wohneinheiten)

Anforderungen der Bauherren
Stilrichtung, Dachform, Gebäudetyp: Stadtvilla mit Staffelgeschoss
Keller, Geschosse: nein/ 3
Anzahl der Personen, Alter: 5, (42,37,16,13,6) + 2 Rentner
Raumbedarf im EG, OG
Büro: Familiennutzung oder Homeoffice? Familiennutzung
Schlafgäste pro Jahr: 5 x
offene oder geschlossene Architektur: offene
konservativ oder moderne Bauweise: modern
offene Küche, Kochinsel: offen Küche, Kochinsel - nein
Anzahl Essplätze: 5
Kamin: nein
Musik/Stereowand: nein
Balkon, Dachterrasse: ja/ja
Garage, Carport: Carport
weitere Wünsche/Besonderheiten/Tagesablauf, gern auch Begründungen, warum dieses oder das nicht sein soll:

Unser Wunsch war es, dass wir auf ein relative kleines Grundstück (472m2) ein kompaktes 2 Familienhaus bauen, damit wir noch einen "ausreichend" großen Garten haben. Wir haben anfangs mit dem Gedanken gespielt, die Einliegerwohnung für meine Eltern und unseren Wohn/Essbereich im Erdgeschoss zu planen. Dabei haben wir leider schnell festgestellt, dass das Haus mit zwei Vollgeschossen und nicht ausgebauten DG, einfach zu breit werden würden (ca. 14.5m). Hierdurch hätten wir kaum noch Garten. Das DG möchten wir nicht ausbauen, da wir keine Dachschrägen mögen. Uns ist es bewusst, dass wir hier einen Kompromiss eingehen müssen und 3 geschossig bauen müssen, damit die Grundfläche des Hausen nicht zu groß wird. Da meine Eltern schon über 70 sind, kann sich die Einliegerwohnung eigentlich nur im EG befinden d.h. unsere Wohnung muss sich im 1. und 2. Geschoss befinden. Da die TH max. 7m sein darf und wir keine Dachschrägen haben möchten, kam für das DG nur ein Staffelgeschoss in Frage. Ein Staffelgeschoss finden wir auch ganz gut, da man damit zugleich auch eine Dachterrasse hätte.
Nachteil hier ist allerdings, dass wir keinen direkten Zugang zum Garten aus unserer Wohnung hätten. Dieser Nachteil lässt sich einigermaßen verschmerzen, da wir nun insgesamt 3 Optionen haben um uns im Freien aufzuhalten (Garten übers Treppenhaus, Balkon u. Dachterrasse). Natürlich wäre ein direkter Zugang besser, aber den gönnen wir meinen Eltern 🙂. Wenn die Irgendwann nicht mehr da sein sollten, würden wir nach unten ziehen und die Wohnung im OG vermieten bzw. eines der Kinder überlassen. Grundsätzlich haben wir kein Problem mit Fremden in einem Haus zu wohnen. Zurzeit wohnen wir in einem 3 Parteienhaus; wir im EG, meine Eltern im OG und bekannte im DG. Unser geplantes Haus könnte auch theoretisch irgendwann auch als ein 3 Parteienhaus genutzt werden.

Hausentwurf
Von wem stammt die Planung
-Planer eines Bauunternehmens: GU
Was gefällt besonders? Warum? Das Haus ist relativ kompakt, ausreichend Gartenfläche vorhanden, Dachterrasse
Was gefällt nicht? Warum? Vielleicht zu klein, zu kompakt?
Preisschätzung lt Architekt/Planer: 540K€ (Kfw 40+ Haus)
Persönliches Preislimit fürs Haus, inkl Ausstattung: 570K€
favorisierte Heiztechnik: Erdwärme (nur diese Heiztechnik wir im Baugebiet angeboten)

Wenn Ihr verzichten müsst, auf welche Details/Ausbauten
-könnt Ihr verzichten: Balkon
-könnt Ihr nicht verzichten: 2 Wohneinheit

Warum ist der Entwurf so geworden, wie er jetzt ist?
Standardentwurf vom Planer? Der Entwurf ist so geworden, da wir ein kompaktes Haus im 2 Wohneinheiten bauen möchten.
Entsprechende/Welche Wünsche wurden vom Architekten umgesetzt? Soweit alle
Was macht ihn in Euren Augen besonders gut oder schlecht? Das Staffelgeschoss, freie Fläche für den Garten, schlecht ist vielleicht die Raumaufteilung insgesamt

Was ist die wichtigste/grundlegende Frage zum Grundriss in 130 Zeichen zusammengefasst?

Ist das Haus großgenug für uns und meine Eltern? Haben wir etwas vergessen? Wohn/Essbereich für uns vielleicht zu klein? Kein Gäste-WC (ein Problem?), genug Staufläche? Jedes Feedback zu dem Haus ist gerngesehen und sehr willkommen 🙂. Wir sind sehr gespannt, was die Experten hier im Forum zu unserem Bauvorhaben sagen.

Vielen Dank und schöne Grüße
Claudia

Modernes dreistöckiges Ziegelhaus mit weißem Obergeschoss in Grün; drei Ansichten des Hauses.


Lageplan eines Baugrundstücks mit Grenzen, Gebäudefläche und Abstandsmarkierungen.


Grundriss eines Obergeschosses mit Treppe, 3 Kinderzimmern, Galerie, Bad, Abstellraum und Terrasse


Grundriss eines Hauses: Wohnen/Essen, Küche, Schlafen, Bad, Flur, Gast, HWR, Treppenhaus


Grundriss eines Wohnhauses mit Balkon: Wohnen/Essen, Küche, Flur, Schlafen, Bad, Gast


Gelb markierte Parzelle 1463, Fläche 472 m², Umriss mit Seitenlängenangaben.
Y
ypg
10.01.22 10:24
Ich denke mal, von den Daten (Höhen) wird es passen (bis auf Budget)
Hab beim Lesen so gedacht: naja, auch wenn die Erwachsenen keine Schrägen mögen, so kann man ja den Kindern schöne Zimmer unterm Dach spendieren. Habe dann aber auch gedacht, dass die Dachterrasse schon etwas Sinn macht, wenn man im OG wohnt und den Garten an die Senioren abgibt.
Aber ich sehe die Dachterrasse nur bei den Kindern. Ich weiß nicht, ob man die so nutzt. Auch die Galerie… das ist eine Wohlfühlarea für die Kinder, aber Sperrzone für Erwachsene 😉

Um es mal sortiert_ einzuordnen, (vom Grundriss mal abgesehen): Ihr verzichtet auf eine größere Grundfläche, damit noch Garten bleibt, aber habt so auch nichts vom Garten, bzw muss das Reststück Garten nun von den Senioren gepflegt werden.
Macht das Sinn? Im Prinzip wird es ein 2-Familien-Haus und bleibt ein 2-Familien-Haus. bisschen Gartenanteil zu einigen Stellplätzen und gut.
Dann wird davon ausgegangen, dass die 30-jährigen die gleichen Wohnbedürfnisse haben wie die Senioren ü70.
Die Wohnung der Semioren ist zwar nett, aber ich finde den 8er esstisch dann doch etwas deplatziert und zu groß. Schlafzimmer ist etwas zu beengt. Ein kleiner Esstisch macht an der Küche Sinn. Gäste können im Hotel kostengünstiger und mit mehr Privatsphäre untergebracht werden. Für „später“ könnte man die Schlafzimmer-Trennwand entfernen…
Aber: ich werfe mal einen anderen Vorschlag in den Raum:
Grundfläche doch vergrößern, für die junge Familie eine Wohnküche, WC und Hauswirtschaftsraum ins EG, dann OG auf der Fläche anpassen mit kleinem WZ und Kinderzimmer. Wahrscheinlich wird das Schlafzimmer dort auch Platz finden können.
Nur mal als Beispiel in Skizze (ohne verbindliche Maße oder so, nur mal als Größenordnung)

Handgezeichneter Grundriss eines Gebäudes mit mehreren Zimmern, Innenwänden und Türen.


Handgezeichneter Grundriss eines Gebäudes mit mehreren Zimmern, Wänden und Türen.
K1300S10.01.22 13:36
11ant schrieb:

Da würde ich im Bauamt und im Rechtsamt für einen Drogentest sorgen - da kannze mich für ankucken, wie man im Revier sagt.
Also ich kann nur sagen, dass die bisherige "Ausnutzung" dieser Regelung in meinen Augen stimmig umgesetzt wird, gebe Dir aber natürlich Recht, dass da im Zweifelsfall auch Schindluder mit getrieben werden kann. In jedem Fall hilft es natürlich den Staffelgeschossbefürwortern, ohne Schrägen dennoch zusätzlichen Wohnraum zu generieren.
11ant10.01.22 14:27
K1300S schrieb:

Also ich kann nur sagen, dass die bisherige "Ausnutzung" dieser Regelung in meinen Augen stimmig umgesetzt wird, gebe Dir aber natürlich Recht, dass da im Zweifelsfall auch Schindluder mit getrieben werden kann.
Das braucht leider keinen Zweifelsfall, um Schindluder zu werden. Ein Staffelgeschoss bedeutet an allen rücksprunglosen Seiten eine faktische Dachneigung von 90° - und da muß ich dann nachbarschützend an Kants kategorischen Imperativ erinnern (wo die meisten Fragesteller hier doch auf die Vollverschattung ihres eigenen Grundstückes sehr sensibel reagieren).
K1300S schrieb:

In jedem Fall hilft es natürlich den Staffelgeschossbefürwortern, ohne Schrägen dennoch zusätzlichen Wohnraum zu generieren.
Versiegelung bedeutet mehr als nur die Zubetonierung von Grashalmflächen, sondern es geht generell um die Notwendigkeit des Maßhaltens, wie viele Einwohner pro Hektar eine Gemeinde der Natur zumutet. Regnen tut es ja für alle gleich, aber Abwasser beispielsweise hat ja bewohnerzahlabhängige Mengen. Bei allem Verständnis für Wohneigentumswünsche geht das einfach nicht, den Häuslebauern zuzugestehen, sich auf wenigstmöglich Grundfläche zu stapeln.
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C
Claudia-W
10.01.22 21:16
11ant schrieb:

Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll, daß das so nix wird. Daher greife ich mal nur zwei Appetithäppchen heraus: die maximal 7m Traufhöhe sind hier ganz gewiß verletzt, und über vermutlich mindestens drei Stellplätze müßt Ihr Euch auch noch Gedanken machen.

Mit dem Staffelgeschoss wird die max. Traufhöhe von 7m definitiv nicht verletzt. Unser GU und auch wir selbst haben mit dem Bauamt Rücksprache gehalten und uns wurde bestätigt, dass wir das Haus so bauen können. Das Staffelgeschoss zählt nicht als ein vollwertiges Vollgeschoss, wenn max. nur 3/4 des Geschoss darunter bebaut wurden. Die Regeln in der Bauordnung (zumindest in NRW) wurden in den letzten Jahren sogar gelockert. Dass Staffelgeschoss muss nicht 1 oder 1,5m Abstand von den Außenwänden des Geschoss darunter haben. Es reicht aus, wenn nur 3/4 verbaut werden d.h. das STG kann an einer Außenwand drangebaut werden. Ein paar Grundstücke weiter von uns (gleiche Bauvorgaben), soll auch ein Haus mit Staffelgeschoss gebaut und die Bauherren haben bereits die Baugenehmigung vom Bauamt erhalten.

Wir werden zwei Stellplätze im Osten am Haus haben und eins soll im Norden oder im Westen gebaut werden.

So, die Appetithäppchen hätten wir jetzt hinter uns -was gibt´s zum Hauptgericht, das bei uns übel aufstoßen könnte 🙂
C
Claudia-W
10.01.22 21:18
hanse987 schrieb:

Für ein Haus dieser Größe sehe ich das anvisierte Budget zu gering.

..dazu kommen noch ca. 65K€ Förderung dazu, hatte ich vergessen dazu zu addieren.
C
Claudia-W
10.01.22 21:25
haydee schrieb:

Welche Anforderungen haben deine Eltern an die Einliegerwohnung? genaues Raumprogramm
wie Schlafzimmer mit 4 m lfd Kleiderschrank
Wohnzimmer mit XXL Sofa, Bücheregale ca. 5 m Deckenhoch.
Dazu noch mit welchen Handycaps sollen sie in der Wohnung bleiben.

Bei euch das gleiche. Erstellt ein genaues Raumprogramm mit den notwendigen Möbeln und Abmessungen.

Zeichnet alle Möbel im Maßstab ein einschl. Bewegungsfläche.
z.b Esstisch Es wird ab Tischkante 80 cm als Mindestbewegungsraum angenommen. Sprich Tisch 1 m breit mind 2,60 m Platzbedarf in der breite.
Dadurch seht ihr euer Wohnraum ist zu klein.
Ich würde in das Staffelgeschoss den Allraum planen, so habt ihr direkten Zugang zum Außenessplatz.

Danke für diesen Tipp. Wir werden nochmals drüber nachdenken. Der GU und wir haben wegen der Einfachheit, die Wohnung im EG genauso geplant wie die Wohnung im OG, da wir in einigen Jahren ins EG umziehen werden (zumindest ist es so angedacht). Meine Eltern brauchen schon einiges am Platz, das sie regelmäßig Besuch von ihren Kindern und Engelkinder bekommen/werden (wohnen unweit vom Neubaugebiet).
staffelgeschossgartengrundflächewohnungschlafzimmerdachterrasseesstischbauamt