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ᐅ Erschließungskosten teilen bzw. zukunftssicher regeln


Erstellt am: 06.12.21 13:45

JoachimG.07.12.21 14:11
Wie ist das mit dem Weg geregelt? Wir haben eine ähnliche Situation neu produziert und das Regelwerk des Notars extra durch einen Fachanwalt prüfen lassen - auch der Bank war für die mögliche Finanzierung die Regelung im Wortlaut wichtig.

Hätte dein Sohn ein Wegerecht und dürfte dort überhaupt seine Leitungen verlegen? Natürlich kannst du die Leitung für ihn verlegen, aber dann ist der Nachbar bei 50/50 Besitz immer Miteigentümer und kann sich im Zweifel mit draufsetzen.

Bei uns wäre es so, dass wir und die Nachbarn zwar unseren ideellen halben Miteigentumsanteil verkaufen dürfen, aber keiner seinen Anteil wieder teilen darf und einem 3. eine Belastung einräumen darf.

Gibt es da bei euch eine Regelung. Weil ansonsten könnte der Nachbar den Bau des Sohnes, bzw. Verlegen von Leitungen für den Sohn recht schnell unterbinden. Genausowenig dürfte er dann aber auch seines Teilen.
danixf07.12.21 14:29
Das was hampshire schreibt ist schon der vernünftigere Weg. Ich finde es immer wieder erstaunlich wie gelassen er solche Angelegenheiten nimmt. Ist sicherlich der bessere Weg, aber ich als Betroffener würde das auch versuchen zu unterbinden. Da geht es mir persönlich gar nicht um das gesparte Geld, sondern dass das am Ende einfach ein Schmarotzer ist und sich am Ende auf meine Kosten quasi bereichert.

Wie sieht denn das Grundstück aus? Ist es bis zum Weg komplett bebaut? Sonst leg die Leitungen doch auf dein Grundstück. Stören ja nicht unbedingt.

Ich kann dir beim Strom sagen, dass der 0815 Hausanschluss definitiv nicht für beide Häuser genutzt wird. Entweder legt der Versorger direkt ein stärkere Leitung und zweigt davon ab für dein Sohn, dann würde das Ende quasi erstmal in der Erde liegen bleiben bis das Nachbarhaus angeschlossen werden muss oder er legt eine schwächere Leitung direkt in das Haus von deinem Sohn. Dann muss für das andere Haus alles neu aufgegraben werden.

Ich gehe davon aus, dass die aktuelle Versorgung von deinem Nachbarn über seine Straße läuft und nicht über euren Weg?
Tolentino07.12.21 14:38
Ehrlich gesagt, ist es von der Skizze her völliger quatsch vom Nachbarn gesehen, sich an deinen Anschluss ranzuhängen. Der kann doch von der anderen Seite kommen, das könnte sogar kürzer sein.
Ich würde ihn fragen, ob du den geteilten Weg ganz abkaufen kannst.
Wassermann07.12.21 14:43
danixf schrieb:

Ich gehe davon aus, dass die aktuelle Versorgung von deinem Nachbarn über seine Straße läuft und nicht über euren Weg?

Korrekt, so ist es.
Die Skizze ist nur grob.
Von seiner Grundstücksgrenze (bebautes Grundstück) zu meinem bebauten sind ca. 100 Meter.
ypg07.12.21 14:45
JoachimG. schrieb:

Hätte dein Sohn ein Wegerecht und dürfte dort überhaupt seine Leitungen verlegen? Natürlich kannst du die Leitung für ihn verlegen, aber dann ist der Nachbar bei 50/50 Besitz immer Miteigentümer und kann sich im Zweifel mit draufsetzen.
Ich glaube nicht, dass ein Miteigentümer so etwas verbieten darf. Heutzutage muss man etwas gewähren lassen, wenn "die allgemeine Gemeinschaft" dadurch Vorteile hat. Das wäre hier der Wohnungsbau und Ausnutzung von Baufläche. Zumindest würde man abwägen und Alternativen suchen. Wenn es keine gibt, dann muss man als Miteigentümer gewähren lassen, auch wenn es für einen kurzweilige Nachteile gibt.
Wassermann07.12.21 14:45
Tolentino schrieb:

Ehrlich gesagt, ist es von der Skizze her völliger quatsch vom Nachbarn gesehen, sich an deinen Anschluss ranzuhängen. Der kann doch von der anderen Seite kommen, das könnte sogar kürzer sein.
Ich würde ihn fragen, ob du den geteilten Weg ganz abkaufen kannst.
Ja, könnte. Aber seine Fläche ist voll gepflastert und er stellt sich halt die Frage, wieso er einen eigenen Kanalanschluss bezahlen sollte, wenn ich jetzt ohnehin eine machen muss.
leitungenmiteigentümergrundstück