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ᐅ Gebührenbescheid zum Bauantrag


Erstellt am: 25.11.21 10:54

BW MR BW MR26.11.21 13:18
hampshire schrieb:

Ich habe mit der Materie nicht direkt zu tun, wohl aber mit der Gestaltung von Unternehmen.
Wenn man das Bearbeiten eines Bauantrages einmal auf einzelne Prozesse von der Posteingangsbehandlung über Eingabe, Lesen, Verstehen, Abgleichen mit Gesetzeslagen, Schriftverkehr, interne Kommunikation, ggfs. Weitergabe, Dokumentation, Archivierung... zerlegt, wird der Aufwand (ungeachtet der Güte der Prozesseffizienz) erst einmal deutlich. Neben dem rein zeitlichen Aufwand (Lohn und Lohnnebenkosten) entstehen auch Betriebskosten (z.B. Bereitstellung der Büroinfrastruktur, Technische Ausstattung, unproduktive Dienstleistungen wie z.B. Personalwesen etc...), die im Rahmen einer Vollkostenbetrachtung auf den Bearbeitungsprozess heruntergebrochen werden. Da nicht jeder Nauantrag gleich ist, wird man wohl noch unterschiedliche Antragsarten differenzieren und bewerten.
Daher ist es zu einfach, einen Gebührenbetrag zu nehmen und durch einen angenommenen Stundenlohn zu teilen und sich zu wundern wie viele Stunden da herauskommen.
Um die Vollkosten eines Bauantrages in einer konkreten Behörde zu berechnen müsste ich in die Organisation und Kostenstruktur eintauchen. Man kann aber auch etwas plausibilisieren und herumspielen. Vermutlich zahlst Du für kleine Bauanträge mit.

Es gibt im Übrigen Richtlinien, die für eine Gebührenermittlung herangezogen werden. Dazu gehört die Kostendeckung als Leistungsprinzip, aber auch Transparenz, Gerichtsfestigkeit und - man höre und staune - eine Ausrichtung auf betriebswirtschaftliche Grundsätze. Die Gebührenermittlung an Deinem Wohnort sollte also für Dich im Zweifel auf Nachfrage nachvollziehbar gemacht werden können.

Sie ist ja nachvollziehbar.
Sie sagen ist zu günstig wir nehmen unseren Wert.
Hangman26.11.21 14:24
BW MR BW MR schrieb:

Sie ist ja nachvollziehbar.
Sie sagen ist zu günstig wir nehmen unseren Wert.

Unfassbar, das allgemein gültige Gebührenordnungen jetzt auch noch für Dich persönlich gelten sollen... geht wirklich gar nicht. Passt super zum Thread vor drei Wochen wo Du ja schon die Gültigkeit des B-Plans für Dich selbst auch nicht akzeptieren wolltest (https://www.hausbau-forum.de/threads/bau-von-2-stuetzmauern-bebauungsplan-bw.41758/) 🙄

Vielleicht ist BW einfach nicht das richtige Pflaster für Dich 😉
BW MR BW MR26.11.21 14:55
Hangman schrieb:

Unfassbar, das allgemein gültige Gebührenordnungen jetzt auch noch für Dich persönlich gelten sollen... geht wirklich gar nicht. Passt super zum Thread vor drei Wochen wo Du ja schon die Gültigkeit des B-Plans für Dich selbst auch nicht akzeptieren wolltest (https://www.hausbau-forum.de/threads/bau-von-2-stuetzmauern-bebauungsplan-bw.41758/) 🙄

Vielleicht ist BW einfach nicht das richtige Pflaster für Dich 😉

Naja seh es mal so nur weil es rechtens durch die Gebührenordnung ist heisst es nicht das es fair ist!!

Der Bebauungsplan ist für mich schon gültig, für die Mauer stell ich nen Antrag auf Befreiung.
BW MR BW MR26.11.21 15:06
BW MR BW MR schrieb:

Naja seh es mal so nur weil es rechtens durch die Gebührenordnung ist heisst es nicht das es fair ist!!

Der Bebauungsplan ist für mich schon gültig, für die Mauer stell ich nen Antrag auf Befreiung.
Firstrichtung war auch anders im Bebauungsplan wie sie jetzt ist.
Man muss nicht alles mitmachen was geschrieben steht.
hampshire26.11.21 15:22
BW MR BW MR schrieb:

Firstrichtung war auch anders im Bebauungsplan wie sie jetzt ist.
Man muss nicht alles mitmachen was geschrieben steht.
Stimmt es gibt fast immer etwas Spielraum. Unser Sachbearbeiter beim Bauamt rief mich während der Genehmigungsphase an und teilte mir mit, dass er zwei Ausnahmen (Überbreite des Gebäudes, 1m aus Baufenster hinausbauen) genehmigen könne, sich dafür aber der Gebührenbescheid um x€ (hab ich nicht mehr im Kopf) erhöhe. So haben wir das dann gemacht.
BW MR BW MR26.11.21 15:37
hampshire schrieb:

Stimmt es gibt fast immer etwas Spielraum. Unser Sachbearbeiter beim Bauamt rief mich während der Genehmigungsphase an und teilte mir mit, dass er zwei Ausnahmen (Überbreite des Gebäudes, 1m aus Baufenster hinausbauen) genehmigen könne, sich dafür aber der Gebührenbescheid um x€ (hab ich nicht mehr im Kopf) erhöhe. So haben wir das dann gemacht.

Wobei mir dann die Gebühr keinen Sinn macht ausser nochmal abkassieren.