ᐅ KfW 261 wenn Bauträger bereits Fördermittel beantragt hat
Erstellt am: 30.08.21 17:39
Alex198230.08.21 20:31
Strichpunkt schrieb:
Ah ok. Das hatte mir die Dame der KfW aber anders erklärt. Hatte mich schon gefreut. Kann man das irgendwo nachlesen? Ich finde darüber überhaupt nix.Einfach BEG WG Richtlinie googeln. Unter Punkt 8.8 auf Seite 10 ist explizit die Kombination mit den alten EBS Produkten ausgeschlossen worden.Lotti8831.08.21 09:55
Schreib doch der KFW einfach eine E-Mail mit genau dieser Frage. Hier gehts ja nicht so sehr um die Kombination von alter und neuer Förderung sondern um die Frage, ob der Bau eines Effizienzhauses durch den Bauträger eine Förderung erhalten kann und dann beim Kauf desselben Hauses eine Förderung für den Käufer möglich ist.
Wenn die dann auf die E-Mail antworten, dass das geht, dann sehe ich keinen Grund, warum du das nicht beantragen solltest. Diese Email sollte aber gut aufgehoben werden...
Wenn die dann auf die E-Mail antworten, dass das geht, dann sehe ich keinen Grund, warum du das nicht beantragen solltest. Diese Email sollte aber gut aufgehoben werden...
nordanney31.08.21 10:35
Lotti88 schrieb:
ob der Bau eines Effizienzhauses durch den Bauträger eine Förderung erhalten kann und dann beim Kauf desselben Hauses eine Förderung für den Käufer möglich ist.Klare Antwort wird "Nein" sein.Strichpunkt31.08.21 10:42
Danke für die Info. In meinem jugendlichen Leichtsinn habe ich diese Info vergeblich auf der Seite der KfW gesucht.
Genau das habe ich jetzt getan. Ich bin mal auf die Antwort gespannt. Ich werde mich melden
Lotti8831.08.21 10:56
nordanney schrieb:
Klare Antwort wird "Nein" sein.Ja, dann hat der TE es aber von der Kfw schwarz auf weiß
Strichpunkt09.09.21 14:55
Danke an alle für die Kommentare. Leider habe ich bis heute keine schriftliche Antwort auf meine Frage. Da es mittlerweile doch eilt habe noch einmal die Hotline der KfW bemüht. Der Sachbearbeiter den ich diesmal in der Leitung hatte, hat mir - wie auch viele andere hier - bestätigt, dass ein Objekt nur 1x gefördert werden kann. Schade, denn wir hatten uns auf die Aussage der ersten Sachbearbeiterin verlassen. Nun müssen wir halt umstricken. Anfrage an die Bank ist raus.
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