ᐅ Doppelhaushälfte: zwei Verträge (Grundstücksinhaber und Baufirma)
Erstellt am: 17.06.21 18:55
HubiTrubi4017.06.21 20:42
Vielen Dank für deinen Input und die Lesetipps 🙂. Ich schaus mir mal durch. Ich kann Dir vielelicht mal das Exposee schicken. Vielleicht kannst Du das darber einschätzen. Das zumindest sieht eigentlich recht professionell aus und auch die beteiligten Firmen sind glaube ich keine Unbekannten in der Region. Falls ja, per Mail?
nordanney17.06.21 21:09
HubiTrubi40 schrieb:
Jetzt hatte ich mit einem Anwalt gesprochen und der meinte Finger weg. Warum? Weil man zwei Verträge abschliesst und somit Probleme kriegen könnte, bei wem man am Ende die Gewährleistung einklagt, sollte es etwas geben. Wie seht ihr das?Ich sehe keine Probleme. Du kaufst von A das Grundstück und von B das Haus. B ist immer Dein Ansprechpartner für alle Themen ums Haus.Ist auch kein besonders ungewöhnliches Modell. Sehe ich (in meinem gewerblichen) Bereich sehr häufig. Verbundener Vertrag - Kaufvertrag mit Bauverpflichtung (und GU Vertrag).
Wüsste nicht, warum man das nicht machen sollte.
HubiTrubi40 schrieb:
Ich könnte nun reservieren. Dazu müsste ich 1000 Euro zahlen, die ich allerdings auch wieder bekomme, wenn ich innerhalb von 4 Wochen von der Reservierung zurücktrete.Seriös!HubiTrubi40 schrieb:
Ach so, was mich noch etwas gewundert hat an dem Angebot: Bauzeit ab Baubeginn (geplant ab September (Baugenehmigung soll wohl schon vorliegen) liegt bei 20 Monaten. Das finde ich schon recht lang. Also Einzug in ca. 2 Jahren erst möglich.Hört sich lang an. Wahrscheinlich ist das der späteste Übergabetermin. Würde ich prüfen, ob es einen "geplanten" und einen "spätesten" Termin gibt.K1300S17.06.21 21:41
Sehe ich ähnlich.
HubiTrubi40 schrieb:Die Grunderwerbsteuer wird ja auf Grundstück plus Haus bezahlt. Lediglich die Extras werden dann nicht mit Grunderwerbsteuer. belegt.
Vorteil wäre, dass Grunderwerbsteuer und Notarielle Kosten nur auf das Grundpaket angerechnet werden.
HubiTrubi4017.06.21 21:57
was sind Extras? Damit ist z.B ein zusätzliches Bad oder eine Wand gemeint.
K1300S17.06.21 22:13
Ja, oder teurere Böden o. ä. So hatte ich das verstanden.
11ant18.06.21 02:04
HubiTrubi40 schrieb:
Falls ja, per Mail?So schrieb ich es ;-)nordanney schrieb:
Wüsste nicht, warum man das nicht machen sollte.Das kann Dir in diesem Forum glaube ich am besten erklären. K1300S schrieb:
Die Grunderwerbsteuer wird ja auf Grundstück plus Haus bezahlt. Lediglich die Extras werden dann nicht mit Grunderwerbsteuer. belegt.Da sehe ich die Grenze vom Gestaltungsmißbrauch zur Steuerverkürzung schon überschritten. Ab drei Tatverabredern spricht das Strafrecht von einer Bande ;-)Ähnliche Themen