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ᐅ Keine gute Zusammenarbeit mit der Bank -- Kündungsgrund?


Erstellt am: 01.09.13 17:40

S
Smarty
01.09.13 17:40
Hallo, ich muss sagen ich bin sehr unzufrieden mit unserer Finanzierungsbank. Ich hoffe hier kann mir jemand einen Rat geben. Unsere Baugenehmigung liegt bereits vor und es könnte eigentlich losgehen. Der Bauträger benötigt aber eine Finanzierungssicherstellung von der Bank. Das ist eigentlich nur ein Formblatt was die Bank ausfüllen muss und dem Bauträger zu übergeben. Genau das passiert aber nicht, die Bank hat es bis heute nicht geschafft das Formblatt auszufüllen. Ich hatte schon mehrmals angerufen, habe Mails geschrieben. Aber es passiert nichts. Der Finanzierungsvertrag ist natürlich längst unterschrieben. Wir zahlen sogar ab September Bereitstellungszinsen und im April wurde mit dem Geld das Grundstück bezahlt. Gestern habe ich Post von dem Bauträger erhalten, dass die mit dem Bau nicht anfangen werden. Wir sind extrem sauer auf die Bank. Heute habe ich einen Brief aufgesetzt wo ich der Bank eine Frist gesetzt habe, bis wann die Sicherstellung bei dem Bauträger vorzuliegen hat. Angenommen die Bank reagiert darauf nicht. Was kann ich tun? Ich habe mit einem Anwalt gedroht wenn das Formular bis nächste Woche nicht beim Bauträger vorliegt. Könnte man aufgrund dessen den Vertrag kündigen? Wir würden gerne zu meiner Hausbank wechseln.
Y
ypg
01.09.13 18:06
Rücktritt wird nicht mehr möglich sein. Der Vertrag sitzt.
Hast Du es ma mit einem schriftlichen Brief versucht? Mails werden oftmals "übersehen" bzw überlesen.
Traurig, dass noch nicht einmal der SB beim Telefonat entsprechendes Dokument erledigt und in die Post gibt.
Erinnert mich an meine letzte Darlehensbank, die auch über 3! Monate nach Verkauf der Immobilie nichts geschafft hat, ausser mir bei jedem Telefonat einen anderen SB genannt hat. Habe damals über 15 Namen und Tel-Nummern gesammelt.
Ich würde meinen, da hilft nur eine schriftliche Drohung, das Folgekosten entstehen, die die Bank zu tragen hat.
Entweder selbst (wenn man es kann bzw. etwas Erfahrung in Sachen sachliche Aufforderungsbriefe mit unmittelbarer Fristsetzung und mit entsprechenden Rechtgrundlagen bespicken) oder einen Anwalt beauftragen.
H
HilfeHilfe
01.09.13 20:18
Hallo

ärgerlich ! Zumal es ja dann zu Auszahlungen kommen muss ! Um welche Bank handelt es sich ?

Wenn Emails, Telefonate , Briefe nicht fruchten. Nochmal anrufen und nach dem Vorgestetzen verlangen ! Jedes großes Institut hat auch ein Beschwerdemangment. Man muss es eben penetrant eskalieren lassen.


Aus dem Kreditvertrag wirst du leider nicht kommen.
N
nordanney
01.09.13 22:26
Ich verstehe das Problem nicht. Die Bank hat die Finanzierung zugesagt und damit ist es gut.
Kopie des Vertrags an den Bauträger und das war es dann. Warum soll die Bank noch einmal bestätigen, dass Sie eine Finanzierung zur Verfügung stellen wird, obwohl die Verträge schon unterzeichnet sind.
Den Anteil an der Gesamte in Anziehung, der aus Eigenkapital erbracht wird, kann die Bank sowieso nicht bestätigen. Also nicht herumjammern, sondern pragmatisch handeln. Wenn dem Bauträger das nicht reicht, dann solltet Ihr lieber den Bauträger wechseln, da die Bank ihren Teil (= Finanzierung) immerhin erfüllt hat und sogar schon Darlehensteile ausgezahlt worden sind.
Y
ypg
02.09.13 00:12
Nein, nordanney, Du verstehst das Problem nicht, weil Dein Bu/Gü (wat weiss immer) dieses Dokument nicht einfordert.
Dennoch ist dieses Dokument "Finanzierungsbestätigung" ein gebräuchliches Dokument, wodurch die Werksvertragfirma eine Garantie einer entsprechenden Summe bekommt. Der Bauherr tritt demnach das Darlehen bzw eine bestimmte Summe an das Bauunternehmen ab.
Das ist völlig gängig, und manche Baufirmen nehmen dieses Dokument als Vertragsbestandteil an.
N
nordanney
02.09.13 08:39
ypg schrieb:
Nein, nordanney, Du verstehst das Problem nicht, weil Dein Bu/Gü (wat weiss immer) dieses Dokument nicht einfordert.
Dennoch ist dieses Dokument "Finanzierungsbestätigung" ein gebräuchliches Dokument, wodurch die Werksvertragfirma eine Garantie einer entsprechenden Summe bekommt. Der Bauherr tritt demnach das Darlehen bzw eine bestimmte Summe an das Bauunternehmen ab.
Das ist völlig gängig, und manche Baufirmen nehmen dieses Dokument als Vertragsbestandteil an.
Eine Finanzierungsbestätigung - und das ist es, was das Threadersteller in seinem Post geschrieben hat - ist normalerweise nicht mehr nötig. Die Abtretung des Auszahlungsanspruchs ist hingegen eine andere Sache (auch wenn das Bauunternehmen nichts davon hat, wenn der Bauherr die Auszahlungsvoraussetzungen nicht erfüllt - richtige Sicherheit hat der Bauunternehmer nur durch eine Zahlungsbürgschaft der Bank, die allerdings wieder Geld kostet) und hat mit einer Finanzierungsbestätigung nichts zu tun.
Mir sind diese Dokumente sehr gut bekannt, da ich schon selber unzählige Finanzierungsbestätigungen etc. selber herausgelegt habe. Wenn ich - aus meiner Erfahrung als Banker - allerdings meinen Auszahlungsanspruch abtreten soll, hätte ich auch gerne eine Vertragserfüllungsbürgschaft o.ä. durch das Bauunternehmen gestellt. Ansonsten ist es eine sehr einseitige Angelegenheit.
bauträgerfinanzierungsbestätigungbauunternehmenanwaltvertrag