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ᐅ Landschaftsschutzgebiet-evtl Kauf -viele offene Fragen


Erstellt am: 11.04.21 14:25

Nordlys11.04.21 19:50
Eternitdach beim modernen Haus. Asbestgefahr. Der Altbau sieht auf Fotos nicht hinfällig aus. Zaun und Tor gibt es ja schon, muss nur angepasst werden. Also, prüft sorgfältig.
Escroda11.04.21 19:56
Tattoodogge74 schrieb:

-Welche Auflagen gibt es für ein Landschaftsschutzgebiet?
Zu viele, um sie im Forum zu klären und vor allen Dingen zu individuelle.
Tattoodogge74 schrieb:

-Darf ich das Grundstück nach Kauf einzäunen?
Auch hier kommt es sehr stark auf die örtlichen Gegebenheiten an, was wurde genau unter Schutz gestellt, handelt es sich um erhaltenswerte Bausubstanz, welche politischen Mehrheiten gibt es im Gemeinderat und letztendlich sogar auf die subjektiven Meinungen der Sachbearbeitenden.
Tattoodogge74 schrieb:

- Darf ich an das Haupthaus anbauen wenn es im gleichen altem Stil bleibt?
Das halte ich für ausgeschlossen.
Tattoodogge74 schrieb:

-Kann es sein dass das zweite Haus ,welches wesendlich neuer aussieht, garkeine Baugenehmigung hat
Ja, das kann sein.
Tattoodogge74 schrieb:

Oder fällt sowas unter Bestandschutz?
Wenn es keine Baugenehmigung hat, hat es auch keinen Bestandsschutz.
Tattoodogge74 schrieb:

Möchte auch keine schlafenden Hunde wecken.
Eine Kernsanierung im Außenbereich ist IMHO ohne Baugenehmigung nicht möglich. Die Hunde müssen also geweckt werden.
Tattoodogge74 schrieb:

-Wie ermittelt man den Wert?
Indem man inseriert und schaut, was die Leute zu zahlen bereit sind.
Tattoodogge74 schrieb:

dürfte temporär bewohnt werden
Interessante Formulierung. Wer hat die Erlaubnis erteilt und warum darf nur temporär dort gewohnt werden?
Tattoodogge74 schrieb:

das Frischwasser kommt aus einem ca. 40 Meter tiefen Brunnen.
Ob das als erschlossen im Sinne des Baugesetzbuch gilt? Ich glaube nicht - unbedingt mit der Baugenehmigungsbehörde abklären.
Tattoodogge74 schrieb:

Das große Grundstück bietet genügend Platz für eine Tierhaltung oder Tierzüchtung und/oder Ansiedlung von landwirtschaftlichem Gewerbe.
Klingt für mich nach entsprechenden Nutzungsauflagen - unbedingt ins Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen (ist aber gebührenpflichtig)
Tattoodogge74 schrieb:

Haus steht seit 2008 leer
Das macht die Sache nicht einfacher, weder baurechtlich (Baugesetzbuch, §35, Abs. 4, Nr. 1 d) noch bautechnisch.
Nordlys schrieb:

Zunächst darf man in Landschaftsschutzgebieten Zäune setzen. Warum denn nicht.
Weil es eventuell gegen das BNatSchG, LNatschG oder den Landschaftsplan verstößt.
Nordlys schrieb:

Da gibt es doch auch eingezäunte Weiden.
Ja, für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Stichwort: Privilegierte Berufsgruppen
Nordlys schrieb:

Man darf sicherlich auch die vorhandenen Gebäude erhalten und sanieren
Da bin ich mir nicht so sicher. Die Formulierung im Verkäuferzitat riecht nach Schwarzbau.
Nordlys schrieb:

Jedoch einen Wintergarten ansetzen, da kräht kein Hahn nach.
Oh doch. Ich kenne mehrere Fälle, die rückbauen mussten.

Mein Tipp: Zuerst grob die grundsätzliche Nutzbarkeit mit der Bau- und unteren Naturschutzbehöde abklären und dann vor dem Kauf ortskundigen, in §35-Planungen erfahrenen Architekten konsultieren.
Myrna_Loy11.04.21 20:00
Nordlys schrieb:

Eternitdach beim modernen Haus. Asbestgefahr. Der Altbau sieht auf Fotos nicht hinfällig aus. Zaun und Tor gibt es ja schon, muss nur angepasst werden. Also, prüft sorgfältig.
Nein. Ganz klar: Wenn Ihr von Holzbau keine Ahnung habt, dann nehmt einen Zimmermann, Gutachter oder auf Altbau spezialisierten Architekten mit. Bauschäden die man von außen sieht sind entweder die Spitze des Eisbergs oder das Gebäude ist eine Ruine. Meist sind innen zig Lagen Platten- und Dämmstoffe verbaut, so dass man die Konstruktion nicht sieht. Außen dann Beton, Zement, Ölfarbe, etc... sieht der Laie auch nur schwer die Schäden. Ich meine zu sehen, dass der Schwellbalken entweder gehen Beton entfernt wurde oder mit Beton verputzt wurde.
Ein Fachkundiger sieht faule Balken leichter durch den ganzen Krams und kann die Qualität beurteilen.
Keine Übertreibung: Schäden durch dauerhafte Feuchtigkeit, Baupfusch oder Insektenfraß können sicht gut verstecken aber auch mal eine Decke einstürzen lassen. Die ganze Statik hängt am Holz und dessen sicheren Verbund und guter Substanz. Wandflächen sind nur Füllungen.
Nordlys11.04.21 20:03

Deine Sachkenntnis ist unbenommen. Jedoch siehst Du hier ggf. zu schwarz, falls da ein ganzes Haus als Schwarzbau Jahrzehnte durch geht, wie Du vermutest, kümmert keinen ein Wintergarten, zumal der der zu schützenden Landschaft null tut. Verhandlungen mit der Behörde wegen Flächenversiegelung könnten auch die nicht erhaltenswerten Fertiggaragen zum Abriss anbieten, die scheinen da auch keinen bisher gestört zu haben. Ich denke, das man schon etwas mit demAnwesen anfangen kann. Ob das neuere Haus echter Schwarzbau ist? Das allerdings lässt sich auf dem Amt leicht heraus finden. Ist es denn auf dem Digitalatlas der Gegend im Katasterplan?
Myrna_Loy11.04.21 20:11
Kommt auf die jeweilige Behörde an - bei uns wurde alles kontrolliert. Und bei mehreren Ortsterminen kontrolliert, ob die wassergebundene Wegedecke wirklich nur einen Kiesunterbau hat. Es gibt sogar Auflagen, welche Lichtquellen man im Außenbereich haben darf (Kaltlicht, zeitgesteuert, wegen Insektenschutz...)
nordanney11.04.21 20:43
Nordlys schrieb:

Zunächst darf man in Landschaftsschutzgebieten Zäune setzen. Warum denn nicht.
Weil es Außenbereich ist. Dort ist zwingend eine Genehmigung erforderlich. Außenbereich heißt, grundsätzlich für die Allgemeinheit zugänglicher Bereich. Zäune etc. sind i.d.R. im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes genehmigungsfähig (sogar einen Weidezaun muss der Bauer sich genehmigen lassen), im privaten Bereich eher schwierig.
==> steht in der Landesbauordnung (von NRW)
Nordlys schrieb:

Da gibt es doch auch eingezäunte Weiden.
Siehe oben.
Tattoodogge74 schrieb:

Da steht nämlich ein Zaun.Frage mich dann warum ich diesen nicht erneuern kann...
Erneuern ist nicht überhaupt erst einen Zaun setzen. Riesiger Unterschied. Genauso wie Haus erneuern (sanieren) ist etwas anderes, als Abriss und (genehmigungspflichtiger) Neubau.
Nordlys schrieb:

Jedoch siehst Du hier ggf. zu schwarz, falls da ein ganzes Haus als Schwarzbau Jahrzehnte durch geht, wie Du vermutest, kümmert keinen ein Wintergarten, zumal der der zu schützenden Landschaft null tut.
Bis mal jemand zufällig vorbeikommt und es sieht oder oder oder...
schwarzbaubetonaltbauzaunbaugenehmigungbaugesetzbucharchitektenschädenbehörde