ᐅ Höherliegende Nachbargrundstücke abfangen: L-Steine usw. - Tipps
Erstellt am: 27.02.21 14:31
icandoit28.02.21 12:25
So massive Bauwerke und Geländemodellierungen an der GSG sind doch mMn genehmigungspflichtig, da in die Abstandsfläche eingegriffen wird.
Ich meine die Mauer vom Nachbar.
Ich meine die Mauer vom Nachbar.
jaenno128.02.21 12:26
Ja, wir befinden uns noch im genehmigungsverfahren. Das wurde aber dem Bauamt mitgeteilt.
Ach, jetzt verstehe ich. Der Nachbar wird dafür nichts genehmigt haben.
Ach, jetzt verstehe ich. Der Nachbar wird dafür nichts genehmigt haben.
icandoit28.02.21 12:45
jaenno1 schrieb:
Ja, wir befinden uns noch im Genehmigungsverfahren. Das wurde aber dem Bauamt mitgeteilt.
Ach, jetzt verstehe ich. Der Nachbar wird dafür nichts genehmigt haben.Die Vermutung liegt nahe, dass fuer die im Bild dargestellte Mauer mit Zaun eine Genehmigung vorliegen muss. Zumindest vom betroffenen Nachbar. Also von Dir oder vom Vorbesitzer Deines Grundstücks. Mal von der Baubehoerde abgesehen.Wie lang ist denn diese Stützwand?
Habt Ihr noch keinen Bauantrag gestellt?
jaenno128.02.21 13:03
icandoit schrieb:
Die Vermutung liegt nahe, dass fuer die im Bild dargestellte Mauer mit Zaun eine Genehmigung vorliegen muss. Zumindest vom betroffenen Nachbar. Also von Dir oder vom Vorbesitzer Deines Grundstücks. Mal von der Baubehoerde abgesehen.
Wie lang ist denn diese Stützwand?
Habt Ihr noch keinen Bauantrag gestellt?Doch haben wir.
Ich habe mal gebastelt. In rot sind die neuen geplanten Höhen und in Blau die Bestandshöhen. Ich hoffe man versteht was ich sagen will und sieht es. Unser Haus wird quasi von allen umliegenden Grundstücken eingegrenzt. Unser Grundstück ist der Stiefel, der vorne am Wendehammer anfängt und sich bis hinten links erstreckt.
icandoit28.02.21 13:05
Du hast noch keine Anlage hochgeladen.
jaenno128.02.21 13:07
icandoit schrieb:
Du hast noch keine Anlage hochgeladen.jetzt, oder?
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