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ᐅ Abwägung: Erbbaurecht vs. Grundstückskauf / Renovieren


Erstellt am: 18.02.21 15:55

moHouse25.02.21 13:04
nordanney schrieb:

Und die Rechnung, dass man nach 35 Jahren drauf zahlt, lasse ich nicht gelten. Dann dürfte man sich auch keine Autos leasen.

Genau deswegen least man sich normalerweise kein Auto als Privatperson!

Mal was grundsätzliches: hier wollen doch die allermeisten aus der Miete raus ins eigene Eigentum.
Weil man 1. dem Eigentümer nicht sein Eigentum finanzieren möchte sondern eigenes Vermögen aufbauen will.
Und 2. einfach das Gefühl haben möchte auf und in etwas eigenem zu leben und entsprechend die Entscheidungshoheit zu haben.

Das muss man aus meiner Sicht nicht weg diskutieren.


Aber: wenn es quasi alternativlos ist und das Erbpachtgrundstück nicht durch die Pacht nach 20 Jahren quasi schon bezahlt ist, ist Erbpacht eine gute Option das zu bekommen, wovon man träumt.

Mit den Nachteilen, die es halt gibt.
Aber Nachteile haben wir alle.
Unser Kaufgrundstück ist auch nicht optimal. Aber im Gesamtpaket gefällt es uns sehr gut . Damit muss man leben und sich arrangieren können.
K1300S25.02.21 15:46
Das Thema Erbpacht Erbbaurecht macht doch im Moment in vielen Kommunen die Runde und ist im Prinzip der Versuch der Gemeinden, zumindest ein wenig gegen die stetig steigenden und irgendwann unleistbaren Bodenpreise zu tun, insofern würde ich erwarten, dass das perspektivisch noch mehr wird. Aber wenn man die Differenz aus hypothetisch finanziertem Kaufpreis und Erbpacht jeden Monat spart, hat man am Ende auch ein hübsches Sümmchen zusammen, was dann womöglich in etwa vergleichbar dem ansonsten erworbenen Eigentum am Boden entspricht. Finde ich jetzt nicht so schlimm.
11ant25.02.21 17:00
K1300S schrieb:

Das Thema Erbpacht Erbbaurecht macht doch im Moment in vielen Kommunen die Runde und ist im Prinzip der Versuch der Gemeinden, zumindest ein wenig gegen die stetig steigenden und irgendwann unleistbaren Bodenpreise zu tun,
Im "Hofreiterthread" ;-) wurde heute ein Berliner Begehren zur Reprivatisierung von Wohnungsbeständen durch Enteignung angesprochen. Ja, hier bei der Daseinsfürsorge mitzumischen, dem kann sich die gemeindliche Wohnungswirtschaft nicht ganz entziehen, und die macht letztendlich auch nur in der Gesamtschau Sinn, also ohne die Mietwohnungen und die Häuslebaugrundstücke getrennt zu betrachten. Auf den Markt geworfenes Tafelsilber fliegt der öffentlichen Hand später wieder um die Ohren. Und schließlich macht die Kirche seit Jahrhunderten vor, nichts zu verkaufen, was man auch verpachten kann.
Man muß dabei allerdings differenzieren: was die Gemeinde schon im Liegenschaftenvermögen hat, das wird sie klüger verpachten als verkaufen - aber was sie selbst erst noch erwerben müßte, das kann sie nicht "im ´Einkauf´ kaufen und im ´Verkauf´ verpachten", denn dann fühlt sich die BWL-Fraktion wieder in ihrem Vorurteil bestätigt, die VWL-Fraktion werde nie etwas von Wirtschaften verstehen. Mögen die öffentlichen Haushalte auch modern im Bereich der Geschäftshaushalte mittlerweile auf Doppik umgepolt sein - im Bereich der Vermögenshaushalte bleiben sie doch genetisch kameralistisch. Das ist leider auch dann ein echtes Problem, wenn Klein-Fritzchen das nicht versteht.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
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moHouse25.02.21 18:24
K1300S schrieb:

Das Thema Erbpacht Erbbaurecht macht doch im Moment in vielen Kommunen die Runde und ist im Prinzip der Versuch der Gemeinden, zumindest ein wenig gegen die stetig steigenden und irgendwann unleistbaren Bodenpreise zu tun, insofern würde ich erwarten, dass das perspektivisch noch mehr wird. Aber wenn man die Differenz aus hypothetisch finanziertem Kaufpreis und Erbpacht jeden Monat spart, hat man am Ende auch ein hübsches Sümmchen zusammen, was dann womöglich in etwa vergleichbar dem ansonsten erworbenen Eigentum am Boden entspricht. Finde ich jetzt nicht so schlimm.


Hmm...die Aussage passt aber nur, wenn die Gemeinde den Erbpachtzins günstig gestaltet.
Ich habe es weiter vorn schon geschrieben: wenn die Gemeinde eine so hohe Erbpacht verlangt, dass man den aktuellen Wert des Grundstücks nach 25-30 Jahren als Pacht bezahlt hat, wird die Differenz zwischen hypothetisch finanzieren Kaufpreis und Erbpacht ganz schnell negativ.

Öffentliche Haushalte müssen nämlich dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit folgen.
Sprich: aus dem öffentlichen Eigentum größtmöglichen Gewinn heraus zu schlagen. Deswegen gibt es beim Verkauf offene Bieterverfahren. Oder größtmögliche Pachteinnahmen ohne das Tafelsilber verkaufen zu müssen.

Das klappt hier in der Gegend ganz "hervorragend". Der Kämmerer freut sich. Die junge Familie ohne dicken Geldbeutel weniger.

In sehr ländlichen Gegenden läuft das normalerweise anders: hier muss man alles tun um junge Familien zum Wiederkommen/Bleiben zu bewegen. Was sich am Ende auch wieder auszahlt für die Gemeinde.

Also umso besser, wenn beim TE die Gemeinde einen günstigen Pachtzins anbietet, obwohl vermutlich ausreichend Interessenten Schlange stehen und höhere Preise zahlen würden.
K1300S25.02.21 19:26
moHouse schrieb:

Hmm...die Aussage passt aber nur, wenn die Gemeinde den Erbpachtzins günstig gestaltet.
Welche Aussage des Vollzitats? Auch wenn die Gemeinde einen hohen Zins nimmt, so behält sie doch die Kontrolle über die Grundstücke, und Fakt ist ja nun mal, dass dadurch erst mal die monatliche Belastung geringer ausfällt als bei einer Finanzierung.

Außerdem: Wirtschaftlich arbeiten heißt nicht, den maximal möglichen Profit zu machen, und ganz nebenbei hat die Kommune auch noch eine soziale Verantwortung, und auch in NRW geht man immer weiter weg von Höchstgebotsverfahren. Das muss halt nur vom Stadtrat entsprechend gewollt sein.
WilderSueden25.02.21 19:27
moHouse schrieb:

Hmm...die Aussage passt aber nur, wenn die Gemeinde den Erbpachtzins günstig gestaltet.
Ich habe es weiter vorn schon geschrieben: wenn die Gemeinde eine so hohe Erbpacht verlangt, dass man den aktuellen Wert des Grundstücks nach 25-30 Jahren als Pacht bezahlt hat, wird die Differenz zwischen hypothetisch finanzieren Kaufpreis und Erbpacht ganz schnell negativ.
Das sind etwa 3-4% Rendite. Das ist im Vergleich zum Tagesgeldkonto viel, aber sonst nicht. Eine Aktienanlage in Standardwerten erwartet diese Größenordnung bei der Dividende. Die Immobilie zur Vermietung mit den berühmten 20 Jahresmieten liegt auch in diesem Bereich. Wertsteigerungen werden in beiden Fällen vom Investor zusätzlich erwartet. In diesem konkreten Fall haben wir 1,5% auf 60% des Bodenrichtwerts. Die Rendite für die Gemeinde ist in diesem Fall unter 1%.
Und zum Bodenrichtwert muss man erstmal ein Grundstück bekommen...wir liegen in unserem Fall etwa 40% über BR obwohl die Gemeinde laut Gemeindesratsprotokollen die Grundstücke praktisch zum Selbstkostenpreis verkauft (<5€/qm Puffer).
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