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ᐅ Bauen mit Architekt, welche Leistungsphasen sind sinnvoll???


Erstellt am: 24.06.13 10:07

S
Sambi1511
24.06.13 10:07
Hallo zusammen,

wir planen gerade unser Haus und befinden uns mit unserem Architekten in der Entwurfsplanung. Da ich bisher noch kein Haus gebaut habe, fällt es mir sehr schwer die benötigten Leistungen einzuschätzen.
Wir wissen das wir definitiv nicht schlüsselfertig, sondern gerade im Innenausbau viel selber bauen werden.

Jetzt stellt sich mir die Frage welche Leistungsphasen des Architekten ich benötige. Ich denke die Phasen 1-5 sind klar, ohne die erhalte ich keinen verwertbaren Plan.
Aber ab jetzt fehlt mir die Erfahrung. Brauche ich die Phasen 6 & 7 zwingend oder kann ich auch mit dem Plan den ich nach Phase 5 erhalte einen Maurer oder Dachdecker beauftragen??? Wenn die Statik nach dem Plan berechnet wurden dürften die Handwerke doch wissen was zu verbauen ist, oder?

Zur Bauleitung / Bauüberwachung stellt sich mir die Frage ob es sinnvoller ist dies über den Architekten oder eine 3 Person zu machen. Da im inneren viele Gewerke selber ausgeführt werden dürfte sich eine wirklich notwendige Bauaufsicht hauptsächlich auf den Rohbau beziehen.

Wäre für Empfehlungen und Erfahrungen von anderen Bauherren sehr dankbar...
B
Bauexperte
24.06.13 11:44
Hallo,
Sambi1511 schrieb:

Wir wissen das wir definitiv nicht schlüsselfertig, sondern gerade im Innenausbau viel selber bauen werden.

Jetzt stellt sich mir die Frage welche Leistungsphasen des Architekten ich benötige. Ich denke die Phasen 1-5 sind klar, ohne die erhalte ich keinen verwertbaren Plan.
Aber ab jetzt fehlt mir die Erfahrung. Brauche ich die Phasen 6 & 7 zwingend oder kann ich auch mit dem Plan den ich nach Phase 5 erhalte einen Maurer oder Dachdecker beauftragen??? Wenn die Statik nach dem Plan berechnet wurden dürften die Handwerke doch wissen was zu verbauen ist, oder?
Kannst Du ein(e) Massenkalkulation/Leistungsverzeichnis basierend auf der Leistungsphase 5 erstellen und traust Du Dir wirklich zu, die eingehenden Ausschreibungsunterlagen hinsichtlich ihrer Vollständigkeit zu überprüfen? Btw. überprüft der Architekt, mit der Leistungsphase 6 beauftragt, auch nach Ausführung der vereinbarten Leistung die eingehenden Rechnungen auf Richtigkeit.
Sambi1511 schrieb:

Zur Bauleitung / Bauüberwachung stellt sich mir die Frage ob es sinnvoller ist dies über den Architekten oder eine 3 Person zu machen. Da im inneren viele Gewerke selber ausgeführt werden dürfte sich eine wirklich notwendige Bauaufsicht hauptsächlich auf den Rohbau beziehen.
Wer erledigt denn die Elektro- und Sanitärrohmontage und wer nimmt diese Gewerke als Meister ab? Sicher, daß bei diesen kritischen Gewerken kein 2. Paar Augen sinnvoll ist?

Was die Bauaufsicht betrifft, so bin ich immer dafür, externe Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es ist immer gut - insbesondere, wenn der Architekt Handwerksfirmen anschreibt, mit welchen er schon lange zusammenarbeitet - wenn eine neutrale Person als Puffer für mögliche Streitigkeiten mit im Boot ist. Das löst und schürt keine Konflikte !

Es ist btw. interessant, was Du Dir als Laie zutraust

Grüße, Bauexperte
S
Sambi1511
24.06.13 12:06
Bauexperte schrieb:
Hallo,


Kannst Du ein(e) Massenkalkulation/Leistungsverzeichnis basierend auf der Leistungsphase 5 erstellen und traust Du Dir wirklich zu, die eingehenden Ausschreibungsunterlagen hinsichtlich ihrer Vollständigkeit zu überprüfen? Btw. überprüft der Architekt, mit der Leistungsphase 6 beauftragt, auch nach Ausführung der vereinbarten Leistung die eingehenden Rechnungen auf Richtigkeit.

Die Rechnungsprüfung erfolgt lt. Aussage unseres Architekten in Leistungsphase 8. Natürlich kann ich keine Massenkalkulation aufstellen und habe auch keine Ahnung davon. Ich kann mir allerdings auch nicht vorstellen, dass jeder Handwerker auf diese Aufstellung vom Architekten angewiesen ist. Daher ja die Frage ob diese zwingend notwendig sind?
Wer erledigt denn die Elektro- und Sanitärrohmontage und wer nimmt diese Gewerke als Meister ab? Sicher, daß bei diesen kritischen Gewerken kein 2. Paar Augen sinnvoll ist?

Hier gibt es bereits sehr gute Firmen vor Ort, die mit der Installation beauftragt würden. Es geht ja auch weniger um die Kontrolle, die kann eine 3 Person ja auch für diese Gewerke übernehmen, sondern um die Frage ob ich eine genaue Leistungsbeschreibung benötige um bspw. die Sanitärarbeiten zu beauftragen???
Es ist btw. interessant, was Du Dir als Laie zutraust

Ich traue mir sicher nicht mehr zu als ich kann. Da allerdings in Freundes- und Familienkreis versch. Handwerker vertreten sind, ist im Innenausbau vieles in Eigenleistung zu schaffen.
Von den Dingen von denen ich keine Ahnung habe lasse ich die Finger, daher ja auch die Frage ob eine Bauaufsicht besser über den Architekten oder eine 3 Person laufen sollte.
B
Bauqualle
24.06.13 12:30
Sambi1511 schrieb:
befinden uns mit unserem Architekten in der Entwurfsplanung...
.. bitte wer soll das in einem Forum im Internet beurteilen ? die Frage ist doch , wie gut ist dein Architekt ? ich kenne Architekten die würden von mir Max. Leistungsphase 1 bekommen , andere dagegen nur die Bauleitung ... außerdem kann dir der Architekt nur die Leistungsphasen in Rechnung stellen , für die er auch entsprechende Leistungen erbracht hat bzw. welche du beauftragt hast ...
S
Sambi1511
24.06.13 15:40
Bauqualle schrieb:
.. bitte wer soll das in einem Forum im Internet beurteilen ? die Frage ist doch , wie gut ist dein Architekt ? ich kenne Architekten die würden von mir Max. Leistungsphase 1 bekommen , andere dagegen nur die Bauleitung ... außerdem kann dir der Architekt nur die Leistungsphasen in Rechnung stellen , für die er auch entsprechende Leistungen erbracht hat bzw. welche du beauftragt hast ...

Mir ging es auch ehr darum ob es überhaupt empfehlenswert ist, den Architekten mit der Bauleitung zu beauftragen oder ob es da nicht auch zu Vetternwirtschaft kommt. Oft arbeitet der Architekt ja mit den selben Unternehmen zusammen. Daher wollte ich wissen ob man mit der Bauleitung nicht eine 3te, außenstehende Person beauftragen sollte!?
B
Bauexperte
24.06.13 16:08
Hallo,
Sambi1511 schrieb:

Natürlich kann ich keine Massenkalkulation aufstellen und habe auch keine Ahnung davon. Ich kann mir allerdings auch nicht vorstellen, dass jeder Handwerker auf diese Aufstellung vom Architekten angewiesen ist. Daher ja die Frage ob diese zwingend notwendig sind?
Ja. Wenn nicht über die Massenkalkulation und das daraus resultierende LV, wie willst Du denn die Rechnungen kontrollieren?
Sambi1511 schrieb:

... sondern um die Frage ob ich eine genaue Leistungsbeschreibung benötige um bspw. die Sanitärarbeiten zu beauftragen???
Ja - woher sollen die Handwerker sonst wissen, welche Technik sie abzuliefern haben?
Sambi1511 schrieb:

Ich traue mir sicher nicht mehr zu als ich kann. Da allerdings in Freundes- und Familienkreis versch. Handwerker vertreten sind, ist im Innenausbau vieles in Eigenleistung zu schaffen.
Das ist immer so eine Sache - aus Spaß an der reinen Freude arbeiten sie sicherlich nicht umsonst? Bei der BG anmelden mußt Du Helfer auch; Unfälle geschehen manches Mal schneller, als Du piep sagen kannst. Die spannendere Frage muß jedoch lauten: sind sie zuverlässig und halten ihre Zusagen ob der Termine am Bau auch ein?

Ich verstehe allerdings Deine Fragestellung nicht wirklich. Du hast Dich - wahrscheinlich aus gutem Grund - für eine sehr individuelle Bauplanung entschieden; wohlwissend, daß die Kosten Architektur höher ausfallen, als beim GU/GÜ. Warum stellst Du jetzt einige Leistungsphasen in Frage?

Grüße, Bauexperte
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