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ᐅ Steuersenkung 16 Prozent auch bei Makler- und Bauträgerverordnung


Erstellt am: 30.12.20 10:25

I
Infuso00
30.12.20 10:25
Guten Morgen zusammen,

ich hätte da eine Frage zum Thema Steuersenkung, da ich überall was anderes höre.
Fakt ist, dass es eine Steuersenkung vom 01.07.2020 - 31.12.2020 gibt. Wir haben eine Reihenhaus (Juli 2019) gekauft zum Festpreis von 349.000€ Zahlungsplan nach Makler und Bauträgerverordnung. Dazu muss ich auch gleich sagen, das im Notarvertrag vermerkt ist, falls die MwSt. steigen sollte, dies sich auf die Abschlagszahlungen und Rechnungen wiederspiegelt. (Aussage vom Bauträger, ist historisch gewachsen und hätte keine Bedeutung und wir hätten einen Festpreis ausgemacht)

Das Haus wurde dann Ende August 2020 fertigstellt und von uns abgenommen. Teilzahlung in Höhe von ca. 48.000€ wurden gezahlt (Umsatzsteuerfrei auf der Rechnung) und die Rechnung mit den Sonderwünschen in Höhe von 18.000€ ebenfalls.

Nun die Frage, wie geht man hier vor? Der Umsatz ist Umsatzsteuerfrei aber im gleichen Zug schreibt der Bauträger, dass es bei Steuererhöhungen dies sich Wiederspiegelt bei den Teilzahlungen. Weiß jemand wie man in dem Fall vorgeht bzw. hat jemanden auch so einen Fall? Kann ich einfach 3% von dem obigen Betrag abziehen?

Eine Endzahlung mit 12.000€ habe ich noch offen wenn die Außenanlage fertig ist, das ist aber erst nächstes Jahr der Fall.

Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.

Viel Glück euer Baumeister Infuso
M
Musketier
30.12.20 10:46
Der Kaufvertrag vom Bauträger unterliegt der Grunderwerbsteuer und ist damit umsatzsteuerfrei.
Und nein, du kannst die 3% nicht einfach abziehen.

Meine persönliche (Laien)Meinung:

Es gibt 2 Varianten wo der Fall mit der steigenden Umsatzsteuer greifen könnte:
Variante 1
Der Satz wurde vermutlich damals eingefügt, für den Fall, dass die Umsatzsteuer steigt.
Da der Bauträger keinen Vorsteuerabzug hat, führt eine Umsatzsteuererhöhung dazu, dass seine Einkaufspreise steigen.
Allerdings steigen nur die Preise, für eingekaufte Leistungen und nicht für selbst ausgeführte Leistungen. Hat er also viel eigenes Personal steigt sein Aufwand nicht so an, wie wenn er alles durch Subs erstellen lässt.
dem zufolge dürfte der Bauträger meiner Meinung nach bei steigender Umsatzsteuer diese auch nicht als Prozentsatz durchreichen, sondern müsste vermutlich relativ genau nachweisen in welcher Höhe die Umsatzsteuer gestiegen ist - ihm also zusätzlicher Aufwand entstanden ist.
Umgekehrt müsstest du jetzt konkret nachweisen, welche Einsparung er durch sinkende Umsatzsteuer hat. Dazu dürftest du mangels Zugriff auf die Buchhaltung des Bauträgers aber kaum im Stande sein.
Dazu kommt, dass auch nicht jeder Händler/Sub seine Preise um 3% nach unten korrigiert haben dürfte und der Großteil seiner eingekauften Leistungen aus dem 1. HJ. noch mit 19% berechnet sein dürfte.
Einfach 3% abzuziehen ist auf jeden Fall nicht richtig und würde dich auch deutlich übervorteilen.

Variante 2
Alternativ könnte es natürlich auch mal sein, dass die Steuerbefreiung wegfällt. Auch dann hätte der Bauträger die Möglichkeit seine Preise anzupassen.

Hausanschlusskasten es einfach ab.
H
hampshire
30.12.20 10:48
Brutto Festpreis ist Brutto Festpreis. Anpassungsklauseln können so formuliert sein, dass der Preis nach oben gehen kann, nicht aber nach unten. Genau nachlesen, steht im Vertrag.
I
Infuso00
30.12.20 11:42
Vielen Dank für eure Rückmeldung. hm, dann muss ich mich wohl damit abfinden.
Der Bauträger hatte die Gewerke alle vergeben an Sub´s, das heißt dass er davon profitiert.
Was mich halt stutzig macht, ist der Abschnitt mit der Erhöhung, rein rechtlich darf er das ja rein schreiben, heißt aber auch automatisch im Umkehrschluss, dass
es bei einer Minderung auch gilt. Aber kann mich auch irren, da ich kein Jurist bin.

Viel Glück und einen guten Rutsch ins neue Jahr euer Infuso
M
Musketier
30.12.20 12:26
Infuso00 schrieb:

Der Bauträger hatte die Gewerke alle vergeben an Sub´s, das heißt dass er davon profitiert.


Rohbauer, Fensterbauer, Dachdecker dürften aber alle noch mit 19% abgerechnet sein. Das Grundstück, der Lohn des Bauleisters, der Gewinn usw. ist alles ohne Vorsteuerabzug.
Insofern dürfte der Bauträger bei deinem Bau nur sehr gering von der Umsatzsteuersenkung profitiert haben. Die 1,5-2,5T€ Einsparung dürfte die allgemeine Preissteigerung im Bau locker aufgefressen haben.
H
hampshire
30.12.20 13:16
Infuso00 schrieb:

Was mich halt stutzig macht, ist der Abschnitt mit der Erhöhung, rein rechtlich darf er das ja rein schreiben, heißt aber auch automatisch im Umkehrschluss, dass
es bei einer Minderung auch gilt. Aber kann mich auch irren, da ich kein Jurist bin.
Der Umkehrschluss ist weder logisch noch juristisch relevant. Drehe das mal um - Dir sagt jemand, dass Du möglicherweise 5% weniger zahlst, wenn er günstiger einkaufen kann. Dann kauft er teurer ein und verlangt von Dir nach "Umkehrschlusslogik" 5% mehr. Möglicherweise würde das auf geringe Akzeptanz stoßen.
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