Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Betonpfahl weg-für Kaufvertrag nötig, Wer darf Grenzstein setzen?


Erstellt am: 22.04.13 07:49

P
Philiboy83
22.04.13 07:49
Moin...

wir wollten schon längst unser neues Grundstück kaufen, jedoch wurde dies nun noch nichts weil einer der Grenzsteine fehlt. Zum Nachbargrundstück 8die haben gerade fertiggebaut) ist keiner bzw. es war mal eine Betonpfahl mit einem Kreuz dort gesetzt worden bevor die Bauarbeiten bei denen los gingen. Dieser wurde wohl vom BU mit dem Radlader untergewühlt und da es kein Grenzstein wie die anderen (aus Kunststoff mit Stahlpfahl und Widerhaken) war wurde der auch wohl nicht sonderlich beachtet quasi als Orientierungspunkt. klar könnten wir den mitm Spaten suchen und ausbudeln und ggf. nach unseren Berechnungen zusammen mit dem Nachbar (dort waren wir gestern) setzen...aber dürfen wir das? Wer darf das? Wer ist dafür zuständig? Der Grundstückseigentümer sprich der Verkäufer will damit nichts zu tun haben...er verweist auf den BU, nur der weiß ja auch nicht wo der genau hingehört und nicht dass es dann später Probleme gibt beim einmessen des Hauses...
B
Bauexperte
22.04.13 10:01
Hallo,
Philiboy83 schrieb:

wir wollten schon längst unser neues Grundstück kaufen, jedoch wurde dies nun noch nichts weil einer der Grenzsteine fehlt. Zum Nachbargrundstück 8die haben gerade fertiggebaut) ist keiner bzw. es war mal eine Betonpfahl mit einem Kreuz dort gesetzt worden bevor die Bauarbeiten bei denen los gingen. Dieser wurde wohl vom BU mit dem Radlader untergewühlt und da es kein Grenzstein wie die anderen (aus Kunststoff mit Stahlpfahl und Widerhaken) war wurde der auch wohl nicht sonderlich beachtet quasi als Orientierungspunkt. ...
Ich sehe, offen gestanden, das Problem nicht?

Dein Nachbar ist verpflichtet, daß die Grenzsteine jederzeit zugänglich sind und damit die Vermessung seines Grundstückes eingehalten wird. Wer auch immer da was verbuddelt hat, kann Dir egal sein - das muß der Nachbar mit dem Verursacher klären.

Fordere den Nachbarn auf, den fehlenden Grenzstein ersetzen zu lassen. Dazu muß er seinen Vermesser erneut herauskommen lassen und gut ist.

Grüße, Bauexperte
P
Philiboy83
23.04.13 12:12
Wenn es mal so einfach wäre =(

Die beiden Grundstücke waren mal 1100 qm und 640 qm groß, das große wurde dann um 190 qm verkleinert da den Käufern das sonst zu groß war und wurde "unserem" Grundstück rangehängt wodurch es von der Größe (ist Trapezförmig) erst interessant wurde. Danach wurde es neu vermessen.
Das Grundstück der Nachbarn hat eine 35 m lange 4m breite Auffahrt die vor unserem Grundstück entlang läuft, sieht quasi wie eine Pfeife aus das Grundstück der Nachbarn.

Jedoch sind von 4 Grenzsteinen und 2 Grenzmarkierungen nur 2 Grenzsteine (wovon nur einer eingegraben ist und der andere neben einem Holzflock liegt) und die beiden Grenzmarkierungen vorhanden. Lt. Verkäufer des Grundstücks sind die anderen beiden Grenzsteine aber gesetzt worden, was er jedoch bislang nicht belegt hat/belegen konnte. Lt. dem Bauunternehmer der das Haus der Nachbarn gebaut hat (ist schon fertig) war an der Ecke der beiden Grundstücke kein Grenzstein. Nach vielen Butteln haben wir auch keinen finden können und wir können derzeit nur lt. den Lageplänen und dem Maßband und als Orientierung die anderen Grenzsteine der Häuser aus der ersten Reihe einen Punkt setzen. Nur wenn ich nun anfange zu bauen und das Haus wird eingemessen und ich habe nur 2,90 m Grenzabstand dann ist was los...

Jedenfalls will niemand sich darum kümmern, dass dort ein Grenzstein hinkommt und selbst wenn ich einen finden würde, weiß ich ja nicht wo der hin muss...

Darum geht es derzeit. Mir und dem Nachbarn wäre es egal wo der Grenzpunkt ist, wir sind uns da ja einig aber das zählt ja nicht...
B
Bauexperte
23.04.13 12:43
Hallo,
Philiboy83 schrieb:

Wenn es mal so einfach wäre =(
Es ist einfach; siehe meine Antwort. Daran ändert sich nichts

Grüße, Bauexperte
grenzsteinegrundstückegrenzmarkierungen