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ᐅ Erbpacht mit Eigenkapital - Forderung vom Erbpachtgeber


Erstellt am: 11.10.20 15:06

Tarnari11.10.20 18:13
Erstaunlich wie viele Erbpacht nutzen.
Ich dachte, wir seien in der Minderheit.
nordanney11.10.20 19:23
Tarnari schrieb:

Ich dachte, wir seien in der Minderheit.
Seid Ihr auch. Aber beim Volleigentum gibt es nicht so viele Fragemöglichkeiten
Reinhard84.216.10.20 20:09
nordanney schrieb:

Eigentlich total unüblich. Würde ich zunächst auch einfach ignorieren und am Ende so finanzieren, wie Ihr möchtet. Im KV dürfte es eine unzulässige Knebelung sein.

Das ist aber im normalen Einfamilienhausbereich marginal, da die Einschränkungen durch den Erbbaurechtsvertrag ebenfalls gering sind (wie heißt es so schön bei den Gutachtern: "merkantiler Minderwert").

Ich weiß nicht, ob ich dich richtig verstanden habe, aber gerade Einfamilienhaus auf erbpacht sind doch meist deutlich günstiger als solche auf erwerbbaren Grund. Meist ist doch das Haus "egal" und man kauft mehr oder weniger das Grundstück. Wenn man das nicht mehr kaufen kann, bleibt ja quasi nur der Haufen Steine. (und natürlich der Pluspunkt, überhaupt ein haus/Grundstück zur Verwendung zu haben
Tarnari16.10.20 20:15
Reinhard84.2 schrieb:

Ich weiß nicht, ob ich dich richtig verstanden habe, aber gerade Einfamilienhaus auf erbpacht sind doch meist deutlich günstiger als solche auf erwerbbaren Grund. Meist ist doch das Haus "egal" und man kauft mehr oder weniger das Grundstück. Wenn man das nicht mehr kaufen kann, bleibt ja quasi nur der Haufen Steine. (und natürlich der Pluspunkt, überhaupt ein haus/Grundstück zur Verwendung zu haben
Naja, was meint, es schreckt potenzielle Käufer prinzipiell schon ab, dass sie eine Immobilie erwerben, aber nie das „volle“ Eigentum am Grundstück. Man erreicht somit ja nie den Zeitpunkt, dass alles voll abbezahlt ist. Für das Grundstück zahlst du bis der Vertrag ausläuft, in der Regel 99 Jahre.
BackSteinGotik17.10.20 00:33
Tarnari schrieb:

Naja, was meint, es schreckt potenzielle Käufer prinzipiell schon ab, dass sie eine Immobilie erwerben, aber nie das „volle“ Eigentum am Grundstück. Man erreicht somit ja nie den Zeitpunkt, dass alles voll abbezahlt ist. Für das Grundstück zahlst du bis der Vertrag ausläuft, in der Regel 99 Jahre.

Und kriegst so zu den zu zahlenden 4% Zinsen, die du auf den Grundstückswert zahlst, auch regelmäßig eine Inflationsanpassung, damit sich deine monatliche Belastung in 30 Jahren im Rentenalter auch bloß nicht verringert..
BackSteinGotik17.10.20 00:37
Reinhard84.2 schrieb:

Ich weiß nicht, ob ich dich richtig verstanden habe, aber gerade Einfamilienhaus auf erbpacht sind doch meist deutlich günstiger als solche auf erwerbbaren Grund. Meist ist doch das Haus "egal" und man kauft mehr oder weniger das Grundstück. Wenn man das nicht mehr kaufen kann, bleibt ja quasi nur der Haufen Steine. (und natürlich der Pluspunkt, überhaupt ein haus/Grundstück zur Verwendung zu haben

Ach, keine Angst - im aktuellen Markt probiert man dann die "Lage" der Steine besonders zu bepreisen, denn die Lage ist "natürlich" nicht schon im Grundstückspreis enthalten. Da wird der Gesamtpreis dann schon wieder so hoch wie bei einem vollwertigen Objekt. Scheint aktuell dafür Käufer zu geben.
grundstückerbpachtsteine