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ᐅ NRW: Freistellungsverfahren mit geringfügiger Abweichung vom Bebauungsplan


Erstellt am: 15.10.20 11:08

K1300S16.10.20 07:29
Der GU wäre da grundsätzlich meine geringere Sorge. Ich habe eher den Eindruck, dass die Bauordnungsämter sich mit dieser Erleichterung extrem schwertun, weil sie da ggf. irgendwas übersehen und dann hinterher die Scherereien haben. Unser Antrag war bspw. vollkommen konform mit dem aktuellen Bebauungsplan (welcher erst Anfang des Jahres geändert wurde), ein Freistellungsverfahren wurde dennoch nicht akzeptiert.
FoxMulder2416.10.20 07:31
Bei unserem GU haben wir auch das Freistellungsverfahren versucht. Der Architekt hat aber gleich abgewunken, die hatten da kein Interesse daran. Zumindest war das unser Eindruck. Als Begründung war dann Dachüberstand über das Baufenster mit Unterschreitung der Abstandsflächen ganz praktisch.
Unsere Vermutung: Die Produktion dort war für die nächsten Monate schon getaktet und danach grob Geplant für das restliche Jahr. Wären wir nun mit Freistellung da gekommen, hätten wir dazwischen geschoben werden müssen.

Ende der Geschichte: wir bekamen die Genehmigung nach vereinfachten Verfahren in Rekorddzeit (keiner weiß warum). Und der GU musste uns ganz schnell in den nächsten Freien Slot der Produktion Schieben
KEVST16.10.20 15:37
Stehe gerade auf dem Schlauch. Die Baugrenze gilt doch grob gesagt für Außenwände. Seit wann dürfen Dachüberstände diese nicht überschreiten ? Oder verwechsle ich da was ?
K1300S16.10.20 15:40
Dachüberstände vielleicht, aber Vordächer (mit Säulen) wohl eher nicht.
FoxMulder2416.10.20 17:14
Bei uns waren es reine Dachüberstände (keine Säulen, keine Funktion oder sonst was). Anscheinend brauchte man dafür eine Ausnahmegenehmigung (in BW), zumindest laut unserem Architekten (des GU). Ob das nun stimmt oder nicht, kann ich nicht beurteilen.
moHouse16.10.20 17:36
FoxMulder24 schrieb:

Bei uns waren es reine Dachüberstände (keine Säulen, keine Funktion oder sonst was). Anscheinend brauchte man dafür eine Ausnahmegenehmigung (in BW), zumindest laut unserem Architekten (des GU). Ob das nun stimmt oder nicht, kann ich nicht beurteilen.

Da hab ich aber aus BW von Freunden jetzt genau das Gegenteil gehört. Die wollten bei Stuttgart per Kenntnisgabeverfahren bauen. Ging auch nicht wegen den Dachüberständen.
Also die hätten gegen Bezahlung ne Befreiung bekommen. Aber egal sind die Dachüberstände nicht grundsätzlich. Kommt vielleicht auch auf den Bebauungsplan an.
dachüberständefreistellungsverfahrensäulen