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ᐅ Grundstück 1250m², Wohnfläche 200m², 4 Personen Haushalt


Erstellt am: 27.09.20 11:40

Escroda27.09.20 19:58
kaladrial schrieb:

Wie ist die Nivellierung des Grundstückes möglich (L-Steine etc., welche Kosten ungefähr?)?
Das kommt auf die Bodenbeschaffenheit an. Wozu eigentlich nivellieren?
kaladrial schrieb:

Das Grundstück wurde noch nicht von uns vermessen, dementsprechend haben wir keine genauen Maße
Bei der Größe sind die genauen Maße auch nicht so wichtig. Für die erste Planung reicht ein Auszug aus dem Geoportal im Maßstab 1:250.
kaladrial schrieb:

vor allem bzgl. des Höhenunterschiedes.
Der ist allerdings wichtig. Sehr hilfeich: Kreuzlinien- oder Rotationslaser für ca. 130€. Umständlich, aber billiger Schlauchwaage.
kaladrial schrieb:

Grob geschätzt liegt zwischen dem höchsten und tiefsten Punkt des Grundstücks eine Differenz von 3-4 Metern.
Ich schätze 2,5m.
kaladrial schrieb:

So viel zum Grundstück und der geplanten Position des Haus.
Wenn Du es schon einzeichnest, dann doch bitte maßstäblich. Dein Haus im Lageplan ist etwa 15m*16m groß und hält die Abstandsfläche nicht ein.
kaladrial schrieb:

dass genau dieser Raum von Terrasse bis zum westlichsten Punkt des Grundstückes eben ist
Eine Ebene dort herzustellen, ist sicher kein Problem. Ich fürchte aber, dass Du eine horizontale Ebene meinst und dann müssen angesichts der großen Fläche viele Erdmassen bewegt werden. Um hier eine Aussage treffen zu können sind aber die genauen Höhen der Straßen, der Grundstücksecken und der geplanten Gebäudeecken zu ermitteln.
RomeoZwo27.09.20 19:59
Die Hauptstraße ist recht befahren? Ich würde mal damit spielen, dass Haus nicht an der nördl. Straße sondern an der Grenze zum Nachbarn 77 auszurichten. Damit hättet ihr vor dem Hauptbereich (Wohnzimmer, Terrasse) mehr Abstand zur Hauptstrasse.
Interessant wäre wirklich mal eine Karte mit Höhenpunkten. Wenn ihr ohne UG bauen wollt, würde sich vermutlich ein nicht quadratisches Haus anbieten um weniger aufschütten zu müssen. Das Haus bleibt dann mehr auf einem Höhenniveau.

Spannende Herausforderung für einen Architekten. Der Grundriss ist meiner Meinung nach Grütze, da lohnt es gar nicht über Verbesserungen zu reden. Ich sag nur 7m2 Gästezimmer, Hauptbad mit gequetschter Einrichtung (alles drin) kleiner als Kinderbad, Schlafzimmer mit "sinnloser" Ecke nur damit die Quadratmeter nicht ganz so winzig aussehen ...
Pinky030127.09.20 20:00
Von wo soll die Garage angefahren werden? Zur Seitenstraße hin kommt mir der Abstand zu knapp vor.
ypg27.09.20 23:26
kaladrial schrieb:

Grob geschätzt liegt zwischen dem höchsten und tiefsten Punkt des Grundstücks eine Differenz von 3-4 Metern. Hier tappen wir, was die Baunebenkosten und spezifisch Erdarbeiten angeht, ziemlich im Dunkeln.
Das schreit doch nach einem UG oder Split Level.
kaladrial schrieb:

Geschossigkeit 2 Vollgeschosse, kein Keller Dachform Walmdach Stilrichtung Stadtvilla
Mich wundert, dass das im Bebauungsplan vorgeschrieben
ist... oder sind das nur Eure Wünsche?
Escroda schrieb:

Bei der Größe sind die genauen Maße auch nicht so wichtig.
Doch. Wenn man den Bedarf hat, 4-8 Schlafgäste auf einem Mal zu beherbergen, dann kommt dieser Entwurf überhaupt nicht in Frage. Ein Gästezimmer als ein „Wohn-Loch“ dargestellt ist nmM falsch.
Besser wäre es, gerade bei Hang und dem Bedarf über ein UG nachzudenken mit einen Multifunktionsraum und Gästebad, vielleicht tatsächlich als Einliegerwohnung, was später die Teenager weiter benutzen können.
Ich weiß gar nicht, ob eine Fertighausfirma so etwas leisten kann. Ggf durch einen hangversierten Architekten die Planung, und dann die Ausführung durch eine Fertighausfirma... obwohl: die können glaube ich nur mit profanem Glatthaarkeller, und den sehe ich hier nicht.
haydee28.09.20 06:09
Es gibt Fertighausanbieter die das können
Escroda28.09.20 10:46
ypg schrieb:

Mich wundert, dass das im Bebauungsplan vorgeschrieben
ist
Gibt keinen Bebauungsplan.
ypg schrieb:

Doch.
Bevor Du Widerspruch äußerst, lies meine Beiträge bitte vollständig. Natürlich sind genaue Maße für die Grundrissdiskussion wichtig. Meine Anmerkung bezog sich auf das Grundstück. Zur Verdeutlichung habe ich den TE davor zitiert.
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