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ᐅ Überlassung / Übertragung eines Grundstückes an Geschwister


Erstellt am: 26.08.20 07:15

P
pagoni2020
27.08.20 12:48
Birdie84 schrieb:

Ihr würdet also vorher Klarheit schaffen
Ja absolut, Nichts Anderes !
Birdie84 schrieb:

Leider zieht keiner meiner Brüder dabei mit, da Jeder ein freistehendes Haus bevorzugt.
Jeder macht auf seinem Teil dann das, was er möchte; so sollte es sein. Ich kann Deine Brüder da übrigens verstehen.
Birdie84 schrieb:

Und es gibt halt Dinge im Leben, die sich ändern können.
....und genau deswegen vorherige Klarheit !
Birdie84 schrieb:

Sorry, dass ich nicht von heut auf morgen ein Haus bauen kann/werde.
.....damit bist Du nicht alleine.
Birdie84 schrieb:

Den Fleck auf dieser Erde, welchen meine Eltern gehört, soll doch ordentlich genutzt werden, bin ich der Meinung!
Naja......ich denke da steht im Vordergrund, dass Du für Dich ein günstiges und schönes Grundstück bekommst, was ja völlig legitim und genauso verständlich ist. Das Fleckchen Erde für sich würde sich bestimmt auch ohne Haus drauf wohl fühlen
"Ordentlich" kann für Jeden etwas Anderes sein, daher ist vorher unbedingte Klarheit nötig ! Alleine DAS alleine kann schon schwierig werden......

Ein Gang zum Notar wird das Meiste klären können, sofern grundsätzliche Einigkeit bzw. Festlegung der Eltern besteht. Leider mangelt es oft daran und die Kinder bekommen sich in die Harre, weil die Eltern Niemanden weh tun möchten und ihre notwendige Entscheidung an die Kinder abgeben.
H
HilfeHilfe
27.08.20 14:04
naja bei 400k schenkung an einen bruder wäre ich als 2 bruder schon nervös^^
B
Birdie84
30.08.20 09:22
Guten Morgen,

Vielen lieben Dank für eure ganzen Antworten!

Ja, innerhalb der Familie ist alles geklärt. Wir werden die Grundstücke neu aufteilen, so dass für die Zukunft alles klar geregelt ist.

Sollen wir den Zufahrtsweg für das hintere Grundstück direkt mit abgrenzen lassen, so dass er zum hinteren Grundstück gehört?

Oder würdet ihr die bisher nebeneinander liegenden Grundstücke einfach nur teilen, so dass sie hintereinander sind und dem hinteren Grundstück ein Wegerecht eingetragen, so dass er berechtigt ist, über das vordere Grundstück zu fahren?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Einen schönen Sonntag Euch Allen!

Gruß Birdie
Zwei Grundstücke I und II mit Haus; rechts blaues Wegrecht-Balken, Straße unten.
B
Birdie84
30.08.20 09:26
HilfeHilfe schrieb:

naja bei 400k schenkung an einen bruder wäre ich als 2 bruder schon nervös^^

Ich glaub, du hast das eventuell falsch verstanden. Es soll mir nichts in Höhe von 400k überlassen werden.
Es ging darum, dass Eltern auf Ihre Kinder Sachwerte bis zu einer Höhe von 400k überlassen können, ohne das Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfällt.

Liebe Grüße Birdie
T
Tassimat
30.08.20 10:19
Ich würde den spontan den Zuweg zum hinteren Grundstück dazulegen. Dann ist geklärt, wer für Winterdienst usw. Zuständig ist. Auch für die paar Meter an der Straße. Auf der anderen Seite müsste man nochmal genau mit den Abstandsflächen prüfen ob alles passt. Die Skizze von oben ist dafür natürlich vollkommen ungeeignet, aber ich meine es gab schonmal handschriftliche Skizzen. Schau einfach Mal, welche maximale Hausgröße an welchen Positionen noch möglich sind.
E
Escroda
30.08.20 10:21
Birdie84 schrieb:

Ja, innerhalb der Familie ist alles geklärt.
Fein.
Birdie84 schrieb:

Wir werden die Grundstücke neu aufteilen, so dass für die Zukunft alles klar geregelt ist.
Da Du meine Frage
Escroda schrieb:

Gibt es verbindliche Neuigkeiten dazu?
nicht beantwortet hast, empfehle ich vor der Teilung eine planungsrechtliche Bauvoranfrage, ob in zweiter Reihe überhaupt gebaut werden darf, es sei denn, Du überlässt das Problem Deinem Bruder, wenn er irgendwann mal bauen will und dann feststellt, dass er im Besitz einer mehr oder weniger wertlosen Wiese ist.
Birdie84 schrieb:

Sollen wir den Zufahrtsweg für das hintere Grundstück direkt mit abgrenzen lassen, so dass er zum hinteren Grundstück gehört?
Da Dir nach den bisherigen Angaben zu Deiner Planung 20m Grundstücksbreite vollkommen ausreichen, liegt diese Lösung nahe, da sie Belastungen im Grundbuch vermeidet.
Birdie84 schrieb:

Oder würdet ihr die bisher nebeneinander liegenden Grundstücke einfach nur teilen, so dass sie hintereinander sind und dem hinteren Grundstück ein Wegerecht eingetragen, so dass er berechtigt ist, über das vordere Grundstück zu fahren?
Nein. Das würde man nur machen, wenn die Abstandsflächen oder die Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl für das vordere Grundstück nicht reichten.
grundstückeabstandsflächen