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nordanney11.08.20 09:55Eine Frage noch. Im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht oder nur privater Vertrag?
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nordanney11.08.20 10:09Musketier schrieb:
Muß er die laut Wohnrecht zahlen und zahlt er die auch?Das klassische Wohnrecht schließt die Kostentragung der Nebenkosten mit ein.Deshalb auch meine Frage, wie es tatsächlich vereinbart ist.
@TE: Stell doch mal die Bewilligungsurkunde ein
nordanney schrieb:
Das klassische Wohnrecht schließt die Kostentragung der Nebenkosten mit ein.Wer hat es beim klassischen Wohnrecht deiner Meinung nach zu tragen?Der Berechtigte oder?
Sofern noch nicht berechnet, dann könnte man ja beim Plausch (wenn der dann nicht so nett verläuft) die Nebenkostenabrechnung der letzten 3 Jahre übergeben. Danach wendet sich der Plausch dann vielleicht dann doch noch in die Richtung zum (un)entgeltlichen Wohnrechtsverzicht.
Dann kann man ja im Gegenzug großzügigerweise auf die Nebenkosten verzichten.
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nordanney11.08.20 10:50Musketier schrieb:
Wer hat es beim klassischen Wohnrecht deiner Meinung nach zu tragen?
Der Berechtigte oder?Genau.Nebenkosten für drei Jahre ist aber nicht statthaft. Sofern der Berechtigte zahlen muss, ist wie bei der Mietwohnung die Frist bei 12 Monaten für die Nebenkosten-Abrechnung. Muss man dem Berechtigten aber nicht sagen...
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