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ᐅ Ist bei Wertermittlung die Wohnflächenordnung (WoFIV) zu beachten?


Erstellt am: 12.07.20 22:23

N
nordanney
13.07.20 17:08
chrismart schrieb:

Kurz: (AA) wünscht eine Teilungsversteigerung, bei der wegen eines unbefristeten Mietvertrags mit einer Verwandten zu niedrigstem Mietzins der Preis im Keller ist.
Das ist ja so nicht stimmig. Der Eigennutzer kauft einfach die Wohnung uns wirft die Verwandte raus. Ein Anleger erhöht die Miete von jetzt an in 6 Jahren um 70% (heute um 20%, in drei Jahren um 20% und noch einmal drei Jahre später um 20%).
Einen Preisunterschied von T€ 100 kann man dabei nicht erkennen.

P.S. Eine Teilungsversteigerung kannst Du nicht verhindern. Du kannst nur den Preis nach oben treiben
Und bei vernünftigen Wohnungen macht man auch da kein besonderes Schnäppchen. Wenn man mit Gewinn verkaufen will, winkt auch noch die Spekulationssteuer.
C
chrismart
13.07.20 17:28
nordanney schrieb:

Das ist ja so nicht stimmig. Der Eigennutzer kauft einfach die Wohnung uns wirft die Verwandte raus. Ein Anleger erhöht die Miete von jetzt an in 6 Jahren um 70% (heute um 20%, in drei Jahren um 20% und noch einmal drei Jahre später um 20%).
Einen Preisunterschied von T€ 100 kann man dabei nicht erkennen.

P.S. Eine Teilungsversteigerung kannst Du nicht verhindern. Du kannst nur den Preis nach oben treiben
Und bei vernünftigen Wohnungen macht man auch da kein besonderes Schnäppchen. Wenn man mit Gewinn verkaufen will, winkt auch noch die Spekulationssteuer.
Danke für die Anregungen. Werde ich mal mit meiner Rechtsanwältin durchsprechen. Mir wurde bisher immer gesagt, dass das "Rauswerfen" nicht so einfach ist, wenn die Verwandte mit Freund, zwei Kindern, zwei Hunden und wenig Geld in der Tasche andernfalls auf der Straße landet.
N
nordanney
13.07.20 17:50
chrismart schrieb:

dass das "Rauswerfen" nicht so einfach ist,
Es kann mit Stress verbunden sein. Mit dem richtigen Anwalt aber kaum zu verhindern. Vor allem, wenn man ja auch zweigleisig fahren kann. Zunächst Mieterhöhung mit dem verbalen Hinweis, dass in drei Jahren die nächste Erhöhung kommt (dann verdoppelt sich die Miete in drei Jahre fast) und dann die Eigenbedarfskündigung.
C
chrismart
13.07.20 18:33
Pinky0301 schrieb:

Einen Mietvertrag kann der Ersteigerer für Eigenbedarf kündigen.
Das schon. Aber was, wenn er keinen nachweisen kann?
P
Pinky0301
13.07.20 19:40
Dann ersteigert er die Wohnung nicht?
T
Tassimat
13.07.20 19:46
Investoren werden ganz genau wissen was erlaubt ist und genau rechnen es sich lohnt und was nicht. Die haben keinen Eigenbedarf. Die werden wie gesagt die Miete maximal erhöhen und anderweitig dafür sorgen, das es nicht mehr wirklich wohnlich ist. Da gibt es auch tolle Dokus zu dem Thema.

Alle anderen private Käufer haben einen echten Eigenbedarf. Auch hier werden die Käufer wissen, was rechtlich möglich ist und es entsprechend per Anwalt durchdrücken.

( Bist du AA oder BB)
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