ᐅ Ist bei Wertermittlung die Wohnflächenordnung (WoFIV) zu beachten?
Erstellt am: 12.07.20 22:23
C
chrismart13.07.20 21:55Tassimat schrieb:
( Bist du AA oder BB)Haha, gute Frage (AA) und (BB) sind eine Erbengemeinschaft zu gleichen Teilen. Zusammen mit meinem Bruder stehe ich für (BB). Wir wollen verhindern, dass unsere beiden Schwestern (AA) zusammen mit unserem Schwager mit oben beschriebenem Trick unsere Wohnung billig abgreifen und mit großem Gewinn verkaufen. Unser Ziel ist einvernehmlicher Verkauf, der bisher aber abgelehnt wird.
N
nordanney13.07.20 22:18chrismart schrieb:
Unser Ziel ist einvernehmlicher Verkauf, der bisher aber abgelehnt wird.Dann würde ich einfach die Teilungsversteigerung anstoßen. Sich einigen kann man ja noch immer - im Rahmen eines freihändigen Verkaufs.