W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Ist bei Wertermittlung die Wohnflächenordnung (WoFIV) zu beachten?


Erstellt am: 12.07.20 22:23

C
chrismart
12.07.20 22:23
(AA) ist bestrebt, bei der Wertermittlung einer Wohnung zu einem sehr niedrigen Preis zu gelangen. (BB), der diese Wohnung zur Hälfte gehört, möchte verkaufen und ist daher am realen Marktwert interessiert.

(AA) beauftragt einen Bausachverständigen, der wegen einer fehlenden Steinreihe 10% der Quadratmeterzahl abzieht. Er schreibt: "Da die lichte Raumhöhe insgesamt in der Wohnung kleiner als 2,30 m beträgt, wurden insgesamt nur 90% angerechnet." Einen Wintergarten berechnet er zudem nur zu 25% berechnet, obwohl dieser nach allen Seiten geschlossen und beheizbar ist. Nach WoFIV wäre er daher voll der Wohnfläche zuzurechnen.

Eine von (BB) beauftragte Maklerfirma kommt zu einem anderen Ergebnis als der Sachverständige und erklärt, dieser habe die Wohnflächenverordnung (WoFIV) nicht beachtet.

FRAGE: Wer hat Recht? (AA) und (BB) sind jetzt so klug wie vorher. Der Unterschied der Gutachten beträgt immerhin 200.000 - 300.000 €.
N
nordanney
13.07.20 08:18
chrismart schrieb:

Wer hat Recht? (AA) und (BB) sind jetzt so klug wie vorher.
Die Wohnflächenverordnung betrifft meines Wissens öffentlich geförderten Wohnraum. Habe ich schon Ewigkeiten nicht mehr gesehen. Normalerweise wird nach DIN 277 gerechnet.
Dazu kommt, dass Wohnflächenverordnung sehr geringe Ansätze und damit auch "kleine" Wohnungen als Ergebnis hat. Die im Hochbau geläufige DIN 277 (die wir in der Bank ausschließlich für unsere Bauträger etc. fordern) kommt zu größeren Wohnungen.

Wie immer kannst Du mehrere Gutachter fragen und jeder ermittelt das Ergebnis, das vom Auftraggeber gewünscht ist. Beide rechnen i.d.R. korrekt, aber mit anderen Ansätzen. Das Problem bei Dir ist, dass sowohl AA als auch BB inkompetente Laien mit der Ermittlung eines Wertes beauftragt haben. Sag den beiden Deppen, dass sie bitte einen öbuv Gutachter beauftragen sollen, der ein richtiges Gutachten erstellt. Das kostet allerdings Geld, was sich AA und BB sparen wollten
C
chrismart
13.07.20 14:12
Vielen Dank, das hilft schon einiges weiter.
nordanney schrieb:

... Sag den beiden Deppen, dass sie bitte einen öbuv Gutachter beauftragen sollen, der ein richtiges Gutachten erstellt. Das kostet allerdings Geld, was sich AA und BB sparen wollten

Der Sachverständige war zwar kein "öbuv", aber immerhin ein "PersCert TÜV Rheinland". Demnach dürfte seine Stimme wohl mehr Gewicht haben als die des Maklerbüros.
T
Tassimat
13.07.20 15:33
nordanney schrieb:

Das Problem bei Dir ist, dass sowohl AA als auch BB inkompetente Laien mit der Ermittlung eines Wertes beauftragt haben. Sag den beiden Deppen, dass sie bitte einen öbuv Gutachter beauftragen sollen, der ein richtiges Gutachten erstellt.
Das Problem ist eher, dasseiner den Wert minimieren, der maximieren will. Ja, "realen Marktwert" ist nichts anders als der Maximale erzielbare Wert. Ein Rosenkrieg? Egal.

Am sinnigsten ist, die beiden einigen sich gemeinsam(!) auf einen neutralen Gutachter und einigen sich vorab, das neutrale Gutachten zu akzeptieren, egal was dabei rumkommt.

Ansonsten wird immer das Gutachten des anderen angeforchten, zum Beispiel so:
chrismart schrieb:

Demnach dürfte seine Stimme wohl mehr Gewicht haben als die des Maklerbüros.

Oder man trifft sich direkt pragmatisch bei der Hälfte von
chrismart schrieb:

200.000 - 300.000 €
T
Tolentino
13.07.20 16:03
Tassimat schrieb:

Oder man trifft sich direkt pragmatisch bei der Hälfte[...]
Das!
Kompromisse sind zwar oft faul, aber wenn die Alternative verhungern ist....
N
nordanney
13.07.20 16:17
... und wenn man sich nicht einigen kann, betreibt man eben eine Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft (Teilungsversteigerung). Und schwupps ist die Immobilie weg.
din 277wohnungengutachtenwohnflächenverordnunggutachtermarktwertwofivsachverständigeöbuv