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ᐅ Grundriss HAUS FÜR ZWEI" auf etwa 150qm stellt sich vor


Erstellt am: 03.07.20 13:23

Tarnari03.07.20 20:07
ypg schrieb:

Dann sollte die Kritikrunde auch durch sein... zu spät, sag ich mal... oder bist Du masochistisch veranlagt?
Das habe ich auch gedacht, aber mangels Ahnung habe ich die Klappe gehalten.
Ist es nicht so, dass man nach Bauantrag (bzw. dessen Genehmigung) nicht mehr alles über den Haufen werfen kann, ohne komplett neu beantragen zu müssen?
Wir haben auch nach Antrag noch Änderungen vorgenommen. Das waren aber alles recht kleine Dinge, wie bspw. Fenster im Technikraum weglassen, weil wir später festgestellt haben, dass bei all dem Technikschnickschnack die Wand in Gänze benötigt wird. Solche Sachen halt. Aber wirklich Änderungen, die möglicherweise Statik etc betreffen, kann man das einfach so nachträglich anders machen?
pagoni202003.07.20 20:11
ypg schrieb:

Dann sollte die Kritikrunde auch durch sein... zu spät, sag ich mal... oder bist Du masochistisch veranlagt?
Bislang wusste ich nicht, dass ich so veranlagt sein könnte aber vlt. besteht da ja noch Entwicklungspotentail bei mir.
Mach Dir keine Sorgen, die Dinge, die noch offen sind kann ich natürlich auch noch ändern, das was feststeht habe ich benannt.
pagoni202003.07.20 20:16

Wegen mir musst Du nicht die Klappe halten, immer raus damit; ich erhebe nichrt den Anspruch auf Unfehlbarkeit.
Wie Du schreibst gilt das NACH der Genehmigung des Bautrags.
Wie ich ja schrieb, geht der Entwurf ja noch erst zur Statik.
Ich bin nicht unnbedingt früh dran aber für das, was ich noch möchte auch nicht zu spät. Vor nachträglichen Anpassungen schreckt es mich nicht allzu sehr; das bin ich gewohnt von mir. Die Folgen daraus trage ich dann auch und suche die Ursache stets bei mir selbst.
Aber Danke für die Info dennoch !
Solveigh03.07.20 20:31
Was spricht gegen einen richtigen Personenlift, den man im Fall des Falles nachträglich einbauen kann? Mann müsste nur bei der jetzigen Planung einen Platz in jedem Geschoss vorhalten, den man nachträglich zum Schacht umbauen kann. Überfahrt und Liftgrube sind heutzutage nicht mehr nötig.

Auch wir haben die Geschosse aufgrund der Sicht getauscht, die Option einen Lift einzubauen war aber Voraussetzung dafür.

Was man zusätzlich bedenken muss, ist der eventuelle fehlende direkte Zugang aus dem Dach(Wohn)geschoss in den Garten, das muss man mögen!

Gibts denn irgendwo ein Bild von der “Sicht“?
Tarnari03.07.20 21:01
pagoni2020 schrieb:


Wegen mir musst Du nicht die Klappe halten, immer raus damit; ich erhebe nichrt den Anspruch auf Unfehlbarkeit.
Wie Du schreibst gilt das NACH der Genehmigung des Bautrags.
Wie ich ja schrieb, geht der Entwurf ja noch erst zur Statik.
Ich bin nicht unnbedingt früh dran aber für das, was ich noch möchte auch nicht zu spät. Vor nachträglichen Anpassungen schreckt es mich nicht allzu sehr; das bin ich gewohnt von mir. Die Folgen daraus trage ich dann auch und suche die Ursache stets bei mir selbst.
Aber Danke für die Info dennoch !
Dann habe ich das falsch verstanden, ich war der Ansicht, dass der finale Bauantrag gestellt ist
haydee03.07.20 21:16

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