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ᐅ Bauträger hat uns im Stich gelassen - was nun tun?


Erstellt am: 18.02.18 18:24

11ant16.08.18 15:07
Alex85 schrieb:
Und? Wird das Thema damit uninteressanter?
So lange niemand kommt und sagt, hallo ich habe hier ein ähnliches Problem in frisch, ist da wohl etwas wahres dran, könnte man sagen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
bellabude25.06.20 21:02
Ich lass das Thema mal wieder aufleben ...

Wir haben jetzt sehr lange und massig Mails an den Erbauer geschickt. Mängelbeseitigung Fehlanzeige. Die erste Selbstvornahme wurde jetzt durch die Hausbaufirma erstattet, die zweite Rechnung wurde bisher nicht gezahlt. Zahlungserinnerung ist raus.
Weitere Mängel nochmal (um auch wirklich die Fristen einzuhalten) angemahnt.
Mal sehen was diesmal passiert.
ypg25.06.20 22:44
Ich würde das mal an einen rasenden Reporter melden (Zeitung oder TV)
Teemoe8626.06.20 08:13
Bei uns in der Wohnung hatte die Bank damit kein Problem, dass wir selbst das einbehaltene Geld ausgezahlt bekommen, indem wir Rechnungen zur Mängelbeseitigung vorzeigten (z.B. komplett neuer Parkettboden).
Im Prinzip: Einbehalt wegen Parkettschaden -> Bauträger macht nichts -> 3x Einschreiben mit Rückschein mit jeweils 2 Wochen Fristsetzung -> nach dem 3. mal "nicht reagiert" bzw. nur Gelaber -> selbst Firma beauftragt, die den gesamten Parkett rausnimmt und neu macht, Einschreiben und Rückschein dazu eine Nachricht mit "altes Parkett liegt an Tag X auf der Terrasse zur Abholung, wenn es nicht abgeholt wird, wird auf die Kosten des Bauträgers eine Entsorgung geordert".
Wichtig ist, dass man das "alte Material" so es welches gibt, nicht entsorgen darf. Vorher MUSS alles sehr gut dokumentiert sein und besonders der Schaden auch über Bilder und Zeugen (mehrere und unabhängige Firmen z.B. ) belegbar sein. Somit hätte man auch vor Gericht kein Problem auch nachträglich zu beweisen, dass der Schaden wirklich vorhanden war.

Bei uns hat auch die Tilgung des Kredits nicht begonnen, solange der Kredit nicht komplett ausgezahlt wurde - ebenso bereits Zinsen für das bereits ausgezahlte Geld und Kosten für das noch nicht ausgezahlte Geld. Die Zinsbindungsphase schrumpft und schrumpft, ohne dass eine Tilgung erfolgt. Wenn möglich - über Sondertilgung ausgleichen.

Bei Baumängeln die nicht so direkt ersichtlich sind, ist man auf ein Beweissicherungsverfahren angewiesen. Leider heißt es nicht, dass der Bau-Sachverständige selbst sich Mühe gibt und die Sachen korrekt bewertet, nur weil er vom Gericht bestellt wurde. Auch dauert es momentan bei so einem Vorgang bis zu mehreren Jahren.

Wichtig: Rechtlich muss immer der Auftraggeber eine Rechnung zahlen. Auch, wenn eiiiigentlich der Bauträger diese übernehmen - müsste - .
Mails bringen bei solchen Sachen NICHTS, nur Einschreiben mit Rückschein.
kati133726.06.20 08:51
RFR schrieb:

Euch ist schon klar, dass der TE seit nem halben Jahr nicht mehr online war und wahrscheinlich auch keine Rückmeldung geben wird.

Nicht nur das, sondern im Eingangspost wird auch das Wort "Deutsche Fertighaus Holding" insgesamt 9 mal geschrieben, auch an Stellen wo es völlig redundant / überflüssig ist.
Dieses Forum ist in Hausfragen sehr Suchmaschinenstark. Die gehäufte Nennung dieses Begriffs (auch grammatikalisch falsch im Satzbau) lässt bei mir nur die Vermutung zu, dass hier ein Mitbewerber einen SEO-Futzi bezahlt hat um ein bisschen Anti-Werbung zu machen, die man dann möglichst weit oben in Google findet.
Teemoe8626.06.20 09:09
Naja.. dieser Benutzer hatte zumindest sehr viel vorher über alle Themen geschrieben. Könnte natürlich auch Absicht gewesen sein, um es unauffällig zu machen.
einschreibenmängelbeseitigungrechnungbauträgerparkettgerichttilgung