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ᐅ FK (nachträglich) dem Eigenkapital vorzuziehen möglich?


Erstellt am: 21.06.20 20:37

Schubbiano21.06.20 20:37
Guten Abend!

Ich brauche eine Erklärung von Profis und stelle meine Frage am besten anhand eines Beispiels:

Angenommen ich baue ein Haus für 800k Euro, bringe dafür 300k Euro Eigenkapital ein und leihe mir den Rest (500k Euro) bei einem Baufinanzierer. Ab Dezember 2020 soll die erste Rate an die Bank fließen. Ab da ist auch ein erhöhter Zins für nicht abgerufenes Kapital an die Bank zu zahlen. Der Bau ist zwar schon fortgeschritten, aber ich habe derzeit gerade mal die 300k Euro Eigenkapital bezahlen müssen. Im Dezember wird das Haus (auch bedingt durch Verzögerungen in der "heißen" Corona-Phase) wahrscheinlich noch nicht fertig sein. Es ist aber damit zu rechnen, dass bis dahin immerhin 550k Euro bezahlt sein werden. Nun frag ich mich, welche Variante ab Dezember greifen wird:
Entweder: Wird die Bank sagen: Tja, Pech gehabt, von uns habt Ihr erst 250k Euro abgerufen. Dafür zahlt Ihr bitte den vereinbarten Zins und für die anderen 250k Euro bitte ab sofort den erhöhten Strafzins?
Oder: Kann ich sagen: Liebe Bank, bislang liegen Rechnungen über 550k Euro. Bitte gebt uns jetzt die vollen 500k Euro und wir zahlen entsprechend auf diesen Betrag den regulären Zins. Damit stehen mir noch 250k Euro Eigenkapital zur Verfügung.

Vielen Dank für kurze Auskunft, ob ich mit Variante 1 rechnen muss oder mich auf Variante 2 freuen darf.

Schönen Abend,
David
nordanney21.06.20 20:53
Schubbiano schrieb:

Dafür zahlt Ihr bitte den vereinbarten Zins
Das musst doch immer für ausgezahlte Beträge machen.
Schubbiano schrieb:

und für die anderen 250k Euro bitte ab sofort den erhöhten Strafzins?
Du zahlst keinen Strafzins, sondern einen Bereitstellungszins. Dieser spigelt die Refi-/Liquikosten/Eigenkapital-Unterlegung usw. der Bank wieder.
Schubbiano schrieb:

Vielen Dank für kurze Auskunft, ob ich mit Variante 1 rechnen muss oder mich auf Variante 2 freuen darf.
Auf diese Frage gibt Dir ausschließlich die Bank eine Antwort. Die Antwort meiner Bank ist in 99% der Fälle, dass Verträge einzuhalten sind = Variante 1.
Bautitus21.06.20 21:00
Ich kenne das nur so, dass die Raten erst dann fließen, wenn ein Darlehen vollständig abgerufen wurde. Man kann sich nach einem Gespräch mit der Bank auch relativ viel als Vorschuss auszahlen lassen. Damit könntest du zumindest für den Teil nur den regulären Zins und nicht den Bereitstellungszins zahlen.
sebastianAZ21.06.20 22:02
Stimmt, Vorschuss Zahlungen Gibt es, wenn das Gesamtrisiko/Konstellation passt. Eine gern genutzte Möglichkeit beim Neubau. Einfach mal mit der Bank ins Gespräch gehen.
HilfeHilfe21.06.20 22:38
Bank fragen , Ausnahmen gibt’s immer , denke aber Variante 1 wird’s werden. Für den Verzug kann die Bank nix
Schubbiano22.06.20 09:28
Vielen Dank für Eure Auskünfte. Das hilft weiter. Ich werde die Bank kontaktieren und das offene Gespräch suchen.
strafzinseigenkapitalbereitstellungszinsvorschuss