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ᐅ Bauen auf dem Grundstück der Schwiegereltern

Erstellt am: 08.06.20 08:04
L
lisa-kessler
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich hatte 2017 bereits einen Beitrag erstellt und wir sind immer noch am überlegen, was wir machen.

Wir hatten bereits damals überlegt, auf dem Grundstück der Schwiegereltern zu bauen.
Die bestehende Scheune sollte abgerissen werden und durch einen Neubau ersetzt werden.

Beim Bauamt habe ich bereits angefragt, der Abriss sowie der Neubau würden mit Auflagen (Abstand zum bestehenden Wohnhaus der Eltern und zum Nachbargebäude) genehmigt werden.

Eine Parzellisierung (Teilung des Grundstücks) müsste auch durchgeführt werden.

Die Abrisskosten würde der Schwiegervater tragen (hatte ein kleines Vorgespräch mit einer Fertighausfirma, die einen ähnlichen Fall hatte und der Abriss dort hat 30.000,-€ gekostet mit "Connections").

Momentan sind noch drei interessante Grundstücke zu bekommen, die innerhalb drei Jahre bebaut werden müssten.
Diese liegen ca. bei 750m² und kosten erschlossen ca. 39.-40.000,-€.

Ich bin sehr hin- und hergerissen, weil ich denke, dass man dort nie richtig Privatsphäre hätte.

Zudem sind meine Eltern auch dagegen, dass wir dort bauen, weil sie sagen, im Falle einer Trennung (ob wir nun vorher heiraten oder nicht) stehe ich da. Dann müsste mein Partner den Kredit allein weiter zahlen und mich ausbezahlen. Viel Eigenkapital ist von beiden Seiten nicht vorhanden (ca. 25.-30.000 Euro jeweils).

Was würdet ihr mir als neutrale Stelle raten?
M
Matthew03
08.06.20 09:55
Und liegt diese Halle in der Sichtachse? Also trennt Sie die beiden Häuser?
L
lisa-kessler
08.06.20 10:05
Lässt sich schwierig beschreiben.
Der Hof wäre für beide Häuser definitiv der gleiche.
Das Wohnhaus der Eltern wäre rechts, unseres links daneben, Hinter beiden Häusen der Garten und die Gerätehallen.
face2608.06.20 10:14
Also praktisch keine Trennung. Hof ist schon gemeinsam.

Ich kenne einige bei denen das super funktioniert (behaupten Sie).
Ich kenne einige bei denen es gar nicht funktioniert.
Ich kenne einige bei denen das Verhältnis zu den Eltern/Schwiegereltern besser wurde, als sie nicht mehr "aufeinander hockten".
Ich kenne einige die sich super Verstanden bis zwei wesentliche Einschnitte kamen, Rente der Eltern/Schwiegereltern und Kinder.

Keiner kann das für Dich beurteilen. Aber, da Du schon sehr starke Zweifel und Abneigung hast würde ich das auf keine Fall machen. Funktioniert es nachher nicht oder gibt Reibungen und Spannungen hast Du noch viel mehr das Gefühl...hätte ich nur nicht.
L
lisa-kessler
08.06.20 10:18
Danke für die Meinungen. Ich denke auch, wir werden es auf neutralem Grundstück machen. Haben jetzt in zwei Wochen einen Termin bei einem Fertighaushersteller und lassen uns da mal beraten. Grundstücke sind aktuell noch eine Handvoll frei. Die gibt es auch schon eine ganze Weile, denke, da kommt es jetzt auf eins zwei Monate nicht an.
tomtom7908.06.20 10:55
Unverbindlich reservieren, dann habt ihr auf jeden Fall keine Druck und es schnappt euch keiner was weg.
Climbee08.06.20 12:19
Wir haben auf das Grundstück meiner Eltern gebaut. Wir hatten auch keine anderen Möglichkeiten, denn hier sind Bauplätze a) Mangelware und b) kaum bezahlbar.

Das Grundstück wurde geteilt, unser Teil wurde dann prozentual zwischen mir und meinem Mann so aufgeteilt, daß es auch unseren Beitrag am Haus widerspiegelt. Mir gehört mehr, weil ich ziemlich viel Eigenkapital mit eingebracht habe, mein Mann gar nichts, die restliche Summe wurde zu gleichen Teilen von uns beiden finanziert.
Aktuell hat meine Mutter, die eben nebenan wohnt, noch ein Wegerecht über unser Grundstück und ist im Prinzip Hauptnutzer unseres Carports. Dort stand ihre Garage, die dem Bau zum Opfer gefallen ist, also darf sie jetzt halt im Carport parken und wir geben uns mit den weniger "schicken" Stellplätzen drumherum zufrieden. Das ist für uns ok so. Zugang zum Haus meiner Mutter ist über unseren Carport. Und dieses Wegerecht erlischt mit dem Ableben meiner Mutter. Heißt: sollten wir mal mein Elternhaus vermieten oder verkaufen, besteht dort kein Wegerecht mehr. Beim Vermieten müssen wir dann entweder eine Lösung finden, wie die Mieter an die Haustüre kommen oder eben akzeptieren, daß sie durch unseren Carport laufen. Darüber machen wir uns Gedanken, wenn es soweit ist.
Außerdem besteht ein Kanalrecht, weil der Kanal meines Elternhauses halt über unser Grundstück läuft. Dieses Recht ist an das bestehene Haus geknüpft, also sollte ein neuer Besitzer den Bestand mal abreißen, muß er einen neuen Kanal legen und darf den, der über unser Grundstück läuft, nicht mehr nutzen. Solange das Haus steht, bleibt auch der Kanal, wie er ist und damit auch das entsprechende Recht.

Meine Mutter hatte selber eine recht übergriffige Schwiegermutter und hält sich daher sehr bewußt sehr zurück. Da ist es schon eher so, daß wir sagen: jetzt müssen wir aber mal rüber schauen!
Da sind meine Schwiegereltern - und die wohnen gut 10km entfernt - anhänglicher (aber ich komme mit denen gut klar, also auch kein Problem!)

Was ich damit sagen will: das kann durchaus gut gehen, aber man sollte wirklich alles, was das Grundstück betrifft, notariell fest legen. Wege- und Kanalrechte müssen nicht für die Ewigkeit eingetragen werden, sondern können an Lebenszeiten und Häuser geknüpft werden.

Es hängt ganz entscheidend davon ab, wie man miteinander kann und umgeht. Bei uns klappt das gut. Das muß es aber nicht immer. Wenn meine Mutter ständig bei uns auf der Matte stünde, würde ich durch drehen!

Wenn ich das hier richtig gelesen habe, würde der Schwieva den Abbruch zahlen, oder? Also dann ist es schon so, daß das eine Größe ist, über die man nachdenken soll - 30.000€ haben beim Bau oder nicht, das merkt man.

Entscheidend wären für mich auch die Grundstücke selber: Wie groß, wie gelegen, wie beschaffen? So'ne Parzelle in einem Neubaugebiet oder ein größeres Grundstück in einem gewachsenen Bestand? Naja... da wäre mir persönlich letzteres lieber.

Es sind einfach viele Faktoren, deswegen kann dir hier wirklich keiner gut raten - nur Denkanstöße geben.
Die Entscheidung ist dann immer sehr individuell.
grundstückewegerechtcarportvermieten