ᐅ Grenzbebauung über 9 Meter in Sachsen zulässig?
Erstellt am: 12.05.20 19:09
S
Stefan89012.05.20 19:09Hallo,
wir planen einen Carport mit Geräteraum (Länge 7,5m) direkt an die Grenze zu setzen. Zusätzlich würden wir gerne ein Gartenhaus (kein Aufenthaltsraum, Länge ca. 3,5m) an die gleiche Grenze setzen. Insgesamt würden wir somit die Grenze 11m bebauen. Laut Baurecht ist das allerdings in Sachsen nicht zulässig. Da eine Grenze maximal bis zu 9m ohne Abstandsfläche bebaut werden darf.
Der Nachbar würde der Grenzbebauung zustimmen, da er auf gleicher Höhe eine Garage (allerdings mit 3m Abstand zur Grenze) gebaut hat und es somit keine Sichteinschränkung für ihn ist.
Daher meine Frage: wäre eine Bebauung mit Zustimmung des Nachbarn möglich?
wir planen einen Carport mit Geräteraum (Länge 7,5m) direkt an die Grenze zu setzen. Zusätzlich würden wir gerne ein Gartenhaus (kein Aufenthaltsraum, Länge ca. 3,5m) an die gleiche Grenze setzen. Insgesamt würden wir somit die Grenze 11m bebauen. Laut Baurecht ist das allerdings in Sachsen nicht zulässig. Da eine Grenze maximal bis zu 9m ohne Abstandsfläche bebaut werden darf.
Der Nachbar würde der Grenzbebauung zustimmen, da er auf gleicher Höhe eine Garage (allerdings mit 3m Abstand zur Grenze) gebaut hat und es somit keine Sichteinschränkung für ihn ist.
Daher meine Frage: wäre eine Bebauung mit Zustimmung des Nachbarn möglich?
Stefan890 schrieb:
wäre eine Bebauung mit Zustimmung des Nachbarn möglich?Ja.§6, Absatz 2, SächsBO
Abstandsflächen sowie Abstände im Sinne des Satzes 1 dürfen sich ganz oder teilweise auf andere Grundstücke erstrecken, wenn rechtlich gesichert ist, dass sie nicht überbaut werden.
Was das konkret in Sachsen bedeutet, weiß ich nicht. In NRW steht statt "rechtlich" "öffentlich-rechtlich" und bedeutet daher eine Sicherung durch Baulast. Vielleicht ist es bei Euch unbürokratischer.
S
Stefan89012.05.20 19:57Hallo @Escroda,
danke für deine Antwort. Der Nachbar wäre bereit ein formloses Schreiben zu bestätigen. Wenn allerdings eine Baulast eingetragen werden muss, habe ich schlechte Karten.
Wäre es ratsam das Bauamt zu befragen?
danke für deine Antwort. Der Nachbar wäre bereit ein formloses Schreiben zu bestätigen. Wenn allerdings eine Baulast eingetragen werden muss, habe ich schlechte Karten.
Wäre es ratsam das Bauamt zu befragen?
H
hausnrplus2512.05.20 20:53Das Land NI hat extra ein Formular "Zustimmung vom Nachbar" welches man dem Bauantrag hinzufügen kann.
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