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ᐅ Grenzbebauung über 9 Meter in Sachsen zulässig?


Erstellt am: 12.05.20 19:09

S
Stefan890
12.05.20 19:09
Hallo,

wir planen einen Carport mit Geräteraum (Länge 7,5m) direkt an die Grenze zu setzen. Zusätzlich würden wir gerne ein Gartenhaus (kein Aufenthaltsraum, Länge ca. 3,5m) an die gleiche Grenze setzen. Insgesamt würden wir somit die Grenze 11m bebauen. Laut Baurecht ist das allerdings in Sachsen nicht zulässig. Da eine Grenze maximal bis zu 9m ohne Abstandsfläche bebaut werden darf.
Der Nachbar würde der Grenzbebauung zustimmen, da er auf gleicher Höhe eine Garage (allerdings mit 3m Abstand zur Grenze) gebaut hat und es somit keine Sichteinschränkung für ihn ist.
Daher meine Frage: wäre eine Bebauung mit Zustimmung des Nachbarn möglich?
E
Escroda
12.05.20 19:43
Stefan890 schrieb:

wäre eine Bebauung mit Zustimmung des Nachbarn möglich?
Ja.
§6, Absatz 2, SächsBO
Abstandsflächen sowie Abstände im Sinne des Satzes 1 dürfen sich ganz oder teilweise auf andere Grundstücke erstrecken, wenn rechtlich gesichert ist, dass sie nicht überbaut werden.
Was das konkret in Sachsen bedeutet, weiß ich nicht. In NRW steht statt "rechtlich" "öffentlich-rechtlich" und bedeutet daher eine Sicherung durch Baulast. Vielleicht ist es bei Euch unbürokratischer.
S
Stefan890
12.05.20 19:57
Hallo @Escroda,
danke für deine Antwort. Der Nachbar wäre bereit ein formloses Schreiben zu bestätigen. Wenn allerdings eine Baulast eingetragen werden muss, habe ich schlechte Karten.
Wäre es ratsam das Bauamt zu befragen?
H
hausnrplus25
12.05.20 20:53
Das Land NI hat extra ein Formular "Zustimmung vom Nachbar" welches man dem Bauantrag hinzufügen kann.
F
Fuchur
12.05.20 21:35
rechtlich gesichert heißt Baulast. Denn bei einem Verkauf des Nachbarn wäre euer "Vertrag" plötzlich nichts mehr wert.
L
Lumpi_LE
12.05.20 22:40
Bin bei sowas ja der Meinung, wo kein Kläger da kein Richter...
Ein Geräteschuppen ist jetzt auch kein Investment wo es ein Weltuntergang wäre, wenn mal jemand in ein paar Jahren den Ruckbau verlangt...
rechtlichbaulast