ᐅ Schallschutz VDI Richtlinie 4100 & DIN 4109 im Fertighausbau
Erstellt am: 03.05.20 21:30
R
rainario1
Hallo zusammen,
ich konnte zu den technischen Standards beim Schallschutz von Fertighausherstellern (in Holzständerbauweise) auf deren Internetseiten und Bauleistungsbeschreibung auf Anhieb wenig bis nichts finden.
Also weder zum Schallschutz gegenüber Außenschall (Zug, Straße, etc gem. DIN 4109) noch zum Schallschutz gegenüber der Nachbarbebauung (hier sollte die strengere VDI 4100 ggf.. angewendet werden können).
Rhetorische Frage: Warum ist das so?
...das kann ich mir langsam denken: ich fürchte, die relativ anspruchsvolle Schallschutzstufe II oder gar SSt III der Richtlinie 4100 wird nur mit unverhältnismäßig hohem Mehraufwand (und entsprechenden Mehrkosten) realisiert werden können?!
Andererseits habe ich im Wiki dies hier gefunden:
Der Bundesgerichtshof hat 2007 in einem Grundsatzurteil für Doppelhaushälften festgestellt, dass die Schallschutzstufen II und III der VDI-Richtlinie 4100 bzw. der erhöhte Schallschutz nach Beiblatt 2 der DIN 4109 als allgemein anerkannte Regel der Technik anzusehen sind, nicht jedoch die Stufe I oder die DIN-Norm 4109 (Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Juni 2007 – VII ZR 45/06).[6]
Die Beschaffenheitsvereinbarung musste dabei den erwarteten Schallschutz nicht explizit aufführen, sodass auch ein über die alten DIN-Kenngrößen zu erwartender Schallschutz zum gewöhnlichen Bestandteil des Bauauftrages wird, soweit dieser den allgemein anerkannte Regeln der Technik entsprechend ausgeführt werden kann. Unsicherheiten zu den allgemein anerkannte Regeln der Technik wurden durch die späteren BGH-Entscheidungen ausgeräumt und machen einen hochwertigen Schallschutz zur Grundannahme bei Neubauten. (Quelle: Wikipedia)
Dazu gibt es noch weitere Urteile, die in die gleiche Richtung gehen.
Ich will zwei Doppelhaushälfte in KfW40 in Holzständerbauweise bauen lassen.
1. Diese sollten dann "ohne weitere Erwähnung in der Bauleistungsbeschreibung zumindest gem. VDI 4100 SST II oder Beiblatt 2 der DIN 4109" errichtet werden, oder? Das ist aber toll!
Aber so naiv will ich eigentlich gar nicht sein... in der Bau- und Leistungsbeschreibung finde ich dazu jedenfalls nichts und auf Nachfrage beim Hersteller wird mir angeboten zusätzlich eine Knauf Diamant Platte partiell für die Innenwände und eine schallentkoppelte Decke zu verbauen (Mehrkosten in Summe ca 5000 Euro pro Doppelhaushälfte).
Die Treppen von EG ins DG seien angeblich standardmäßig entkoppelt.
Finde ich jedenfalls interessant.
2. Gibt es grundsätzlich einen Fertighaushersteller (Holzständerbauweise), der beim Thema Schallschutz bekanntermaßen besonders versiert ist?
Dass mir einer einen Schallschutzausweis nach DeGA Empfehlung 103 (2018) in den Werkvertrag aufnimmt, das wäre natürlich unfassbar (und ist vermutlich ebenso unrealistisch wie unwirtschaftlich?)...
3. Ein Bauakustiker stellt einen solchen DeGA Schallschutzausweis wohl aus, was kostet das Gutachten?
Hat hier jemand Erfahrungswerte?
Ich poste keinen link zur DeGA Empfehlung 103, aber die haben einiges dazu publiziert.
PS: ihr merkt schon, ich versuche den mutmaßlichen Widerspruch Holzständerbauweise und exzellente Schalldämmung aufzulösen... evtl geht es anderen Bauherren ähnlich.
ich konnte zu den technischen Standards beim Schallschutz von Fertighausherstellern (in Holzständerbauweise) auf deren Internetseiten und Bauleistungsbeschreibung auf Anhieb wenig bis nichts finden.
Also weder zum Schallschutz gegenüber Außenschall (Zug, Straße, etc gem. DIN 4109) noch zum Schallschutz gegenüber der Nachbarbebauung (hier sollte die strengere VDI 4100 ggf.. angewendet werden können).
Rhetorische Frage: Warum ist das so?
...das kann ich mir langsam denken: ich fürchte, die relativ anspruchsvolle Schallschutzstufe II oder gar SSt III der Richtlinie 4100 wird nur mit unverhältnismäßig hohem Mehraufwand (und entsprechenden Mehrkosten) realisiert werden können?!
Andererseits habe ich im Wiki dies hier gefunden:
Der Bundesgerichtshof hat 2007 in einem Grundsatzurteil für Doppelhaushälften festgestellt, dass die Schallschutzstufen II und III der VDI-Richtlinie 4100 bzw. der erhöhte Schallschutz nach Beiblatt 2 der DIN 4109 als allgemein anerkannte Regel der Technik anzusehen sind, nicht jedoch die Stufe I oder die DIN-Norm 4109 (Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Juni 2007 – VII ZR 45/06).[6]
Die Beschaffenheitsvereinbarung musste dabei den erwarteten Schallschutz nicht explizit aufführen, sodass auch ein über die alten DIN-Kenngrößen zu erwartender Schallschutz zum gewöhnlichen Bestandteil des Bauauftrages wird, soweit dieser den allgemein anerkannte Regeln der Technik entsprechend ausgeführt werden kann. Unsicherheiten zu den allgemein anerkannte Regeln der Technik wurden durch die späteren BGH-Entscheidungen ausgeräumt und machen einen hochwertigen Schallschutz zur Grundannahme bei Neubauten. (Quelle: Wikipedia)
Dazu gibt es noch weitere Urteile, die in die gleiche Richtung gehen.
Ich will zwei Doppelhaushälfte in KfW40 in Holzständerbauweise bauen lassen.
1. Diese sollten dann "ohne weitere Erwähnung in der Bauleistungsbeschreibung zumindest gem. VDI 4100 SST II oder Beiblatt 2 der DIN 4109" errichtet werden, oder? Das ist aber toll!
Aber so naiv will ich eigentlich gar nicht sein... in der Bau- und Leistungsbeschreibung finde ich dazu jedenfalls nichts und auf Nachfrage beim Hersteller wird mir angeboten zusätzlich eine Knauf Diamant Platte partiell für die Innenwände und eine schallentkoppelte Decke zu verbauen (Mehrkosten in Summe ca 5000 Euro pro Doppelhaushälfte).
Die Treppen von EG ins DG seien angeblich standardmäßig entkoppelt.
Finde ich jedenfalls interessant.
2. Gibt es grundsätzlich einen Fertighaushersteller (Holzständerbauweise), der beim Thema Schallschutz bekanntermaßen besonders versiert ist?
Dass mir einer einen Schallschutzausweis nach DeGA Empfehlung 103 (2018) in den Werkvertrag aufnimmt, das wäre natürlich unfassbar (und ist vermutlich ebenso unrealistisch wie unwirtschaftlich?)...
3. Ein Bauakustiker stellt einen solchen DeGA Schallschutzausweis wohl aus, was kostet das Gutachten?
Hat hier jemand Erfahrungswerte?
Ich poste keinen link zur DeGA Empfehlung 103, aber die haben einiges dazu publiziert.
PS: ihr merkt schon, ich versuche den mutmaßlichen Widerspruch Holzständerbauweise und exzellente Schalldämmung aufzulösen... evtl geht es anderen Bauherren ähnlich.
rainario1 schrieb:
Achtung jetzt wird es kurios:
Wäre es denn denkbar, in einem besonders "sensiblen Bereich" wie beispielsweise den aneinander angrenzenden Wohnzimmern innen mit einem Kalksandstein "aufzurüsten" (anstelle der Knauf Diamantplatten)?
Zwischen den Wohnzimmern sind zwar zwei Wände (in jeder Doppelhaushälfte eine) und die "Kommunwand", aber nur im "Falle des Falles": ist das machbar oder grober Unfug?
Klar, man verliert in dem Fall etwas "Wohnraum", weil die Wand dicker wird, aber sonst?
Der "Lärm" bzw Schallpegel des eigenen Kindes ist mir persönlich eigentlich relativ egal (selbst im Home office), da hätte ich ja (blöd gesagt) keines machen dürfen, wenn ich damit nicht klar komme (notfalls nehm ich aktuell Kopfhörer zum skypen und fertig).
Das kann sich ggf.. in der Pubertät noch ändern, aber es gibt ja notfalls einen nach Westen offenen Keller als "Rückzugsort"
Viel wichtiger ist mir persönlich die "Entkopplung" vom Nachbarn. Ich will den nicht stören (er zahlt schließlich dann Miete!) und ich will im dümmsten Fall eben nicht so enden wie mein Vater, den die "dämliche Sport- Rüttelplatte" des Nachbarn im Keller stört oder wenn der Nachbar schnell die Treppe runterläuft... weiß Gott wie oft das beides vorkommt
Freut mich jedenfalls, dass es im Forum ein gewisses Interesse am Thema Schallschutz/ Normen/ technische Standards gibt.
Wer weiß, wer hier noch landet und sich freut, dass wir hierzu schon "tiefergehend diskutiert" haben.
Einen wichtigen Punkt habe ich noch nicht recherchiert: die exakte Beschaffenheit der Kommunwand (ich will den Anbieter nicht vollkommen verrückt machen), die müssen sich glaub erst mal kurz erholen. Du scheinst ein Freund der vielen Worte zu sein, aber inhaltlich bringst du wenig relevantes rüber. Welches "Ist" liefert dein GU, wie gewährleistet er das, welches soll stellst du dir vor, und wie sollte dieses deiner Ansicht nach sichergestellt werden. Solange du nicht in der Lage bist, den Lieferzustand bspw. der Kommuntrennwand oder der Trennfuge zu definieren, reden wir hier viel in hätte, wäre, würde, könnte sollte.
rainario1 schrieb:
"tiefergehend diskutiert"Wir kratzen noch nicht Mal an der Oberfläche.rainario1 schrieb:
Die "soziokulturelle funktionale Qualität" ist... selbst wenn der Begriff einen Sinn beschreiben kann, als Wortschöpfung dennoch etwas, was einem nur auf einer Stiftungsprofessorenstelle einfallen kann.rainario1 schrieb:
Wäre es denn denkbar, in einem besonders "sensiblen Bereich" wie beispielsweise den aneinander angrenzenden Wohnzimmern innen mit einem Kalksandstein "aufzurüsten" (anstelle der Knauf Diamantplatten)?Du willst an sich fertig vollständige Wände in Schallschutzhoffnung gewissermaßen mit Kalksandstein beschichten (bzw. schwimmend eine Kalksandstein-Mauer davorstellen) ?Sollte ich meinen Beruf einmal leid werden, sattele ich um auf Kalksandstein-Dealer. Das Zeug muß in manchen Kreisen offenbar den mythosgleichen Ruf omnipotenter Globuli haben.
nordanney schrieb:
Perfekte Lösung für Dich. Freistehendes Haus bauenZweimal drei Meter Bauwich sind natürlich die beste Trennfuge *LOL*MayrCh schrieb:
Solange du nicht in der Lage bist, den Lieferzustand bspw. der Kommuntrennwand oder der Trennfuge zu definieren, reden wir hier viel in hätte, wäre, würde, könnte sollte.Ich glaube, Müntefering war es, der es Fahrradkette nannte MayrCh schrieb:
Wir kratzen noch nicht Mal an der Oberfläche.Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer, und zweimal jährlich Quarks zu schauen ersetzt kein Physikstudium https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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rainario110.05.20 22:39MayrCh schrieb:
Du scheinst ein Freund der vielen Worte zu sein, aber inhaltlich bringst du wenig relevantes rüber. Welches "Ist" liefert dein GU, wie gewährleistet er das, welches soll stellst du dir vor, und wie sollte dieses deiner Ansicht nach sichergestellt werden.
Solange du nicht in der Lage bist, den Lieferzustand bspw. der Kommuntrennwand oder der Trennfuge zu definieren, reden wir hier viel in hätte, wäre, würde, könnte sollte.
Wir kratzen noch nicht Mal an der Oberfläche.Hm, da hast du Recht... es fehlen noch wichtige Infos und das ist mir wie gesagt auch bewusst... ich habe (wie auch schon geschrieben... "Freund der vielen Worte", jaja... du weißt ) dem Hersteller hier aber erst mal eine Pause gegönnt, um nicht permanent in der Wunde zu bohren wie ein Verrückter.
R
rainario110.05.20 23:09Grundsätzlich muss der GU aber nach meinem Verständnis gem. VDI 4100 SST II liefern (hinsichtlich der Nachbarbebauung) laut BGH Urteil. Sicher ein Streitpunkt, wenn das nicht von vornherein im Vertrag verankert ist.
Ob SST II bereits "mein persönliches Soll" darstellt bezweifle ich, da ich eher auf Nummer sicher gehen will, so gut es eben geht.
Daher auch der Einfall mit dem "massiven Globuli Kalksandstein" in sensiblen Bereichen.
Der Nachweis des IST kann vom einem Bauakustiker erbracht werden, nehme ich an.
Ob SST II bereits "mein persönliches Soll" darstellt bezweifle ich, da ich eher auf Nummer sicher gehen will, so gut es eben geht.
Daher auch der Einfall mit dem "massiven Globuli Kalksandstein" in sensiblen Bereichen.
Der Nachweis des IST kann vom einem Bauakustiker erbracht werden, nehme ich an.
rainario1 schrieb:
Grundsätzlich muss der GU aber nach meinem Verständnis gem. VDI 4100 SST II liefern (hinsichtlich der Nachbarbebauung) laut BGH Urteil.Nein. Im ersten Satz der Begründung heißt es: "Welcher Schallschutz für die Errichtung von Doppelhäusern geschuldet ist, ist durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln."
Später der Hinweis:
"Anhaltspunkte können aus den Regelwerken die Schallschutzstufen II und III der VDI-Richtlinie 4100 aus dem Jahre 1994 oder das Beiblatt 2 zu DIN 4109 liefern."
Die 25 Jahre alte VDI 4100:1994 hat zwischenzeitlich natürlich keinerlei Bestand mehr und entspricht keinesfalls dem Stand der Technik. Die 4100 wurde 2007 und 2012 überarbeitet, die 2007er Fassung wurde zwar zurückgezogen, aber fand (findet) noch einige Jahre Anwendung.
rainario1 schrieb:
Ob SST II bereits "mein persönliches Soll" darstellt bezweifle ichViel Erfolg. Das wird dir kein FH-Bauer liefern können. Auch viele Massivbauer dürften hier abwinken oder erheblichen Mehraufwand in Rechnung stellen.Schade dass insgesamt so wenig darauf geachtet wird ... wir wurden komisch angesehen weil wir das Fallrohr vom OG Bad dass durchs Esszimmer geht Schallisoliert haben wollten u ärgern uns das bei Außenwasserhähnen nicht auch gemacht zu haben ... jetzt hört man das Wasser wenn die Bewässerung an is ... muss ja nicht sein so ne dumme Folie um das Rohr kostet 3,50 .... kenne auch bekannte bei denen hängt die Toilette an der Wand zum Kinderzimmer ... ganz toll , jetzt müssen sie abends das Gäste-WC benutzten weil sonst das Kind aufwacht .. wer plant sowas u woher soll man das wissen vorher das das ein Problem sein könnte ?
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